{"id":20123145,"updated":"2023-07-27T21:43:09Z","additionalIndexing":"34;Übertragungsnetz;privates Massenmedium;Kabelfernsehen;Evaluation;Radio;Vollzug von Beschlüssen;Investitionsbeihilfe;Versorgung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-14T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K1202050106","name":"privates Massenmedium","type":1},{"key":"L05K1202050103","name":"Radio","type":1},{"key":"L05K0704010106","name":"Investitionsbeihilfe","type":1},{"key":"L06K120202010203","name":"Übertragungsnetz","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L06K120205010104","name":"Kabelfernsehen","type":2},{"key":"L04K07010309","name":"Versorgung","type":2},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-04-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331679600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2740,"gender":"m","id":4025,"name":"Büchel Roland Rino","officialDenomination":"Büchel Roland"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3002,"gender":"m","id":4103,"name":"Hausammann Markus","officialDenomination":"Hausammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3005,"gender":"m","id":4110,"name":"Egloff Hans","officialDenomination":"Egloff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3145","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.-3. Der 2006 ins Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) aufgenommene Artikel 58 RTVG soll die konzessionierten Radio- und Fernsehveranstalter bei der Einführung neuer Verbreitungstechnologien unterstützen. Die hierfür vorgesehenen Mittel stammen in erster Linie aus dem Ertrag der Konzessionsabgaben der Veranstalter und nur subsidiär aus dem Ertrag der Empfangsgebühr. Der aufgelaufene Überschuss beläuft sich derzeit auf etwa 14,6 Millionen Franken.<\/p><p>Das erste Netz für die digitale Verbreitung von privaten Radioprogrammen (Digital Audio Broadcasting, DAB) in der Deutschschweiz ist Ende 2009 in Betrieb genommen worden. Im letzten Jahr sind an die folgenden Veranstalter, die über dieses Netz konzessionierte Programme verbreiten lassen, insgesamt 105 972 Franken an Technologieförderung ausgerichtet worden: Radio Eviva AG, Swiss Mountain Holiday Radio AG und Digris AG.<\/p><p>Von den acht im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens konzessionierten DAB-Programmen sind nur drei auf Sendung gegangen - die drei obenerwähnten Bezüger von Investitionsbeiträgen. Da nur konzessionierte Veranstalter einen Anspruch auf Technologieförderung haben, konnte somit nur ein kleiner Teil des verfügbaren Geldes ausbezahlt werden. In der Zwischenzeit haben UKW-Konzessionäre begonnen, ihre Programme auch über DAB verbreiten zu lassen. Ferner wird in nächster Zeit in der Romandie ein DAB-Netz seinen Betrieb aufnehmen, über das auch konzessionierte Programme verbreitet werden. Künftig werden somit mehr Veranstalter Ansprüche auf Technologieförderung erheben als bisher. Die Hauptursache, dass die Förderung neuer Technologien nicht die erhoffte Wirkung erzeugt, liegt in der Gesetzesbestimmung selbst. Die Unterstützung beschränkt sich auf Investitionskosten der konzessionierten Veranstalter. Die Realität zeigt aber, dass Investitionskosten in den neuen Technologien bei den Betreibern der Verbreitungsplattformen entstehen. Dieses Problem ist erkannt, und in der demnächst anlaufenden RTVG-Teilrevision soll der Kreis der Beitragsberechtigten ausgedehnt werden. Dies dürfte dazu führen, dass die Übertragungskosten für alle Nutzer digitaler Programmplattformen gesenkt werden können.