﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123291</id><updated>2023-07-01T10:13:32Z</updated><additionalIndexing>04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2775</code><gender>m</gender><id>4075</id><name>Caroni Andrea</name><officialDenomination>Caroni</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4902</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0801030101</key><name>Nationalratswahl</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08010303</key><name>Wahlsystem</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0801030305</key><name>Majorzwahl</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080103050204</key><name>Wahlpropaganda</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020340</key><name>politische Werbung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0801030501</key><name>Kandidat/in</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-06-15T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>b</code><date>2012-05-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>BK</abbreviation><id>10</id><name>Bundeskanzlei</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-03-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-06-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2602</code><gender>f</gender><id>1103</id><name>Huber Gabi</name><officialDenomination>Huber</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2735</code><gender>m</gender><id>4008</id><name>Landolt Martin</name><officialDenomination>Landolt</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2767</code><gender>m</gender><id>4056</id><name>Fässler Daniel</name><officialDenomination>Fässler Daniel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2775</code><gender>m</gender><id>4075</id><name>Caroni Andrea</name><officialDenomination>Caroni</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3291</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Für die erwähnten Kantone gilt heute bei den Nationalratswahlen ein Verbot von vorgedruckten Wahlzetteln für die Kandidierenden (Art. 48 und Art. 49 Abs. 1 lit. b BPR). Dieses Verbot führt dazu, dass die Stimmberechtigten einzig einen leeren Wahlzettel in ihren Stimmunterlagen vorfinden. Sie müssen diesen von Hand ausfüllen und sich die Informationen über Namen, Wohnort und Beruf usw. der Kandidaten selbst beschaffen. Dies führt nicht nur zu Unsicherheit seitens der Stimmberechtigten, sondern auch zu einem grossen finanziellen Aufwand seitens der Kandidierenden, welche diese Informationen auf eigene Kosten flächendeckend verbreiten müssen. Auch erschwert dies die Eruierung des Willens aufgrund der zum Teil unklar ausgefüllten Stimmzettel. Die Verwirrung wird dann noch grösser, wenn gleichzeitig Ständeratswahlen stattfinden, wo das kantonale Recht solche vorgedruckte Stimmzettel vorsieht und die Stimmberechtigten gleichzeitig zwei Verfahren beachten müssen. Auch Auslandschweizer sind im aktuellen System oft zu wenig informiert und damit benachteiligt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Interpellant greift ein echtes Problem auf. Nach der Liberalisierung der brieflichen Stimmabgabe für Auslandschweizer Stimmberechtigte (1992) ist der Anteil Wahlberechtigter ohne tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz stetig angestiegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Majorzkantone haben sich in den vergangenen beiden Jahrzehnten in zwei Gruppen aufgeteilt: Ob- und Nidwalden kennen die von Artikel 50 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) eingeräumte Möglichkeit einer stillen Wahl und deshalb auch ein befristetes Anmeldeverfahren mit Numerus clausus der Kandidaturen und vorgedruckten amtlichen Wahlzetteln zum Ankreuzen. Die Kantone Uri, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden hingegen sind beim ursprünglichen Majorzwahlverfahren (Art. 47-49 BPR) geblieben, in welchem die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel erhalten und den Namen einer wählbaren Person aufschreiben können. Wählbar ist in diesen vier Majorzkantonen jede volljährige Person mit Schweizer Bürgerrecht, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist (Art. 136 BV). 2011 waren dies theoretisch rund 5 120 000 Personen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Tat hat die Bundeskanzlei 2011 von mehreren Auslandschweizer Stimmberechtigten Anfragen mit dem Begehren nach Informationen über die Kandidaturen erhalten. Rechtliche, sachliche und technische Entwicklungen haben einen neuen Handlungsbedarf ausgelöst. