{"id":20123182,"updated":"2023-07-28T09:25:56Z","additionalIndexing":"2811;09;Strafverfahren;Flüchtling;Kosovo;Kriminalität;Vereinigung;Attentat;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Staatsschutz;Niederlassung von Ausländern\/-innen;Waffenbesitz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2750,"gender":"m","id":4042,"name":"Frehner Sebastian","officialDenomination":"Frehner"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L06K030102040101","name":"Kosovo","type":1},{"key":"L04K01010208","name":"Kriminalität","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L05K0506010101","name":"Niederlassung von Ausländern\/-innen","type":2},{"key":"L04K04030303","name":"Staatsschutz","type":2},{"key":"L04K05040402","name":"Strafverfahren","type":2},{"key":"L04K05010209","name":"Waffenbesitz","type":2},{"key":"L04K04030101","name":"Attentat","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-05-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331766000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2750,"gender":"m","id":4042,"name":"Frehner Sebastian","officialDenomination":"Frehner"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3182","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat kann zu einigen der vom Interpellanten gestellten Fragen gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Bestimmung c des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (SR 171.10) aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine näheren Angaben machen, weil die entsprechenden Informationen vertraulich zu behandeln sind (siehe auch Antwort zu den Interpellationen Wobmann 11.3294 und Stamm 11.3271).<\/p><p>Ferner hat die Bundesanwaltschaft gemäss Artikel 73 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) über die ihr zugetragenen Sachverhalte und die ergriffenen Ermittlungsmassnahmen Stillschweigen zu bewahren. Aufgrund dieser Geheimhaltungspflicht und nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung kann der Bundesrat nur eingeschränkte Antworten erteilen.<\/p><p>1. Die Ereignisse sind den zuständigen Behörden bekannt. Das EJPD hat in seinem Staatsschutzbericht 1998 ausführlich über die Rolle der Befreiungsarmee von Kosova (UCK) berichtet und auf die finanzielle und logistische Unterstützung durch Emigrantengruppen hingewiesen. Hashim Thaci wurde in diesem Zusammenhang auch als in der Schweiz wohnhaftes Mitglied der politischen Führung der UCK genannt.<\/p><p>2. Für die Strafverfolgung im fraglichen Bereich von Drogen- und Eigentumsdelikten sind die kantonalen Behörden zuständig.<\/p><p>3.\/8. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann der Bundesrat hierzu keine Angaben machen. Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation Stamm 11.3271 hingewiesen hat, figurierten die Aktivitäten der UCK im Staatsschutzbericht des EJPD 1999 unter dem Titel \"Terrorismus und gewalttätiger Extremismus\".<\/p><p>4. Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation Wobmann 11.3294 ausführte, hat er sich anlässlich des Entscheids vom 3. Juli 2001 über Einreisesperren gegen drei Exponenten der UCK auch mit Hashim Thaci befasst und die vorbehaltenen Massnahmen des EJPD zur Kenntnis genommen. Diese standen im Zusammenhang mit der destabilisierenden Rolle der UCK in Südserbien und in Mazedonien. Die Schweiz war nicht gewillt, Aktivitäten dieser Gruppierung zu tolerieren. Gegen Hashim Thaci wurde aber aus verschiedenen Gründen, die vorliegend aufgrund der eingangs erwähnten Geheimhaltungspflicht nicht ausgeführt werden können, keine Einreisesperre verhängt.<\/p><p>5. Hashim Thaci und Xhavit Haliti wurden wie auch andere ehemalige Mitglieder der UCK im Zeitraum vom 20. November 1986 bis 16. Februar 1996 als Flüchtlinge anerkannt, und es wurde ihnen Asyl gewährt. Sie konnten nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass sie von den Behörden im ehemaligen Jugoslawien wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt waren. Die Asylbehörden haben jedes Asylgesuch individuell und sorgfältig geprüft. Dabei wurde im Zeitpunkt des Entscheides in allen Fällen auch beurteilt, ob Asylausschlussgründe vorliegen (vgl. Art. 53 des Asylgesetzes; SR 142.31; Art. 1F des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge; SR 0.142.30). Bald nach Beendigung des Kosovo-Krieges wurden sowohl bei Hashim Thaci und Xhavit Haliti als auch bei anderen ehemaligen UCK-Mitgliedern Asylwiderrufsverfahren durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt besass Xhavit Haliti aufgrund der gesetzlichen Vorschriften (Art. 60 AsylG) bereits eine unbefristet gültige Niederlassungsbewilligung. Am 3. Juli 2001 erliess der Bundesrat ein Einreiseverbot gegen Xhavit Haliti, in dessen Folge auch seine Niederlassungsbewilligung aufgehoben wurde.