{"id":20123200,"updated":"2023-07-27T21:44:03Z","additionalIndexing":"24;Wirtschaftswissenschaft;Kompetenzregelung;Banksystem;Finanzierung der Industrie;Evaluation;Geldpolitik;Giralgeld;Investition;Wertschöpfung;Schweizerische Nationalbank;Geldvolumen;Kapitalanlage;Bank;Kredit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K1103020102","name":"Giralgeld","type":1},{"key":"L04K11030203","name":"Geldvolumen","type":1},{"key":"L04K11040101","name":"Bank","type":1},{"key":"L05K1103010301","name":"Schweizerische Nationalbank","type":1},{"key":"L03K110301","name":"Geldpolitik","type":1},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":2},{"key":"L04K11040210","name":"Banksystem","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2},{"key":"L04K16030103","name":"Wirtschaftswissenschaft","type":2},{"key":"L06K070302010107","name":"Wertschöpfung","type":2},{"key":"L05K1106020101","name":"Kapitalanlage","type":2},{"key":"L03K110901","name":"Investition","type":2},{"key":"L05K0705070102","name":"Finanzierung der Industrie","type":2},{"key":"L03K110403","name":"Kredit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-04-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331766000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2740,"gender":"m","id":4025,"name":"Büchel Roland Rino","officialDenomination":"Büchel Roland"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3200","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt eine Geldpolitik im Interesse der Gesamtwirtschaft und ist damit auch für die Geldversorgung zuständig. Die Entwicklung der Geldmenge lässt sich im Rahmen der Geldpolitik beeinflussen, wobei der Geldschöpfungsprozess nicht grundsätzlich einzuschränken ist. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass eine strikte Trennung oder gar Gegenüberstellung der Interessen von Real- und Finanzwirtschaft wenig zielführend ist, weil beide stark voneinander abhängig sind.<\/p><p>1. Geschäftsbanken können Geld in Form von Sichtguthaben schöpfen, indem sie Kredite gewähren, die sie entweder durch Kundeneinlagen oder durch die Ausgabe von eigenen Schuldverschreibungen finanzieren. Die Finanzpolitik des Bundes - also die Finanzierung der Staatsausgaben durch Steuereinnahmen oder durch staatliche Verschuldung - ist davon unabhängig; die Zinszahlungen auf die Staatsschuld erfolgen an deren Gläubiger, vorab Pensionskassen und private Haushalte, die den überwiegenden Teil der Bundesanleihen halten.<\/p><p>2. Die Ausweitung der Notenbankgeldmenge erfolgte aufgrund von geldpolitischen Überlegungen und damit im Interesse der Gesamtwirtschaft. Sie ergab sich überwiegend aus den Interventionen der SNB am Devisenmarkt zur Schwächung des Schweizerfrankens. Breitere Geldmengenaggregate haben sich in der betreffenden Zeit übrigens deutlich weniger ausgeweitet.<\/p><p>a. Der Gegenwert dieser Interventionen wurde in Wertpapieren, die in ausländischer Währung denominiert sind, angelegt. Die Zinserträge dieser Wertpapiere tragen zum Gewinn der SNB bei, was jedoch auch mit einem höheren Wechselkursrisiko auf diesen Anlagen verbunden ist.<\/p><p>b. Die SNB muss gemäss Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 2) als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik führen, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Insbesondere muss sie als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Mit der Erfüllung dieses Mandates wird sichergestellt, dass die Geldpolitik der SNB allen Bürgern und Bürgerinnen dient.<\/p><p>c. Die Sichteinlagen und Transaktionskonti machen gegenwärtig 54 Prozent der breiter definierten Geldmenge M1 aus.