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass nicht vermeidbare neue Differenzierungen eingeführt werden, welche den Komplexitätsgrad weiter erhöhen und damit den Stimmberechtigten die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte erschweren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist bereit, eine Anpassung des BPR zu prüfen, welche die vom Interpellanten identifizierten Schwierigkeiten zu beheben erlaubt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei steht die vom Interpellanten unter Ziffer 4 formulierte Option im Vordergrund: Auch Kantone ohne stille Wahl sollen eine befristete Anmeldemöglichkeit mit der Wirkung schaffen können, dass der Kanton den Stimmberechtigten Angaben wie Familienname, Vorname, Wohnort, Beruf und Parteizugehörigkeit (vgl. für Proporzwahlen Art. 33 BPR) der angemeldeten Kandidaten zuzustellen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Denkbar, wenngleich bereits problematischer, wäre allenfalls auch der Einsatz vorgedruckter amtlicher Wahlzettel mit den Namen aller fristgerecht gemeldeten Kandidaturen zum Ankreuzen sowie einer Leerzeile für die handschriftliche Aufführung einer beliebigen anderen Person, was ungefähr der Option unter Ziffer 3 der Interpellation entspräche.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abzulehnen wäre hingegen die in Ziffer 2 der Interpellation erwogene Option "nichtamtlicher vorgedruckter Wahlzettel": Die zwingende Verwendung amtlicher Wahlzettel ist eine wichtige Errungenschaft des BPR, weil sie eine Gleichbehandlung aller kandidierenden Personen und Gruppierungen sichert und Wahlmanipulationen vorbeugt. Wahlen sind der zentrale staatliche Selbstorganisationsprozess und gehören in die Hand neutral organisierender Behörden, die öffentlicher Kontrolle unterliegen. Anders kann der Staat nicht für die Korrektheit des Urnengangs Verantwortung tragen. Mit der Zulassung nichtamtlicher Wahlzettel würde zum Beispiel das Inverkehrbringen gefälschter Wahlzettel erleichtert respektive ihre Verhinderung erschwert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist anzuerkennen, dass die Parallelität von Ständeratswahlnormen und Nationalratswahlrecht im einzelnen Kanton Vorteile bringen könnte. Dem steht aber gegenüber, dass Nationalratswahlen als gesamtschweizerisch-demokratische Wahlen nicht nach 26 verschiedenen kantonalen Verfahren abzuwickeln sind. Im Zeitalter wachsender Mobilität wären die Nachteile unterschiedlicher Verfahren nach Wohnsitzwechseln keineswegs geringer als die Vorteile innerkantonal übereinstimmender Verfahren. Ob einzelne Kantone ihre Ständeratswahlnormen umgekehrt stärker auf das Nationalratswahlrecht abstimmen wollen, steht ausschliesslich in ihrem eigenen Belieben (Art. 150 Abs. 3 BV).&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren für den Nationalrat folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er bereit, eine Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) vorzuschlagen, sodass auch diejenigen Kantone, welche den Nationalrat im Majorz wählen und dabei keine stille Wahl kennen (zurzeit Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Uri und Glarus) Massnahmen ergreifen können, um den Stimmberechtigten die Kenntnis der nötigen Angaben über die Kandidaten zu vereinfachen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was hält er konkret von der Option, den Kantonen zu erlauben, auch nichtamtliche vorgedruckte Wahlzettel (vgl. Art. 49 Abs. 1 lit. b BPR) zuzulassen, welche z. B. Kandidierende oder Parteien mit den Stimmrechtsunterlagen mitversenden lassen können (so wie dies z. B. bei vielen Ständeratswahlen und sonstigen kantonalen Wahlen möglich ist)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was hält er konkret von der Option, auch diesen Kantonen zu erlauben, amtliche vorgedruckte Wahlzettel (vgl. Art. 50 BPR) zu verwenden mit denjenigen Kandidaten, die sich bis zum Ende einer Frist (die nicht die Frist für eine stille Wahl sein muss) melden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was hält er konkret von der Option, darauf hinzuwirken, dass die Kantone die Namen derjenigen Kandidaten, die sich bis zu einer solchen Frist melden, in geeigneter Weise (z. B. in der Abstimmungsdokumentation, auf der kantonalen Website) kundtun?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vereinfachung der Nationalratswahlen in Majorzkantonen</value></text></texts><title>Vereinfachung der Nationalratswahlen in Majorzkantonen</title></affair>