{"id":20123306,"updated":"2023-07-27T19:50:46Z","additionalIndexing":"24;Privatbank;Geldversorgung;Geldpolitik;Giralgeld;Schweizerische Nationalbank;Bankeinlage;Betriebsrücklage;Geldvolumen;Bank;Kredit;Bargeld","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K1103020301","name":"Geldversorgung","type":1},{"key":"L04K11030203","name":"Geldvolumen","type":1},{"key":"L04K11040205","name":"Bankeinlage","type":1},{"key":"L05K1103020101","name":"Bargeld","type":1},{"key":"L05K1103010301","name":"Schweizerische Nationalbank","type":1},{"key":"L04K11040101","name":"Bank","type":2},{"key":"L05K1103020102","name":"Giralgeld","type":2},{"key":"L05K0703020104","name":"Betriebsrücklage","type":2},{"key":"L03K110301","name":"Geldpolitik","type":2},{"key":"L05K1104010107","name":"Privatbank","type":2},{"key":"L03K110403","name":"Kredit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-04-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331852400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2684,"gender":"f","id":3881,"name":"Gilli Yvonne","officialDenomination":"Gilli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2711,"gender":"m","id":3908,"name":"von Graffenried Alec","officialDenomination":"von Graffenried"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3306","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Eine mit den Grundsätzen der Geldpolitik vereinbare Geldschöpfung ist als Errungenschaft einer entwickelten Volkswirtschaft zu akzeptieren. Die Geldschöpfung erfolgt dabei sowohl im Zentralbankensystem als auch im Geschäftsbankensystem. Für die Führung der Geldpolitik und damit auch für eine Beurteilung der Entwicklung der Geldmenge ist die Schweizerische Nationalbank (SNB) zuständig. Im Einzelnen ist wie folgt Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Gemäss Artikel 5 des Nationalbankgesetzes besteht die Aufgabe der SNB in der Gewährleistung der Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung. Die SNB steuert zu diesem Zweck die monetären Bedingungen durch ihre Operationen am Frankengeldmarkt. Die Tatsache, dass sich Sichtguthaben bei Geschäftsbanken als Zahlungsmittel etabliert haben, ändert nichts daran, dass die Nationalbank das gesamtwirtschaftliche Zinsniveau durch ihre Geldpolitik massgeblich beeinflussen kann. Dies ist eine Voraussetzung für die Sicherung der Preisstabilität. Zudem wird die Geldschöpfung der Banken durch deren Bedarf an Notenbankgeld durch die SNB begrenzt.<\/p><p>2. Ein funktionierendes und stabiles Bankensystem ist für eine gedeihliche Entwicklung der Gesamtwirtschaft unabdingbar. Die Banken haben dabei eine stabile und effiziente Versorgung mit Finanzdienstleistungen, beispielsweise mit Krediten, sicherzustellen. Die Kreditvergabe durch Private ist ordnungspolitisch erwünscht. Ein Kreditvergabemonopol durch den Staat wäre dagegen nicht zielführend, denn es ist nicht anzunehmen, dass der Staat die so entstehenden Interessenkonflikte besser lösen könnte als die - vorab gewinnorientierten - Geschäftsbanken. Auch die Erfahrungen aus Planwirtschaften zeigen, dass eine staatliche Bereitstellung dieser Leistungen nicht zu besseren Ergebnissen führt. Die Privaten haben deshalb möglichst auch die entsprechenden Ausfallrisiken zu tragen. Diesbezüglich schafft die \"Too big to fail\"-Gesetzgebung klare Verbesserungen. Eine übermässige Risikoübernahme und unzureichende Kontrolle der Banken werden generell besser im Rahmen der Finanzmarktregulierung und -aufsicht oder des Aktienrechts angegangen als durch eine staatliche Organisation der Kreditversorgung. Im Übrigen wird die Einlagensicherung durch die Banken von diesen selbst finanziert.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aus Anlass der Euro- und Verschuldungskrise bitte ich den Bundesrat um eine Stellungnahme zum Prozess der Geldschöpfung in der Schweiz. Nach übereinstimmender nationalökonomischer Lehre wird der überwiegende Teil der Geldmenge M1 nicht durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) geschöpft, sondern mittels Bilanzverlängerung durch die Geschäftsbanken. Der Vorgang der Buchgeldschöpfung wird auch von der Nationalbank bestätigt: \"Die Banken schaffen neues Geld, indem sie Kredite vergeben\" (\"Die Nationalbank und das liebe Geld\", S. 19).<\/p><p>Aus dieser Feststellung ergeben sich folgende Fragen, die der Bundesrat beantworten möge.<\/p><p>1. Der grösste Teil des Geldes wird nahezu autonom von im Eigeninteresse handelnden privaten Banken geschöpft, die nebst den gesetzlichen Eigenkapitalquoten und Liquiditätsvorschriften nur eine Mindestreserve von 2,5 Prozent in gesetzlichen Zahlungsmitteln einhalten müssen. Wie kann die SNB unter diesen Bedingungen ihre verfassungsmässige Aufgabe einer \"Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient\", wahrnehmen?<\/p><p>2. Wodurch wird gerechtfertigt, dass der Staat auf Kosten der Allgemeinheit gewaltige Verpflichtungen in Form von Einlagensicherungsfonds und Staatsgarantien zur Risikobefreiung der Banken eingeht? Warum begnügt sich umgekehrt der Bund (und die Kantone) mit einem kleinen Anteil des Geldschöpfungsgewinns (Zentralbankkredit an Banken) und überlässt den Löwenanteil (Giralgeldschöpfung an Kreditnehmer) den privaten Banken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Geldschöpfung in der Schweiz (2)"}],"title":"Geldschöpfung in der Schweiz (2)"}