{"id":20123264,"updated":"2023-07-28T13:44:49Z","additionalIndexing":"2831;04;italienische Sprache;Bundesratswahl;Sprache;Verfassungsartikel;Auslegung des Rechts;Sprachregion;Region;Zusammensetzung der Regierung;italienisch-sprachige Schweiz;Legalität","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L04K01060103","name":"Sprache","type":1},{"key":"L04K01060102","name":"Sprachregion","type":1},{"key":"L06K080701020107","name":"Region","type":1},{"key":"L05K0801030201","name":"Bundesratswahl","type":1},{"key":"L05K0806020303","name":"Zusammensetzung der Regierung","type":1},{"key":"L05K0503010203","name":"Verfassungsartikel","type":2},{"key":"L04K08020502","name":"Legalität","type":2},{"key":"L04K05030201","name":"Auslegung des Rechts","type":2},{"key":"L06K010601020301","name":"italienisch-sprachige Schweiz","type":2},{"key":"L05K0106010305","name":"italienische Sprache","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-05-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331852400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2773,"gender":"f","id":4073,"name":"Pantani Roberta","officialDenomination":"Pantani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2770,"gender":"m","id":4070,"name":"Candinas Martin","officialDenomination":"Candinas Martin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3264","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Zunächst ist festzuhalten, dass das Verfahren der parlamentarischen Redaktionskommission nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates fällt. Die Kantonsklausel, wonach nicht mehr als ein Mitglied des Bundesrates aus einem Kanton stammen darf, wurde in der Volksabstimmung vom 7. Februar 1999 durch eine zeitgemässere und flexiblere Regelung ersetzt. Den Anstoss für diese Reform gaben fünf parlamentarische Initiativen, die im März 1993 im Nationalrat eingereicht worden waren und die eine Lockerung bzw. Abschaffung der Kantonsklausel für die Bundesratswahlen verlangten. Die neue Regelung entstand im Verlaufe der parlamentarischen Beratung. Aufgrund eines Antrages der ständerätlichen Kommission beschloss das Parlament einen neuen Artikel 96 Absatz 1ter aBV, der später zu Absatz 1bis wurde und heute in der neuen BV in Artikel 175 Absatz 4 steht: \"Bei der Wahl ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.\" Die ursprüngliche französische Fassung des Kommissionsvorschlags lautete: \"Lors de l'élection, on veillera à ce que les diverses régions du pays et les régions linguistiques soient équitablement représentées au Conseil fédéral.\" (AB S 1998 952) Die parlamentarische Redaktionskommission, die den Wortlaut der Erlasse formell überprüft und deren endgültige Fassung für die Schlussabstimmung festlegt, hat die beschlossene Bestimmung in den drei Sprachen überarbeitet und in den bestehenden Artikel 96 aBV eingefügt. Die drei sprachlichen Fassungen sind selbstverständlich gleichwertig und in gleicher Weise verbindlich. In der Schlussabstimmung vom 9. Oktober 1998 über die Änderung der Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Bundesrat lautete die neue Bestimmung auf Deutsch: \"Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind\", auf Französisch: \"Les diverses régions et les communautés linguistiques doivent être équitablement représentées au Conseil fédéral\", und auf Italienisch: \"Le diverse regioni e le componenti linguistiche del Paese devono essere equamente rappresentate\". Gemäss Auskunft der parlamentarischen Redaktionskommission erfolgte die Änderung im französischen Text (\"communautés linguistiques\" statt \"régions linguistiques\") vor allem aus sprachlichen Gründen. Eine inhaltliche Veränderung war damit nicht beabsichtigt. Die Redaktionskommission wollte verhindern, dass das Wort \"régions\" zweimal in demselben Satz vorkommt. Ähnliche Überlegungen galten für die Anpassung der italienischen Fassung.