<\/p><p>Im Fernsehbereich erfolgt die Verbreitung der privaten Programme vornehmlich über Leitungen (Kabelnetze). Die digitale terrestrische Verbreitung (DVB-T), welche in den Anwendungsbereich der Technologieförderung fällt, spielt nur eine untergeordnete Rolle und kommt nur bei einer Minderheit der Veranstalter zur Anwendung. Entsprechend hat hier bisher die Technologieförderung keine grosse Rolle gespielt. In jüngerer Zeit haben allerdings diverse Regionalfernsehveranstalter den Wunsch geäussert, Lücken in der kabelgebundenen Bedienung ihrer Versorgungsgebiete mittels DVB-T zu schliessen. In solchen Situationen kann die digitale terrestrische Erschliessung zur Verbesserung der Versorgungslage in peripheren Gegenden führen, wie dies der Interpellant befürwortet. Die Vorhaben werden gegenwärtig geprüft. Sollten in nächster Zeit die Konzessionen in dieser Richtung angepasst werden, wäre auch eine Unterstützung der entsprechenden Investitionen der betreffenden Fernsehveranstalter in den Netzausbau möglich.<\/p><p>4. Die Versorgung der Berg- und Randregionen mit Radio- und Fernsehprogrammen ist Teil der gesetzlich und konzessionsrechtlich vorgesehenen Grundversorgung, welche nach geltendem Recht bereits mit Gebühren unterstützt wird. An die Grundversorgung mit Radioprogrammen in Bergregionen werden zudem spezielle Beiträge im Sinne von Artikel 57 RTVG ausgerichtet. Bei der zur Diskussion stehenden Technologieförderung geht es ausschliesslich um die Förderung von Verbreitungstechnologien, denen eine grosse Bedeutung für die künftige Verbreitung von Programmen zugeschrieben wird.<\/p><p>5. Diese Daten sind in Artikel 11 der Verordnung des UVEK über Radio und Fernsehen vom 5. Oktober 2007 (SR 784.401.11) klar präzisiert. Dies sind momentan die digitale Verbreitung von Radio (T-DAB), die digitale Verbreitung von Fernsehen (DVB-T) und die digitale Verbreitung von Fernsehprogrammen für mobile Empfangsgeräte mit kleinformatigem Bildschirm (DVB-H). Jährlich wird eine Frist gesetzt, um Gesuche für eine Investitionsunterstützung einzureichen. Die entsprechenden Verfügungen können auf dem ordentlichen Rechtsweg angefochten werden.<\/p><p>6. Das Bundesamt für Kommunikation ist in regelmässigem Kontakt mit den Verbänden der Branche. Dabei ist jeweils auch die Technologieförderung Thema der Gespräche.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Artikel 58 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) kann das Bundesamt konzessionierten Veranstaltern Investitionsbeiträge an die Kosten ausrichten, die im Rahmen der Einführung neuer Technologien für die Errichtung von terrestrischen Versorgungsnetzen entstehen. Die Voraussetzungen für diese förderungswürdigen Übertragungsarten werden in Artikel 50 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) genauer definiert. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Die Investitionsbeiträge für neue Technologien werden aus den Mitteln der Empfangsgebühren entrichtet. Wie viel wurde diesbezüglich in den letzten vier Jahren dafür verwendet?<\/p><p>2. Wer kam in den Genuss dieser Gelder, und um welche Übertragungsarten und Projekte handelte es sich dabei (bitte genaue Auflistung)?<\/p><p>3. Wie beurteilt er den Erfolg dieser Förderprogramme? Wurden die Ziele erreicht, bzw. in welchen Bereichen sieht er Nachholbedarf?<\/p><p>4. Ist er der Meinung, dass mithilfe dieser Förderprogramme die Versorgung von Rand- und Bergregionen im Bereich Radio und TV verbessert werden kann? Falls nein, wie sollen private Rundfunkkonzessionshalter ihren zwingenden Versorgungsauftrag ganzheitlich, inklusive der Versorgung des ländlichen Raums, wahrnehmen?<\/p><p>5. Laut Artikel 50 Absatz 2 RTVV bezeichnet das UVEK die förderungswürdigen Übertragungsarten und den Zeitraum der Förderung. Sind diese Daten öffentlich? Falls ja, wo sind diese zu finden, und welche Rechtsmittel kann man gegen einen solchen Entscheid geltend machen? Falls nein, ist geplant, dies künftig zu tun?<\/p><p>6. Bezieht das UVEK bei der Beurteilung der förderungswürdigen Übertragungsarten die am Markt tätigen Anbieter ein? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, sind allfällige Anpassungen in Vorbereitung, welche die Zusammenarbeit diesbezüglich verbessern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Investitionsbeiträge für neue, digitale Rundfunktechnologien"}],"title":"Investitionsbeiträge für neue, digitale Rundfunktechnologien"}