{"id":20123148,"updated":"2023-07-28T08:37:46Z","additionalIndexing":"24;12;Anlegerschutz;Spekulationskapital;Wirtschaftsstrafrecht;strafbare Handlung;Finanzberuf;Entkriminalisierung;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Devisengeschäft;Kapitalanlage","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-14T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K1106020110","name":"Spekulationskapital","type":1},{"key":"L05K1106020101","name":"Kapitalanlage","type":1},{"key":"L04K11060108","name":"Finanzberuf","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":1},{"key":"L04K11040201","name":"Anlegerschutz","type":1},{"key":"L04K11040211","name":"Devisengeschäft","type":2},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":2},{"key":"L04K05020403","name":"Entkriminalisierung","type":2},{"key":"L04K08040513","name":"Eidgenössische Finanzmarktaufsicht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-12T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Leutenegger Oberholzer.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-05-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331679600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"assuming"}],"shortId":"12.3148","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Verleitung unerfahrener Kundinnen und Kunden zu spekulativen Börsengeschäften durch professionelle Anlageberater war bis 1993 strafbar, doch eliminierte der Gesetzgeber damals den entsprechenden StGB-Artikel diskussionslos. Dies erweist sich im Lichte der Ereignisse der Jahre ab 2007 als ein verhängnisvoller Fehler. Der Bundesrat hat meinen Vorschlag, eine solche Strafnorm wieder einzuführen (Motion 11.4101 vom 21. Dezember 2011), grundsätzlich begrüsst, doch wollte er konkrete Schritte erst gestützt auf die Anhörung der Finma über die Regulierung des Vertriebs von Finanzprodukten prüfen. Inzwischen hat die Finma ihre Arbeit mit der Publikation ihres \"Positionspapiers Vertriebsregeln\" vom 24. Februar 2012 abgeschlossen, doch erwähnt sie darin die Frage einer Strafnorm für die Verleitung zur Spekulation mit keinem Wort. Dies ist allerdings nur folgerichtig, weil die Finma-Empfehlungen auf aufsichtsrechtliche Massnahmen zielen und mit dem Strafrecht nichts zu tun haben. Strafnormen wie der 1993 eliminierte StGB-Artikel 158 über die Verleitung zur Spekulation bezwecken jedoch nicht nur präventive Wirkungen, sie definieren und sanktionieren auch das Unrecht in der Gesellschaft.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Fehr Hans-Jürg (11.4101) ausgeführt hat, erachtet er eine Verbesserung des Anlegerschutzes für Kleinkunden als notwendig. Er hat daher am 28. März 2012 das EFD damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD und der Finma den diesbezüglichen Handlungsbedarf vertieft zu prüfen und einen Vernehmlassungsentwurf mit den notwendigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeiten wird unter anderem auch die Notwendigkeit zum ergänzenden Erlass von neuen oder zur Anpassung von bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen untersucht.<\/p><p>Die Einführung einer Strafnorm, welche die Verleitung zur Spekulation unabhängig vom erwähnten Gesetzgebungsprojekt sanktioniert, ist abzulehnen. Sie würde einer gesamthaften Betrachtungsweise der notwendigen Massnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes zuwiderlaufen. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die Verleitung zur Spekulation bereits nach geltendem Recht nicht zulässig ist. Sie verstösst gegen privatrechtliche Sorgfalts- und Treuepflichten und teilweise gegen aufsichtsrechtliche Verhaltenspflichten. Ausserdem erfüllt sie je nach Konstellation den Straftatbestand des Betrugs.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:<\/p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass die 1993 beschlossene Entkriminalisierung der Verleitung zur Spekulation ein verhängnisvoller Fehler war?<\/p><p>2. Ist er bereit, die Wiedereinführung einer solchen Strafnorm auch unabhängig von der Frage, ob die Vertriebsregeln gemäss Finma-Empfehlungen angepasst werden müssen, zu prüfen und vorzuschlagen? Ist er bereit, dabei auch die Grundfrage des Unrechtsgehalts der Verleitung zur Spekulation zu beantworten? <\/p><p>3. Da die von der Finma vorgeschlagene Verbesserung der Vertriebsregeln und die von ihr empfohlene Schaffung eines Finanzdienstleistungsgesetzes wohl mehrere Jahre beanspruchen würden: Für welchen Zeitraum erachtet der Bundesrat die fortgesetzte straflose Verleitung unerfahrener Anlegerinnen und Anleger zur Spekulation durch professionelle Berater noch für vertretbar? <\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Keine Straflosigkeit bei Verleitung zu Spekulation"}],"title":"Keine Straflosigkeit bei Verleitung zu Spekulation"}