{"id":20123160,"updated":"2023-07-28T12:13:31Z","additionalIndexing":"24;Zinsbesteuerung;Rechtshilfe;Vertrag mit der EU;internationale Verhandlungen;Finanzplatz Schweiz;Kapitaleinkommen;Stiftung;Informationsaustausch;Trust;freier Dienstleistungsverkehr","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-14T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L06K070203030901","name":"freier Dienstleistungsverkehr","type":1},{"key":"L04K12010103","name":"Informationsaustausch","type":1},{"key":"L05K1107040602","name":"Zinsbesteuerung","type":1},{"key":"L05K1002020102","name":"internationale Verhandlungen","type":1},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":1},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":2},{"key":"L05K0704050208","name":"Kapitaleinkommen","type":2},{"key":"L05K0703031001","name":"Stiftung","type":2},{"key":"L06K070301020106","name":"Trust","type":2},{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-19T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-05-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331679600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371592800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.3160","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Am 22. Februar 2012 hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er künftig eine konsequente Weissgeldstrategie befolgen wird und den Banken und Finanzintermediären entsprechende Vorschriften machen will. Zudem hat er mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich je ein Abgeltungssteuerabkommen ausgehandelt. Diese Abkommen sind aber sowohl in Deutschland selbst als auch in der EU höchst umstritten und könnten scheitern. Zudem braucht die Schweiz eine Strategie für alle EU-Länder.<\/p><p>Der Finanzplatz Schweiz will eine tragfähige Zukunftsperspektive und keine weiteren aussichtslosen Rückzugsgefechte mit einem Schrecken ohne Ende, damit er sich seiner eigentlichen Aufgabe widmen kann. Der einzige Weg dahin führt über den automatischen Informationsaustausch. Nur so können die Reputation der Schweiz gestärkt, Rechtssicherheit geschaffen und eine nachhaltige Entwicklung unseres Finanz- und Werkplatzes sichergestellt werden. Dies sehen auch Vertreter der Bankenwelt so, insbesondere der CEO der Raiffeisen Gruppe, Pierin Vincenz.<\/p><p>Bietet die Schweiz der EU den automatischen Informationsaustausch an, so kann sie dafür im Gegenzug neben ausreichend langen Übergangsfristen ein Dienstleistungsabkommen einfordern, das dem Finanz- und Werkplatz Schweiz den freien Marktzugang zur EU sichert. Der automatische Austausch von Informationen über Zinszahlungen zwischen Steuerbehörden hat nichts mit einem \"gläsernen Bürger\" zu tun. Eine gerechte Besteuerung setzt die Kenntnis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse voraus - auch von jenen Reichen und Superreichen, die ihr Vermögen \"offshore\" in einem anderen Staat verwalten lassen. Ausgetauscht wird dazu allein die Information über den jährlichen Zinsertrag, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten und die kontoführende Bank.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 den Bericht \"Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz\" (<a href=\"http:\/\/www.efd.admin.ch\">www.efd.admin.ch<\/a> &gt; Dokumentation &gt; Berichte) und am 22. Februar 2012 das Diskussionspapier \"Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz\" (<a href=\"http:\/\/www.sif.admin.ch\">www.sif.admin.ch<\/a> &gt; Finanzplatzstrategie des Bundesrates) verabschiedet. Darin hält er fest, dass er keine unversteuerten Gelder aus dem Ausland in die Schweiz anziehen will. Das Ziel eines steuerlich konformen Finanzplatzes soll mit dem Abschluss von Quellensteuerabkommen, einer verbesserten Amts- und Rechtshilfe gemäss internationalen Standards und der Ausweitung der Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute erreicht werden. Den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen lehnt der Bundesrat wegen der Aufhebung des Schutzes der Privatsphäre der Steuerpflichtigen sowie der grossen Datenmengen, die ausgetauscht werden, und der damit verbundenen administrativen Schwierigkeiten dagegen ab. Die Verhältnismässigkeit von Aufwand und Ertrag des automatischen Informationsaustauschs stellt er infrage. Aus Sicht des Bundesrates sind andere, weniger invasive und effizientere Mittel der Sicherstellung der Besteuerung zu bevorzugen. Die Quellensteuerabkommen sind eines davon. Mit ihrem breiten sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich stellen sie sicher, dass die Kapitaleinkünfte der Steuerpflichtigen des Partnerstaates versteuert werden. Mit dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Österreich wurden am 20. März 2012 und 5. April 2012 bzw. am 13. April 2012 Änderungsprotokolle bzw. Abkommen unterzeichnet; sie sind der Bundesversammlung mit den Botschaften vom 18. April 2012 und vom 20. April 2012 zur Genehmigung unterbreitet worden. Weitere Staaten haben Interesse an der Aufnahme von Verhandlungen gezeigt.<\/p><p>Der Bundesrat verfolgt die regulatorischen Entwicklungen in der EU aufmerksam. Fortwährend wird geprüft, ob regulatorische Anpassungen in der Schweiz zielführend sind, um den Marktzutritt zur EU zu erhalten oder zu verbessern. Als Beispiel dafür kann die laufende Revision des Kollektivanlagengesetzes genannt werden. Der Bundesrat erachtet aber zum heutigen Zeitpunkt die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU zu einem (Finanz-)Dienstleistungsabkommen als nicht angezeigt. Ein solches Abkommen würde eine ganze Reihe von materiell sensiblen Fragen aufwerfen, namentlich im Bereich der staatlichen Garantien für Kantonalbanken, der Monopolstellungen der Gebäudeversicherer und der Suva, der Autonomie bei der kantonalen Unternehmensbesteuerung sowie der von der Schweiz geleisteten Amtshilfe im Steuerbereich. Es würden sich ebenfalls institutionell kritische Fragen stellen, zum Beispiel ob und wie der EU-Acquis ausserhalb der vom Abkommen direkt betroffenen Bereiche (zum Beispiel Wettbewerbs- oder Subventionspolitik) übernommen werden müsste.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU Verhandlungen über die gegenseitige Öffnung der Märkte für Dienstleistungen und die Einführung des automatischen Austauschs von Informationen basierend auf der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie, die sich aktuell auf die Meldung von Zinszahlungen natürlicher Personen beschränkt, zu führen und zu einem Abschluss zu bringen. Die Schweiz soll dabei darauf drängen, die Richtlinie auf alle Zahlungen auszuweiten, namentlich auch an wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Finanzstrukturen wie Trusts und Stiftungen sowie auf Dividendenzahlungen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Automatischer Informationsaustausch und Dienstleistungsabkommen"}],"title":"Automatischer Informationsaustausch und Dienstleistungsabkommen"}