﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123277</id><updated>2023-07-28T09:51:52Z</updated><additionalIndexing>24;2846;Bodenmarkt;Preissteigerung;Eigenkapital;Finanzrecht;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Miete;Antikrisenplan;Hypothek</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2503</code><gender>m</gender><id>479</id><name>Kaufmann Hans</name><officialDenomination>Kaufmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4902</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08040513</key><name>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020104</key><name>Miete</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0507020103</key><name>Hypothek</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11060115</key><name>Finanzrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050502</key><name>Preissteigerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110902010101</key><name>Eigenkapital</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020403</key><name>Bodenmarkt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070401020201</key><name>Antikrisenplan</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-06-15T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-05-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-03-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-06-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2693</code><gender>m</gender><id>3890</id><name>Hurter Thomas</name><officialDenomination>Hurter Thomas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2292</code><gender>m</gender><id>91</id><name>Giezendanner Ulrich</name><officialDenomination>Giezendanner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2547</code><gender>m</gender><id>526</id><name>Zuppiger Bruno</name><officialDenomination>Zuppiger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2681</code><gender>f</gender><id>3878</id><name>Flückiger-Bäni Sylvia</name><officialDenomination>Flückiger Sylvia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2272</code><gender>m</gender><id>26</id><name>Borer Roland F.</name><officialDenomination>Borer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2781</code><gender>f</gender><id>4065</id><name>Umbricht Pieren Nadja</name><officialDenomination>Umbricht Pieren</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2503</code><gender>m</gender><id>479</id><name>Kaufmann Hans</name><officialDenomination>Kaufmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3277</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Nach dem angesprochenen Vorschlag zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (Risikogewichtung für Wohnliegenschaften; die Anhörung dazu lief bis 16. Januar 2012) soll die Risikogewichtung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften neu auch in Abhängigkeit von der Tragbarkeit des Kreditnehmers erfolgen und zudem bei einem Belehnungsgrad von über 80 Prozent für die entsprechende Kredittranche neu 100 Prozent statt wie bisher 75 Prozent betragen. Die Gründe für die anvisierte Verordnungsänderung liegen in der aktuell herrschenden Situation auf dem Immobilienmarkt mit einer erhöhten Kreditvergabe für Wohnimmobilien und in der damit verbundenen Gefahr einer Blasenbildung, die aufgrund des für absehbare Zeit weiter bestehenden Tiefzinsumfelds auch weiterhin besteht. Die erhöhten Risiken von Krediten, die hohe Belehnungsgrade aufweisen oder ausserhalb der üblicherweise angewendeten Tragbarkeitskriterien vergeben werden, sollen durch eine höhere Eigenmittelunterlegung der Banken begrenzt werden. Dabei handelt es sich regelmässig um Geschäfte, die auch die individuellen Kreditvergabekriterien der einzelnen Banken überschreiten ("Exception to Policy"-Geschäfte). Die Massnahme trifft mit den gewählten Kriterien der Tragbarkeit und der Belehnungsgrenze in erster Linie das selbstbewohnte Wohneigentum und nicht die Mietwohnungen in Renditeliegenschaften.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt bedarf einer möglichst rasch umsetzbaren Massnahme. Dieses Ziel lässt sich durch eine Änderung der Eigenmittelverordnung verhältnismässig schnell erreichen, wogegen eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge viel länger dauert. Zurzeit wird von den Banken zudem die Einführung eines Mindestanteils an hartem Eigenkapital (ohne BVG-Gelder) geprüft. Ergänzend ist die bis zum 30. April 2012 laufende Anhörung zum Bericht "Zukunft der zweiten Säule" zu erwähnen. In diesem Bericht wird der Vorbezug von BVG-Geldern zur Finanzierung von Wohneigentum thematisiert, und es werden fünf Änderungsvorschläge zur Diskussion gestellt (von der Abschaffung bis zur Beibehaltung dieser Möglichkeit).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der antizyklische Puffer wird situativ zur Begrenzung des Aufbaus systemischer Risiken eingesetzt und bezweckt die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegenüber einem übermässigen Kreditwachstum. Die Aktivierung des Puffers erfolgt durch den Bundesrat auf Antrag der SNB, die im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht die Stabilität des Finanzsystems verfolgt; die SNB hört die Finma vorgängig an. Anhand verschiedener Indikatoren wird die Gefahr eines übermässigen Kreditwachstums für die Finanzstabilität analysiert. Die Kompetenz des Bundesrates zur Einführung eines antizyklischen Puffers in der Eigenmittelverordnung ergibt sich aus Artikel 4 des Bankengesetzes, nach welchem die Banken über angemessene Eigenmittel verfügen müssen und nach welchem der Bundesrat Elemente und Mindestanforderungen der Eigenmittel nach Massgabe der Geschäftstätigkeit und der Risiken der Banken festlegt. Der Einsatz eines antizyklischen Puffers ist international verankert, ist er doch im Regelwerk von Basel III vorgesehen. Seine Einführung in der Schweiz entspricht damit internationalen regulatorischen Standards.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Finanzmarktaufsicht (Finma) bezweckt gemäss Finanzmarktgesetze den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie soll damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beitragen. Mit den jüngsten vorgeschlagenen Massnahmen bezüglich der Eigenmittelunterlegung von Banken im Hypothekarbereich sollen nun aber auch sektorielle, volkswirtschaftliche Lenkungswirkungen erzielt werden, was im Finmag nicht vorgesehen ist. Ähnliche Fragen stellen sich bezüglich des antizyklischen Puffers, der offensichtlich keine wirtschaftspolizeiliche, d. h. aufsichtsrechtliche Massnahme darstellt, sondern eher als Konjunktursteuerungsinstrument eingesetzt werden soll, was nicht Aufgabe der Finma ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die einseitige Zusatzbelastung des Hypothekarsektors mit verschärften Eigenmittelunterlegungspflichten, die zu einer Verteuerung der Hypothekarzinskosten von 20 bis 40 Basispunkten führen wird, trifft vor allem auch die Mieter via Mietpreiserhöhungen. Wie rechtfertigt er eine solche Zusatzbelastung der Mieter, die nichts mit den vermuteten Überhitzungen in lokalen Bau- und Immobilienmärkten zu tun haben, durch solche Massnahmen der Finma?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wäre es nicht sinnvoller, eine Regelung durchzusetzen, die bei vermuteten Überhitzungen am Immobilienmarkt den Einsatz von BVG-Geldern zwar weiterhin uneingeschränkt zulässt, dafür jedoch die maximal zulässige Belehnungsgrenze für Schuldner, die BVG-Gelder einsetzen, reduziert? Damit könnten schwächere Hypothekarschuldner vor waghalsigen Finanzierungsabenteuern geschützt werden, ohne dass gleichzeitig auch alle anderen Immobilienbesitzer und Mieter höhere Finanzierungskosten erfahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es ist offensichtlich, dass bei der Aktivierung des Aufbaus von antizyklischen Puffern die Kreditvergabe gedrosselt wird. Auf welcher rechtlichen Grundlage leitet der Bundesrat die mit der Einführung eines antizyklischen Puffers verfolgte wirtschaftspolitische Lenkungswirkung ab?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Provoziert die Finma unnötige Mietpreiserhöhungen?</value></text></texts><title>Provoziert die Finma unnötige Mietpreiserhöhungen?</title></affair>