﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123273</id><updated>2023-07-28T10:55:44Z</updated><additionalIndexing>66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Evaluation;Standort des Betriebes;Nidwalden;radioaktiver Abfall;Geologie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>3013</code><gender>m</gender><id>4098</id><name>Keller Peter</name><officialDenomination>Keller Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4902</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0601020302</key><name>Lagerung radioaktiver Abfälle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040302</key><name>Standort des Betriebes</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K16010402</key><name>Geologie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K030101011201</key><name>Nidwalden</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-26T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-05-09T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-03-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3013</code><gender>m</gender><id>4098</id><name>Keller Peter</name><officialDenomination>Keller Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3273</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In insgesamt vier (Volks-)Abstimmungen - 1988, 1995, 2002, 2011 - hat sich die Nidwaldner Bevölkerung ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage nach einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erfochten und sich gegen den Standort Wellenberg ausgesprochen, zuletzt mit rund 80 Prozent Stimmenanteil.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat bestätigte 2002 die Haltung des Kantons. Umso verärgerter mussten die Nidwaldner 2008 zur Kenntnis nehmen, dass das Verfahren neu lanciert wurde und der Wellenberg schliesslich Ende 2011 wieder auf der Liste möglicher Standorte auftauchte. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund hat rückwirkend die Spielregeln geändert und sich bei seiner Standortauswahl bloss auf geologische Faktoren bezogen, ohne Rücksicht auf (mehrere) bestehende Volksabstimmungen zu nehmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem neuen Kernenergiegesetz wurde unser föderalistischer Staatsaufbau auf den Kopf gestellt und die Nidwaldner Bevölkerung rückwirkend von oben entmündigt. Damit wurde auch die direkte Demokratie, als wohl wichtigste politische Klammer der Schweiz, ausgehebelt, nur weil vorliegende Volksentscheide nicht den Erwartungen des Bundes entsprachen. Dies ist ein staatspolitisches Vorgehen, das nicht Schule machen darf und korrigiert werden muss. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem sprechen auch geologische Gründe gegen den Wellenberg, wie beispielsweise das Gutachten von Dr. Jon Mosar, Universität Freiburg, ergeben hat. Da der Bund ausserdem nach einem Standort für schwache, mittelschwache und starke Abfälle sucht, käme der Wellenberg ohnehin nicht infrage.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In der Vergangenheit sind mehrere ähnlich lautende Anliegen an den Bundesrat herangetragen worden, so zum Beispiel die Anfrage von Rotz 08.5382, "Meinungswandel im BFE betreffend Wellenberg", die Anfrage Lang 08.1135, "Atommülllager am Wellenberg". In seinen Antworten hat der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen und das Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager erläutert. Letztmals äusserte sich der Bundesrat bei der Beantwortung der Frage 12.5094 des Motionärs, "Staatspolitisch fragwürdiges Vorgehen bei der Standortfrage eines Atommüll-Tiefenlagers", vom 12. März 2012 zum Wellenberg.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Zuständigkeiten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind im Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) geregelt. Im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes haben die eidgenössischen Räte bewusst auf ein Vetorecht der Kantone verzichtet. Die Entsorgung wurde damit zur nationalen Aufgabe erklärt. Das Auswahlverfahren für geologische Standortgebiete richtet sich nach dem Sachplan geologische Tiefenlager (SGT). Der Einbezug und die Mitwirkung der Standortkantone sind im KEG sowie im SGT geregelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziel des Auswahlverfahrens ist es, in drei Etappen je einen Standort für ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) und für hochaktive Abfälle (HAA) festzulegen. Am 30. November 2011 nahm der Bundesrat die von der Nagra vorgeschlagenen sowie vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), von der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), der Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) sowie Swisstopo geprüften und bestätigten sechs Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den SGT auf. Der Wellenberg hat wie die anderen fünf Standortgebiete die sicherheitstechnischen Anforderungen von Etappe 1 erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung wurde auch der Expertenbericht Mosar durch das Ensi geprüft und gewürdigt. Während im Expertenbericht Mosar das Standortgebiet ausschliesslich aus Sicht der Tektonik und Seismizität beurteilt worden ist, hat das Ensi bei seiner Gesamtbeurteilung die dem Sachplan zugrunde gelegten 13 sicherheitstechnischen Kriterien berücksichtigt. Die in den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse (altes Porenwasser, Unterdruckzone im Wellenberg) belegen, dass Erdbeben und tektonische Aktivität die geringe hydraulische Durchlässigkeit des Wellenbergs über geologisch lange Zeiträume nicht beeinträchtigt haben und deshalb seine grundsätzliche Eignung nicht infrage stellen. Das Ensi gelangte zur Ansicht, dass die im Expertenbericht genannten Aspekte und deren Beurteilung fachlich richtig, aber in ihrer Auswirkung auf ein geologisches Tiefenlager einseitig beurteilt worden sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den Standort Wellenberg aufgrund politischer Überlegungen aus dem jetzt laufenden und breit akzeptierten Verfahren zu nehmen würde eine Verletzung des vom Bundesrat festgelegten Sachplanverfahrens bedeuten. Zudem würde eine unabdingbare Voraussetzung des Föderalismus verletzt: die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Kantone. Mit demselben Recht, wie der Kanton Nidwalden auf seine kantonalen Abstimmungen verweist, könnten sich andere Kantone auf ihre Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen im Zusammenhang mit Atomanlagen berufen und ein Ausscheiden von Standortgebieten verlangen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das Gebiet Wellenberg im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager nicht weiter als möglicher Standort für radioaktive Abfälle aufgeführt und definitiv von der Liste genommen wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kein Tiefenlager Wellenberg</value></text></texts><title>Kein Tiefenlager Wellenberg</title></affair>