<\/p><p>2. Die Redaktionskommission führt kein Wortprotokoll über ihre Diskussionen, sondern lediglich ein Entscheidungsprotokoll. Bei der sprachlichen Anpassung der neuen Bestimmung an den bestehenden Absatz 1 wurde der Satz gemäss Auskunft der parlamentarischen Redaktionskommission aus Gründen des Sprachflusses umformuliert. Die deutsche Formulierung \"Rücksicht nehmen\" wird in der Praxis als weniger rigide empfunden als die französische oder italienische Fassung, deren Wortlaut jeweils eine \"Muss-Vorschrift\" enthält. In diesem konkreten Zusammenhang ist insbesondere auch die historische Auslegung von Bedeutung. Wie dem Amtlichen Bulletin von 1998 zu entnehmen ist, ging es bei der vorgeschlagenen Bestimmung um eine Lockerung der Kantonsklausel, welche dennoch das Grundanliegen der föderalistischen Repräsentativität des Bundesrates beibehält. Die vorgeschlagene offene Formulierung sollte die nötige Flexibilität bei der Wahl offenlassen, sodass beispielsweise auch die Erfahrung der zur Wahl stehenden Personen angemessen berücksichtigt werden kann. Das Parlament hat einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung, inwieweit sie dem Föderalismus bei der Wahl in den Bundesrat unter Berücksichtigung des geografischen und des sprachlichen Kriteriums Rechnung tragen möchte.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Wortlaut von Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung von 1999 stimmt in den vier Landessprachen nicht überein. Das ist beunruhigend, wird doch nach dieser Norm die höchste Exekutivbehörde des Bundes gewählt. <\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Warum ist im deutschen und im rätoromanischen Wortlaut der Norm von \"Sprachregionen\" bzw. \"regiuns linguisticas\" die Rede, im französischen jedoch von \"communautés linguistiques\" und im italienischen von \"componenti\"? Der Ausdruck \"Region\" hat ganz klar einen territorialen Bezug, während umgekehrt die Ausdrücke \"communautés\" und \"componenti\" diesen territorialen Bezug gerade nicht haben. Wie wäre beispielsweise eine Person aus der Romandie zu betrachten, die in Zürich wohnhaft ist, also in der deutschsprachigen Region lebt, sich aber der frankophonen Sprachgemeinschaft zugehörig fühlt?<\/p><p>2. Warum heisst es in der italienischen und in der französischen Fassung \"devono essere equamente rappresentate\" beziehungsweise \"doivent être équitablement représentées\" (sinngemäss \"müssen angemessen vertreten sein\"), während es in der deutschen Fassung \"dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen\" und in der romanischen \"sto vegnir procurà\" heisst? Die französische Fassung dieser Bestimmung, die den parlamentarischen Beratungen und den Gesamtabstimmungen im Ständerat (am 28. September 1998) und im Nationalrat (am 6. Oktober 1998) zugrunde lag, lautete wie folgt: \"Lors de l'élection, on veillera à ce que les diverses régions du pays et les régions linguistiques soient équitablement représentées au Conseil fédéral\". Damit lag also damals eine französische Fassung vor, die sehr viel näher bei der endgültigen deutschen Fassung lag. Die problematische Änderung des französischen Wortlauts wurde von der Redaktionskommission kurz vor der Schlussabstimmung in beiden Räten (am 9. Oktober 1998) vorgenommen. Gibt es ein Protokoll der Redaktionskommission, das die angesprochenen Änderungen am Wortlaut in letzter Minute dokumentiert? Wenn nein: Warum nicht? Und allgemeiner gefragt: Was ist mit \"vertreten sein\" gemeint? Könnte der italienischsprachige Landesteil zum Beispiel von einer Genferin vertreten werden, die<\/p><p>a. gut Italienisch spricht oder die <\/p><p>b. zwar überhaupt kein Italienisch spricht, aber die italienische Schweiz und ihre besonderen sozioökonomischen Verhältnisse kennt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Artikel 175 der Bundesverfassung. Vertretung der Landessprachen im Bundesrat"}],"title":"Artikel 175 der Bundesverfassung. Vertretung der Landessprachen im Bundesrat"}