<\/p><p>6. Es liegt in der Zuständigkeit der Kantone, Stipendien zu erteilen, und in der Zuständigkeit der jeweiligen Universität, die Immatrikulation zu regeln. Im Fall von Hashim Thaci und Xhavit Haliti handelte es sich um die Universität Zürich.<\/p><p>7. Siehe Antwort zur Frage 4. Da gegen Thaci kein Einreiseverbot verhängt wurde, stellte sich die Frage der Orientierung der APK nicht. Aus aussenpolitischer Perspektive ist zu ergänzen, dass es sich bei der Anerkennung von Kosovo um die Anerkennung eines Staates handelte; dieser souveräne Akt der Schweiz war nicht an bestimmte Personen geknüpft. Der Entscheid des Bundesrates war motiviert durch die Überzeugung, dass durch die Klärung der Statusfrage die weitere Befriedung und Stabilisierung der Region gefördert werde.<\/p><p>9. Aufgrund der Kompetenzordnung im Ausländerbereich sind für die Erteilung und den Widerruf der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung die kantonalen Migrationsbehörden zuständig. Im Kanton Waadt laufen zurzeit Abklärungen, ob die Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung für Bardhyl Mahmuti weiterhin gerechtfertigt ist oder ob sie aufgrund des tatsächlichen Aufenthalts im Ausland erloschen ist.<\/p><p>Mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 13. Februar 2012 wurde die Niederlassungsbewilligung von Azem Syla widerrufen und eine Ausreisefrist bis zum 15. Mai 2012 angesetzt. Nach Rechtskraft dieses Urteils wird das BFM aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Verfehlungen und wegen Täuschung der Behörden ein Einreiseverbot prüfen.<\/p><p>10a.\/10b\/11. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und von Geheimhaltungsinteressen bei Strafverfahren kann der Bundesrat hierzu keine Angaben machen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die im Rahmen eines Berichts des Europarates vom Dezember 2010 erhobenen Vorwürfe gegen höchste Kreise in Kosovo umfassen schwere Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Problematisch ist die Tatsache, dass H. Thaci und seine UCK-Führungsleute in der Schweiz den Status als anerkannte Flüchtlinge erhielten. Aus einer Lizentiatsarbeit an der Universität Zürich aus dem Jahre 2008 geht hervor, dass H. Thaci als Flüchtling - von der Schweiz aus - Waffenschmuggel sowie von 1993 bis 1996 mehrere Überfälle auf jugoslawische Polizeieinheiten plante.<\/p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:<\/p><p>1. Sind diese Ereignisse den zuständigen Behörden (wie das EJPD, das EDA, das Bundesamt für Migration, der Dienst für Analyse und Prävention, die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei) bekannt?<\/p><p>2. Wurde gegen Xhavit Haliti und H. Thaci wegen Drogen- und Eigentumsdelikten, vorwiegend im Kanton Zürich, ermittelt? Wurden allfällige Strafuntersuchungen eingeleitet und wieder eingestellt?<\/p><p>3. War den obenerwähnten Behörden bekannt, dass H. Thaci 1993 wegen illegalen Waffenbesitzes in Albanien angeklagt wurde?<\/p><p>4. Welches waren die Gründe, weshalb H. Thaci im Jahr 2002 ein Einreiseverbot erhielt?<\/p><p>5. Warum hat das BFM H. Thaci und X. Haliti nicht die Flüchtlingseigenschaft entzogen?<\/p><p>6. Wer war für die Erteilung der Stipendien und für die Immatrikulation von H. Thaci und X. Haliti an der Universität Zürich in den 1990er-Jahren verantwortlich?<\/p><p>7. Warum informierte der Bundesrat 2008 die Aussenpolitische Kommission (APK) nicht, als beantragt wurde, die Unabhängigkeit des Kosovos unter H. Thaci zu anerkennen, dass gegen diesen im 2002 ein Einreiseverbot bestand?<\/p><p>8. Im Februar 1999 wurde H. Thaci wegen mehrerer terroristischer Anschläge auf Polizeieinheiten zur Fahndung ausgeschrieben. War diese Ausschreibung den Behörden bekannt?<\/p><p>9. Warum sind Bardhyl Mahmuti, Parteivorsitzender in Mazedonien, und Azem Syla, UCK-Kommandant, noch immer im Besitze einer C-Bewilligung?<\/p><p>10 a. Sind den Bundesbehörden die Firmen \"Feniks Company\" und \"Mabatex\" mit Sitz in der Schweiz bekannt? Warum wurden strafrechtliche Ermittlungen gegen diese Firmen eingeleitet? <\/p><p>10 b. Waren bekannte UCK-Mitglieder darin involviert?<\/p><p>11. Wie lauten die Namen der UCK-Mitglieder, welche sich den schweizerischen Behörden durch Flucht entziehen konnten, obwohl gegen sie strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kriminelle Aktivitäten von Hashim Thaci und der UCK in der Schweiz"}],"title":"Kriminelle Aktivitäten von Hashim Thaci und der UCK in der Schweiz"}