{"id":20123216,"updated":"2023-07-28T09:52:16Z","additionalIndexing":"66;Rechtssicherheit;Verfahrensrecht;Bewilligung für Kraftwerk;Instandhaltung;Frist;Bern (Kanton);Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3010,"gender":"m","id":4100,"name":"Rösti Albert","officialDenomination":"Rösti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K17010104","name":"Bewilligung für Kraftwerk","type":1},{"key":"L04K05030208","name":"Verfahrensrecht","type":1},{"key":"L04K17010113","name":"Kraftwerksstilllegung","type":1},{"key":"L05K0706020202","name":"Instandhaltung","type":1},{"key":"L04K05030207","name":"Rechtssicherheit","type":2},{"key":"L05K0503020802","name":"Frist","type":2},{"key":"L05K0301010104","name":"Bern (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-05-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331766000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2715,"gender":"m","id":3912,"name":"Wasserfallen Christian","officialDenomination":"Wasserfallen Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2542,"gender":"m","id":520,"name":"Wandfluh Hansruedi","officialDenomination":"Wandfluh"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2781,"gender":"f","id":4065,"name":"Umbricht Pieren Nadja","officialDenomination":"Umbricht Pieren"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2785,"gender":"m","id":4082,"name":"Guhl Bernhard","officialDenomination":"Guhl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2799,"gender":"m","id":4094,"name":"Hess Lorenz","officialDenomination":"Hess Lorenz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3010,"gender":"m","id":4100,"name":"Rösti Albert","officialDenomination":"Rösti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3216","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die in der Interpellation gestellten Fragen betreffen ein hängiges Gerichtsverfahren, weshalb darauf nicht im Detail eingegangen werden kann. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist von verschiedenen Parteien ans Bundesgericht weitergezogen worden, und dieser ist deshalb noch nicht rechtskräftig.<\/p><p>1. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde von mehreren Parteien an das Bundesgericht weitergezogen und ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Ob das Kernkraftwerk Mühleberg auch nach dem 28. Juni 2013 noch betrieben werden kann, ist Gegenstand des vor dem Bundesgericht hängigen Prozesses; der Bundesrat nimmt deshalb dazu nicht Stellung.<\/p><p>2. Ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes präjudizielle Wirkung entfalten kann, hängt entscheidend davon ab, ob es in Rechtskraft erwachsen wird oder nicht. Es ist deshalb nicht möglich, die gestellte Frage vor dem Urteil des Bundesgerichts über die hängigen Beschwerden zu beantworten.<\/p><p>3. Die am 25. Mai 2011 vom Bundesrat entschiedene Stossrichtung der Energiestrategie 2050 ist nicht gefährdet. Eine mögliche frühzeitige Abschaltung des Kernkraftwerks Mühleberg führt kurzfristig zu einer leicht höheren Abhängigkeit der Schweiz vom europäischen Strommarkt. Es sind jedoch momentan im europäischen Raum genügend Kraftwerkskapazitäten vorhanden. Wichtig ist deshalb ein zielorientiertes Vorgehen hin zur Umsetzung der Energiestrategie 2050, um die Versorgungssicherheit der Schweiz langfristig sicherzustellen.<\/p><p>4. Ein allfälliges Gesuch der BKW um Verlängerung der Betriebsbewilligung über den 28. Juni 2013 hinaus wäre nach dem geltenden Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes zu behandeln. Dieses Recht ermächtigt die zum Entscheid zuständige Behörde, bei Bedarf während des Verfahrens vorsorgliche Massnahmen anzuordnen. Zusätzliche Massnahmen des Bundesrates braucht es deshalb nicht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat der BKW in seinem Beschwerdeentscheid vom 1. März 2012 die Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg bis zum 28. Juni 2013 befristet. Zusammen mit einem allfälligen Verlängerungsgesuch für die Betriebsbewilligung hat die BKW dem UVEK ein umfassendes Instandhaltungskonzept einzureichen. Selbstverständlich steht die Sicherheit für KKW an oberster Stelle, und ein Weiterbetrieb hängt immer von der Erfüllung der vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) geforderten Instandhaltungsmassnahmen ab. Gemäss Medienmitteilung der BKW vom 14. März 2012 hatte die BKW mit der Erarbeitung eines übergeordneten Nachrüstungs- und Instandhaltungskonzepts begonnen und reichte bereits Ende August 2011, ein halbes Jahr vor dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, dem Ensi erste Projektvarianten ein.<\/p><p>Gestützt auf den Gerichtsentscheid könnte nun die Situation eintreffen, dass die BKW die vom Ensi geforderten und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Instandhaltungsmassnahmen zwar erfüllt, aber aufgrund der einzuhaltenden Fristen und insbesondere allfälligen Beschwerden eine Verlängerung der Betriebsbewilligung nicht rechtzeitig, d. h. spätestens am 28. Juni 2013, vorliegt. In diesem Fall müsste Mühleberg trotz Einhaltung der Sicherheitsvorschriften frühzeitig vom Netz genommen werden.<\/p><p>Ich ersuche den Bundesrat deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Teilt er die Meinung des Interpellanten, dass das Risiko einer vorzeitigen Abschaltung nicht aufgrund von Sicherheitsfragen, sondern aufgrund von Verfahrensfragen und allfälligen Beschwerden für das KKW Mühleberg besteht?<\/p><p>2. Besteht die Gefahr, dass der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes präjudiziellen Charakter auch für andere KKW haben könnte, die Instandhaltungsmassnahmen treffen müssen?<\/p><p>3. Gefährden der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes und die damit verbundene Rechtsunsicherheit nicht das vom Bundesrat gewählte Szenario, gemäss dem keine neuen KKW gebaut werden, aber die bestehenden Werke am Netz bleiben, solange die Sicherheit gewahrt bleibt?<\/p><p>4. Ist er bereit, Massnahmen zu treffen, damit bei einem Verlängerungsgesuch der BKW für eine Betriebsbewilligung für das KKW die Verfahren so festgelegt werden, dass der Entscheid rechtzeitig, d. h. bis spätestens am 28. Juni 2013, erfolgen kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erneute Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg bei Erfüllung der Sicherheitsauflagen"}],"title":"Erneute Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg bei Erfüllung der Sicherheitsauflagen"}