{"id":20123314,"updated":"2023-07-28T11:43:47Z","additionalIndexing":"55;Ursprungsbezeichnung;Wein;Inlandsproduktion;Weinbau;Rebfläche;Vermarktung (speziell)","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L06K140201010104","name":"Wein","type":1},{"key":"L05K1401020111","name":"Rebfläche","type":1},{"key":"L05K1401010116","name":"Weinbau","type":1},{"key":"L05K0701010310","name":"Ursprungsbezeichnung","type":1},{"key":"L04K07010103","name":"Vermarktung (speziell)","type":1},{"key":"L04K07060204","name":"Inlandsproduktion","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-05-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331852400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1395356400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2755,"gender":"m","id":4048,"name":"Rusconi Pierre","officialDenomination":"Rusconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2670,"gender":"m","id":3867,"name":"Aebi Andreas","officialDenomination":"Aebi Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3006,"gender":"m","id":4111,"name":"Ribaux Alain","officialDenomination":"Ribaux"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3314","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Importkontingent für Wein beträgt 170 Millionen Liter. Seit der Zusammenlegung der Kontingente im Jahr 2001 ist es jedoch nie ganz ausgeschöpft worden. Ausländische Weine üben daher starken Druck auf die einheimische Produktion aus. Der schwache Euro bzw. Dollar verschärft die Situation zusätzlich. In diesem Umfeld pflegt die Schweizer Weinwirtschaft seit mehreren Jahrzehnten eine klare Strategie der Ertragsbegrenzung und der Qualitätssteigerung. Die ausgezeichneten Resultate, die Schweizer Weine an verschiedenen internationalen Wettbewerben erzielen, beweisen, dass dies die richtige Strategie ist. Leider bringt der Import die Schweizer Produktion nach wie vor in eine schlechte Lage. Um dem entgegenzuwirken, kann nur eine Offensive zur Förderung von Schweizer Produkten den Import bremsen beziehungsweise zur Rückeroberung von Marktanteilen führen. <\/p><p>Da die EU und verschiedene andere Länder auf der Welt den Vertrieb von Wein in Drittländern finanziell unterstützen, kann auch die Schweiz ohne Weiteres den Absatz erstklassiger Weine im eigenen Land verstärkt fördern. <\/p><p>Die Förderung von Schweizer Wein und regionalen AOC bedingt, dass sich Winzer wie auch Einkellerer gemeinsam bemühen. So ist die Erhebung von Beiträgen für die Branche und die Produzenten administrativ und rechtlich umständlich. Die Unterstützung des Bundes nach der 50-Prozent-Regel im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 würde der Branche erlauben, sich dem Importdruck besser widersetzen zu können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 (AP 14-17) schlägt der Bundesrat vor, die rechtlichen Instrumente der Qualitätsförderung auszubauen und den Zahlungsrahmen-Anteil für die Qualitäts- und Absatzförderung schrittweise von 56 Millionen Franken im Jahr 2012 auf 70 Millionen Franken im Jahr 2017 aufzustocken. Innerhalb dieses Zahlungsrahmens sollen namentlich die verfügbaren Mittel für die Marktforschung und Marktbearbeitung im Ausland erhöht werden.<\/p><p>Die Beteiligung des Bundes an Absatzförderungsmassnahmen der Branchen ist in der Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte (SR 916.010) geregelt. Bei national organisierten Vorhaben und Massnahmen im Ausland kann die Finanzhilfe des Bundes höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen; bei regionalen Teilprojekten beläuft sich dieser Beitrag auf höchstens 25 Prozent der anrechenbaren Kosten. Diese Differenzierung der Finanzhilfe wurde 2006 in die Verordnung aufgenommen, um die Effizienz der gesprochenen Mittel zu optimieren. Auslöser war die Feststellung, dass regionale Teilprojekte den Wettbewerb zwischen den Regionen schüren, ohne zwingend die globale Vorliebe für Schweizer Produkte zu begünstigen. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Bundesmittel für die Absatzförderung in erster Linie der Positionierung von Schweizer Produkten gegenüber der ausländischen Konkurrenz dienen sollen. Der Wettbewerb um Marktanteile am Binnenmarkt muss Sache der Privatwirtschaft bleiben. Der Bundesrat kann hingegen regionale Teilprojekte von national organisierten Vorhaben unterstützen.<\/p><p>Nach Meinung des Bundesrates wird dem Anliegen, den Budgetanteil für Absatzförderungsmassnahmen zu erhöhen, in seiner Botschaft AP 14-17 Rechnung getragen. Es scheint ihm nicht sinnvoll, bei Finanzhilfen systematisch auf die Unterscheidung zwischen nationalen Vorhaben und regionalen Teilprojekten zu verzichten. Er ist jedoch bereit, bei den Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der AP 14-17 und in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln eine allfällige Anpassung der Mitfinanzierungsmodalitäten einer Förderung von Ursprungsbezeichnungen der Weinwirtschaft, die in eine nationale Image-Kampagne zugunsten von Schweizer Wein eingebettet ist, zu prüfen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach dem Vorbild der Förderung von Schweizer Wein soll der Bund auch die regionalen kontrollierten Ursprungsbezeichnungen (Appellation d'origine contrôlée, AOC) nach der 50-Prozent-Regel unterstützen. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 und des Agrarbudgets soll der Bund zu diesem Zweck den für die Absatzförderung bestimmten Budgetanteil erhöhen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verstärkte Förderung von Schweizer Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung"}],"title":"Verstärkte Förderung von Schweizer Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung"}