{"id":20123298,"updated":"2023-07-28T11:27:56Z","additionalIndexing":"52;Umweltorganisation;Altlast;Bundesamt für Umwelt;Norm;Expertise;Basel-Land;Abfalllagerung;Sanierung;Bodenverseuchung;Rechtsmissbrauch","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K0601020301","name":"Altlast","type":1},{"key":"L04K06020301","name":"Bodenverseuchung","type":1},{"key":"L04K08020341","name":"Sanierung","type":1},{"key":"L04K06010203","name":"Abfalllagerung","type":1},{"key":"L04K06010307","name":"Umweltorganisation","type":1},{"key":"L04K05070205","name":"Rechtsmissbrauch","type":2},{"key":"L04K02020601","name":"Expertise","type":2},{"key":"L05K0706010201","name":"Norm","type":2},{"key":"L04K08040705","name":"Bundesamt für Umwelt","type":2},{"key":"L06K030101010301","name":"Basel-Land","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-05-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331852400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3298","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) bewilligt nicht Methoden, sondern beurteilt die vom Kanton vorgeschlagenen Konzentrationswerte auf deren Konformität mit der Altlasten-Verordnung (AltlV). Es stützt sich dabei auf die Methodik, mit welcher die Konzentrationswerte in Anhang 1 der AltlV hergeleitet wurden. Die Fobig-Methodik unterscheidet sich von der AltlV-Methodik in drei Punkten: Erstens beurteilt sie die Gefährdung nach dem Worst-Case-Prinzip und kommt deshalb bei toxikologisch wenig bekannten Stoffen auf sehr niedrige Konzentrationswerte; zweitens berücksichtigt sie bei der Herleitung der Konzentrationswerte auch die mögliche Schadstoffaufnahme der Bevölkerung aus anderen Quellen als der Altlast; drittens überprüft sie auch Stoffe, für die der Bundesrat in der AltlV bereits Konzentrationswerte festgelegt hat. Da aber die meisten gemessenen Stoffe im Abstrom der Feldreben-Deponie nur im tiefsten Spurenbereich auftreten, ergab die Fobig-Methodik gegenüber der offiziellen AltlV-Methodik schliesslich vergleichbare Resultate.<\/p><p>3. Die Kantone sind gemäss Anhang 1 AltlV verpflichtet, für neu hergeleitete Konzentrationswerte die Zustimmung des Bafu einzuholen. Damit ist sichergestellt, dass kein Abweichen vom Bafu-Standard erfolgt und die neuen Werte den Vorgaben der AltlV entsprechen.<\/p><p>4. Der Bundesrat zieht das Kooperationsprinzip langwierigen Gerichtsverfahren grundsätzlich vor. Umweltschutzgesetz und Altlasten-Verordnung fordern denn auch explizit eine Zusammenarbeit aller Beteiligten. Kooperationslösungen können sich aber nicht über die gesetzlichen Vorgaben und die Entscheide der Behörden hinwegsetzen und dienen im Altlastenbereich daher oft der gütlichen Zuteilung der Kosten und der Handlungspflicht.<\/p><p>5.\/6. Wie lange Rechtsmittel wie Beschwerden dauern, hängt vom Verfahren und von den Gerichten ab. Die Dauer eines Verfahrens hat keine Auswirkungen auf die Ausrichtung von Subventionen. Hingegen könnten bei besonders dringlichen Altlastenfällen negative Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Sollten aufgrund von Gerichtsverfahren wesentliche oder zu Mehrkosten führende Projektänderungen notwendig werden, so müssen diese gemäss Subventionsgesetz vor Baubeginn vom Bafu bewilligt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Rund um die Sanierung der Siedlungsdeponie Feldreben in Muttenz\/BL werden die Behörden im Vollzug der Altlastenverordnung von Organisationen wie Greenpeace und weiteren Umweltaktivisten wiederholt und - wie vom Bundesrat bereits bestätigt - ungerechtfertigt verunglimpft, letztmals im Rahmen einer Medienkonferenz der Allianz Deponie Muttenz (ADM) am 14. Februar 2012.<\/p><p>An dieser Medienkonferenz wurden die Behörden erneut mit massiven Vorwürfen eingedeckt. Darüber hinaus drohte ein Greenpeace-Vertreter mit der Wahrnehmung sämtlicher juristischer (Rekurs-)Möglichkeiten, wenn die Sanierung - trotz gesetzeskonformem und rechtskräftigem Sanierungsentscheid der zuständigen Behörden - nicht nach Massgabe von Greenpeace durchgeführt werde. Sollten die Sanierungsvorgaben nicht mit Greenpeace abgesprochen werden, würde durch alle Instanzen der Gerichtsweg beschritten. Es drohen damit massive Verzögerungen im Sanierungsprozess.<\/p><p>Die erpresserischen Drohungen bleiben nicht ohne Wirkung auf das Umweltamt. So hat der Kanton zur Abwehr der Vorwürfe bereits verschiedene Studien in Auftrag gegeben. Eine davon, erstellt vom deutschen (!) Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrenstoffe GmbH (Fobig), resultierte in einer neuen Bewertungsmethode für Schadstoffe, die nicht in der Altlastenverordnung erfasst sind. Das ist eine andere Methode als jene, die vom Bafu in der Altlastenverordnung vorgeschrieben ist. Die Resultate sind mit der Altlastenverordnung nicht kompatibel und führen so zu weiteren Spekulationen und Verunsicherungen.<\/p><p>1. Hat das Bafu den Einsatz dieser Fobig-Methode bewilligt?<\/p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Fobig-Methode? Wird die Bafu-Methodik dadurch infrage gestellt?<\/p><p>3. Führt das Abweichen eines einzelnen Kantons vom Bafu-Standard nicht zur Verschwendung von Steuergeldern, verbunden mit weiteren Verunsicherungen in der Bevölkerung?<\/p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass Drohungen wie jene von Greenpeace das in der Altlastenverordnung und im Umweltschutzgesetz verankerte Kooperationsprinzip grundsätzlich infrage stellen?<\/p><p>5. Wie lange kann ein rechtskräftiger Sanierungsentscheid hinausgezögert werden, wenn Greenpeace ihre Drohung wahrmacht und sämtliche Rekursmöglichkeiten wahrnimmt?<\/p><p>6. Ist er bereit, die Vasa-Subventionen für die Sanierung der Deponie Feldreben auch nach mehrjährigen Auseinandersetzungen vor den Gerichten zu entrichten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Altlastensanierungen. Greenpeace droht Deponiesanierung zu verzögern"}],"title":"Altlastensanierungen. Greenpeace droht Deponiesanierung zu verzögern"}