<\/p><p>d. Das Bankenbuchgeld ist sowohl durch das Vermögen der Banken als auch durch die Einlagensicherung abgesichert. Durch die Hinterlegung hochwertiger Sicherheiten sind die Banken zudem in der Lage, sich jederzeit bei der SNB mit Zentralbankgeld zu versorgen. Sie sollten damit allfälligen Auszahlungswünschen ihrer Kunden jederzeit nachkommen können, solange sie solvent sind.<\/p><p>3. Gemäss Gesetzesauftrag ist die SNB verpflichtet, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Erfüllung dieses Mandates unterstützt die Realwirtschaft. Geldpolitische Massnahmen fallen aber nicht in die Zuständigkeit des Bundesrates. Laut Verfassung führt die SNB eine unabhängige Geldpolitik. Bei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben dürfen die SNB und die Mitglieder ihrer Organe gemäss Artikel 6 NBG weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen.<\/p><p>4. Gemäss Kreditstatistik gingen Ende 2011 5 Prozent der gesamten Kredite an finanzielle Unternehmen; 95 Prozent der gesamten Kredite wurden somit an Haushalte, nichtfinanzielle Unternehmen und öffentliche Unternehmen vergeben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der überwiegende Teil der Geldmenge M1 wird nicht von der Schweizerischen Nationalbank (SNB), sondern von Geschäftsbanken mittels Kreditvergabe durch Bilanzverlängerung unbar in Umlauf gebracht. \"Die Banken schaffen neues Geld, indem sie Kredite gewähren\" (Glossar der SNB). Die Mindestreserve an gesetzlichen Zahlungsmitteln beträgt 2,5 Prozent. Dies wirft Fragen zur Entstehung, Verwendung und Sicherheit dieses Bankenbuchgeldes auf.<\/p><p>1. Trotz des exklusiv dem Bund zugeschriebenen Geldmonopols in Artikel 99 der Bundesverfassung und in der Botschaft zum WZG überlässt dieser die Geldschöpfung weitgehend den Banken und nötigt damit sich selber, sich bei ihnen zu verschulden und dafür auch noch Zinsen zu zahlen. Was rechtfertigt die Verschuldung und den Zinsendienst des Staates bei den Geschäftsbanken, welche er im Krisenfall rettet (too big to fail)?<\/p><p>2. Die Notenbankgeldmenge M0 hat sich zwischen 2008 und 2011 innerhalb von drei Jahren mehr als vervierfacht (von 49,5 auf 231,9 Milliarden Franken) - ohne sichtbaren Nutzen für die Realwirtschaft, in der die Mehrheit der Bevölkerung ihr täglich Brot verdient.<\/p><p>a. Wofür wurden diese Mittel verwendet?<\/p><p>b. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Geldpolitik der SNB allen Bürgern und Bürgerinnen dient?<\/p><p>c. Wie gross ist der Anteil des Bankenbuchgeldes an der gesamten Geldmenge M1?<\/p><p>d. Wodurch ist - abgesehen von der gesetzlichen Mindestreserve - das Bankenbuchgeld abgesichert?<\/p><p>3. Die Geldversorgung der Finanz- und Realwirtschaft durch die Geschäftsbanken ist erwiesenermassen prozyklisch. In Krisenzeiten wird die Kreditvergabe an die Realwirtschaft eingeschränkt, während die Finanzwirtschaft mit enormen Summen und Garantien der öffentlichen Hand unterstützt wird. Dies ermöglicht hohe Buchgewinne auf Finanzanlagen. Der Realwirtschaft, die diesem Profitdruck nicht standhalten kann, werden dringend benötigte Mittel entzogen. Welche geldpolitischen Massnahmen zur Unterstützung der Realwirtschaft kann der Bundesrat veranlassen?<\/p><p>4. Nach vorherrschender nationalökonomischer Theorie besteht der Nutzen dieses Kreditgeldes darin, Geld- und Gütermenge in ein Gleichgewicht zu bringen. Entscheidend für diesen Effekt ist allerdings die Verwendung der Kredite. Wie gross ist der Anteil der Kredite, die in die Realwirtschaft und damit in die Wertschöpfung fliessen, und wie gross ist der Anteil, welcher der Finanzwirtschaft und Anlagewerten zugutekommt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Illusionswirtschaft und Realwirtschaft"}],"title":"Illusionswirtschaft und Realwirtschaft"}