﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123211</id><updated>2023-07-28T10:14:06Z</updated><additionalIndexing>2811;Ausländerrecht;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Vermögen;Lebenshaltungskosten;älterer Mensch</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4902</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05060101</key><name>Aufenthalt von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050601</key><name>Ausländerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010201</key><name>älterer Mensch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704020204</key><name>Lebenshaltungskosten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070405020502</key><name>Vermögen</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-03-21T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-05-16T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-03-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2580</code><gender>f</gender><id>1071</id><name>Humbel Ruth</name><officialDenomination>Humbel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2623</code><gender>m</gender><id>1109</id><name>Pfister Gerhard</name><officialDenomination>Pfister Gerhard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3211</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Artikel 28 regelt den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, die Beziehungen zur Schweiz haben, hier ihren Lebensabend verbringen möchten und den Aufenthalt mit ausreichend grossen finanziellen Mitteln bestreiten können. Die Vorteile für die Schweiz sind gewisse Investitionen und Steuereinnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach der neuesten Rechtsprechung ist es aber nicht erforderlich, dass der Rentner selbst über die notwendigen Mittel verfügt. Vielmehr genügt es, wenn in der Schweiz wohnhafte Personen, in der Regel Angehörige, diese Mittel zugunsten des Rentners aufbringen. Dies führt dazu, dass solche Angehörige für mittellose Personen Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung einreichen. Auch wenn die unmittelbaren Lebenshaltungskosten gedeckt sind, investieren die mittellosen Personen nichts, sie zahlen keine Vermögenssteuer, und das Risiko ist erheblich, dass sie zunehmend grosse Leistungen der obligatorischen Krankenkasse benötigen. Zudem wird der Anteil der unproduktiven Bevölkerung erhöht. Ein Nutzen für die Schweiz besteht nicht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Ausländergesetz (AuG) sieht vor, dass die zuständige kantonale Behörde eine Zulassung zu einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit zur Aus- und Weiterbildung, für Rentnerinnen und Rentner sowie für medizinische Behandlungen bewilligen kann. Rentnerinnen und Rentner können nach geltendem Ausländergesetz zugelassen werden, wenn sie ein vom Bundesrat festgelegtes Mindestalter erreicht haben, besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz besitzen und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen (Art. 28 AuG und Art. 25 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit; VZAE). Diese Zulassungsvoraussetzungen finden nur auf Drittstaatsangehörige Anwendung, für freizügigkeitsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer gelten die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (Art. 6 FZA und Art. 24 Anhang I FZA).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bewilligungserteilung liegt in der Kompetenz der kantonalen Behörden. Ein Rechtsanspruch ist nicht vorgesehen. Die Kantone können die Bewilligungserteilung an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen. Ein Teil der Kantone setzt bereits heute voraus, dass Rentnerinnen und Rentner über genügende eigene finanzielle Mittel verfügen müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Falls die kantonale Behörde Bewilligungen an Rentnerinnen und Rentner erteilen will, sind diese Gesuche dem Bundesamt für Migration zur Zustimmung zu unterbreiten. Im Jahr 2011 wurden gestützt auf Artikel 28 AuG schweizweit 110 Aufenthaltsbewilligungen an Rentnerinnen und Rentner erteilt. Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit dieser Bewilligungserteilung sind dem Bundesamt für Migration nicht bekannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet die heutige Regelung auch angesichts der vergleichsweise geringen Anzahl an Rentnerbewilligungen als ausgewogen und sieht keine Notwendigkeit für eine restriktivere Regelung auf Bundesebene. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine Zulassung von Personen im Rentenalter ausnahmsweise im Rahmen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls erfolgen kann (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AuG). Es handelt sich dabei in der Regel um betagte Eltern oder die Mutter oder den Vater von Kindern, die sich schon lange mit einer Niederlassungsbewilligung oder als Schweizer Bürgerinnen oder Bürger hier aufhalten. Diese Bewilligungen bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Bundesamtes für Migration.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Artikel 28 Litera c über die Rentnerinnen und Rentner ist wie folgt zu ändern: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Litera c "persönlich und ohne Unterstützung Dritter über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen."&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Änderung von Artikel 28 Buchstabe c des Ausländergesetzes über Rentnerinnen und Rentner</value></text></texts><title>Änderung von Artikel 28 Buchstabe c des Ausländergesetzes über Rentnerinnen und Rentner</title></affair>