{"id":20123235,"updated":"2023-07-28T11:26:40Z","additionalIndexing":"66;2846;Sonnenenergie;Zonenplan;Vereinfachung von Verfahren;Denkmalpflege;Baurecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2594,"gender":"m","id":1122,"name":"Fluri Kurt","officialDenomination":"Fluri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L03K170505","name":"Sonnenenergie","type":1},{"key":"L04K01020401","name":"Zonenplan","type":1},{"key":"L04K01020301","name":"Baurecht","type":1},{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-26T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-05-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331766000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380146400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2762,"gender":"f","id":4058,"name":"Badran Jacqueline","officialDenomination":"Badran Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2594,"gender":"m","id":1122,"name":"Fluri Kurt","officialDenomination":"Fluri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3235","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gemäss Absatz 2 des in der Frühjahrssession vorgeschlagenen Artikel 18a RPG sollen die Kantone und Gemeinden ihre Bauzonen weiter aufteilen in Zonen mit bzw. ohne Bewilligungspflicht für Solaranlagen. Dies würde für jede Gemeinde bedeuten, dass sie eine der Zone entsprechend differenzierte Zonenordnung erlassen müsste. Dabei müsste sachgerecht und rechtsgleich definiert werden, wo und bei welchen Bauten Solaranlagen \"bewilligungsfrei\" bzw. \"mit Bewilligung\" erstellt werden können. Dass Vorschriften für Gewerbe- und Industriezonen anders lauten als für Kernzonen dürfte selbstverständlich sein. Verfügen die 2600 Gemeinden in der Schweiz bspw. über fünf Zonen, so müssen mindestens 13 000 neue Zonenordnungen erlassen werden, um die Solarenergie zu nutzen. Erst dann weiss der Bauinteressent, ob er für den Bau seiner Solaranlage einer Bewilligung bedarf oder nicht. Weitere Rechtunsicherheit liegt in Absatz 3 des neuen Artikels 18a RPG, da weder Kultur- noch Naturdenkmäler definiert sind.<\/p><p>Dagegen reicht eine Bestimmung, die Interessenten am Bau einer Solaranlage das Recht zur Nutzung von Dach und Fassade gibt. Die vorgeschlagene Bestimmung ist direkt anwendbar. Sie entspricht, leicht redigiert, dem Beschluss des Ständerates vom 28. August 2010. Sie hat sich bereits in mehreren Kantonen für Neubauten und Bausanierungen sowie Landwirtschaftsbauten und Baudenkmäler bestens bewährt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs und will den Zubau von erneuerbarer Energie fördern und nach Möglichkeit vereinfachen.<\/p><p>Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) wurde im Rahmen der Differenzbereinigung der Revision vom 22. Juni 2007 des Landwirtschaftgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) von den Eidgenössischen Räten ins RPG eingefügt und trat am 1. Januar 2008 in Kraft.<\/p><p>In der vom Motionär angesprochenen Vorlage 10.019 für eine Teilrevision des RPG wurde wiederum vom Parlament selbst Artikel 18a zum Gegenstand der Revision gemacht. Der Bundesrat hätte es vorgezogen, diese Bestimmung im Rahmen der 2. Etappe der RPG-Revision zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Wenn die revidierte Bestimmung nun aber in Kraft tritt, so soll sie auch die Chance bekommen, sich in der Praxis zu bewähren, sind doch fortwährende Revisionen der vom Motionär angestrebten Rechtssicherheit besonders abträglich. Sollten Mängel an der neuen Bestimmung zu Tage treten, könnten sie im Rahmen der 2. Etappe der RPG-Revision behoben werden. Eine Motion, die einen fest vorgegebenen neuen Wortlaut verlangt, engt jedoch den Handlungsspielraum bei allenfalls notwendigen Optimierungen zu stark ein.<\/p><p>Inhaltlich teilt der Bundesrat die Bedenken des Motionärs nicht. Artikel 18a Absatz 2 in der von Ständerat und Nationalrat übereinstimmend beschlossenen Fassung gibt dem kantonalen Recht bloss die Kompetenz, bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Typen von Bauzonen festzulegen, in denen auch andere Solaranlagen baubewilligungsfrei erstellt werden können (Bst. a), bzw. in klar umschriebenen Typen von Schutzzonen die Baubewilligungspflicht vorzusehen (Bst. b). Sofern von dieser Kompetenz kein Gebrauch gemacht wird, müssen keine Nutzungspläne angepasst werden. Soweit davon Gebrauch gemacht werden soll, wird es genügen, für bestimmte Zonentypen die Rechtsfolgen von Artikel 18a Absatz 2 Buchstabe a oder b vorzusehen.<\/p><p>Zudem ist zu bedenken, dass die heutigen kantonalen Regelungen betreffend Bewilligungspflicht von Solaranlagen sehr unterschiedlich ausgestattet sind, weshalb die übereinstimmend beschlossene neue Fassung ein wichtiger Schritt in Richtung Harmonisierung ist.<\/p><p>Die nötige Klärung, was als \"Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung\" zu gelten hat, soll auf Verordnungsstufe erfolgen. Dies im formellen Gesetz zu tun, erscheint dem Bundesrat als nicht stufengerecht.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision von Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG) wie folgt einzuleiten:<\/p><p>Art. 18a RPG, Solaranlagen<\/p><p>Abs. 1<\/p><p>In Dach- und Fassadenflächen sorgfältig integrierte Solaranlagen sind in Bau- und Landwirtschaftszonen in einem einfachen und raschen Verfahren zu bewilligen, wenn nicht Baudenkmäler von nationaler oder internationaler Bedeutung betroffen sind.<\/p><p>Abs. 2<\/p><p>Als sorgfältig integriert gelten, soweit technisch machbar, insbesondere:<\/p><p>a. dach-, first- und seitenbündige;<\/p><p>b. fassadenbündige;<\/p><p>c. ganzflächig in das Dach oder in die Fassade integrierte Solaranlagen.<\/p><p>Abs. 3<\/p><p>Baudenkmäler von nationaler oder internationaler Bedeutung, die gemäss dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 1966 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten und der Kulturgüterschutzverordnung dazu im Kulturgüterschutzverzeichnis als Einzelobjekte erfasst sind, dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Für diese kann die Baubehörde höhere Ansprüche an die Dach- und Fassadenintegration stellen, namentlich Solarschindeln oder optimal integrierte ganzflächige Anlagen verlangen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Solaranlagen. Eine Bestimmung statt 13 000 neue Vorschriften"}],"title":"Solaranlagen. Eine Bestimmung statt 13 000 neue Vorschriften"}