{"id":20123328,"updated":"2023-07-27T19:41:09Z","additionalIndexing":"2841;24;Steuerbefreiung;Wettbewerbsbeschränkung;Gleichbehandlung;Spitex;Mehrwertsteuer;öffentliches Unternehmen;privates Unternehmen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K0105051105","name":"Spitex","type":1},{"key":"L05K0703060109","name":"privates Unternehmen","type":1},{"key":"L05K0806011001","name":"öffentliches Unternehmen","type":1},{"key":"L04K11070103","name":"Mehrwertsteuer","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L05K1107030701","name":"Steuerbefreiung","type":2},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-16T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-05-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331852400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1379282400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2690,"gender":"m","id":3887,"name":"Heer Alfred","officialDenomination":"Heer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3010,"gender":"m","id":4100,"name":"Rösti Albert","officialDenomination":"Rösti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3328","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Artikel 1 Absatz 3 Litera c des Mehrwertsteuergesetzes stipuliert den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer.<\/p><p>Dieser Grundsatz wird heute im Bereich der Spitex-Leistungen verletzt. Während private Anbieter von Spitex-Leistungen die Mehrwertsteuer zu bezahlen haben, sind die öffentlichen Spitex-Anbieter gemäss geltendem Recht von dieser Steuerpflicht befreit.<\/p><p>Diese ungleiche Mehrwertsteuerbehandlung führt zu stossenden Wettbewerbsnachteilen. Dadurch wird der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer missachtet. Deshalb müssen die Rechtsgrundlagen der Mehrwertsteuer entsprechend angepasst werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach dem geltenden Mehrwertsteuergesetz (MWSTG; SR 641.20) sind die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Spitex-Organisationen bereits weitgehend gleichgestellt. So regelt Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 3 MWSTG (in Verbindung mit Art. 21 Abs. 2 Ziff. 4 MWSTG), dass sowohl die durch öffentlich-rechtliche als auch die durch privatrechtliche Einrichtungen erbrachten Leistungen der Kranken- und Grundpflege von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, sofern diese Leistungen ärztlich verordnet sind. In diesem Bereich kann folglich keine Wettbewerbsverzerrung zwischen öffentlichen und privaten Spitex-Anbietern festgestellt werden.<\/p><p>Hingegen sieht das MWSTG im Bereich der hauswirtschaftlichen Leistungen (z. B. Zubereitung von Mahlzeiten, Wohnungs- oder Hausreinigung, Einkaufen) eine Abgrenzung zwischen gemeinnützigen und nichtgemeinnützigen Organisationen vor. Nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 8 sind nämlich lediglich Leistungen von gemeinnützigen Spitex-Organisationen von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Für die Definition der Gemeinnützigkeit verweist das MWSTG auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11; Art. 56 Bst. g). Neben öffentlich-rechtlichen Organisationen können durchaus auch privatrechtliche Organisationen gemeinnützig tätig sein. Bei Letzteren ist das häufig bei Vereinen und Stiftungen der Fall. Aber auch eine Aktiengesellschaft kann gemeinnützig tätig sein, wenn sie unter anderem in ihren Statuten ausdrücklich erklärt, auf die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen zu verzichten.<\/p><p>Folglich sind nur die von kommerziell tätigen Unternehmen erbrachten hauswirtschaftlichen Leistungen nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Diese Unternehmen können im Unterschied zu gemeinnützigen Spitex-Organisationen aber die Vorsteuer abziehen, die sie beispielsweise auf dem Einkauf von Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräten und Nahrungsmitteln bezahlen. Ihnen steht auch die Möglichkeit offen, mit dem Pauschalsteuersatz von 6,7 Prozent (Haushalthilfe) statt mit dem Normalsatz von 8 Prozent abzurechnen (Art. 97 der Mehrwertsteuerverordnung).<\/p><p>Hauswirtschaftliche Leistungen der Spitex können grundsätzlich auch von nichtpflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechende Organisation dafür genügend Kapazitäten hat, was insbesondere für private Spitex-Organisationen gilt. Solche Leistungen erbringen aber auch andere Marktteilnehmende, wie beispielsweise Putzinstitute. Eine Steuerausnahme für sämtliche hauswirtschaftlichen Leistungen, die von nichtgemeinnützigen Spitex-Organisationen erbracht werden, würde deshalb wiederum Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern vergleichbarer Dienstleistungen nach sich ziehen.<\/p><p>Es gilt zu beachten, dass mit den Steuerausnahmen nach Artikel 21 Absatz 2 MWSTG das System der Mehrwertsteuer als allgemeine Verbrauchssteuer durchbrochen und die Wettbewerbsneutralität der Mehrwertsteuer beeinträchtigt wird. Einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsneutralität der Steuer in einem Bereich sollte nicht mit der Ausweitung der Steuerausnahme auf verwandte Bereiche begegnet werden, da dadurch die Wettbewerbsverzerrungen bloss verlagert werden (vgl. Absatz oben) sowie insgesamt die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Steuerausnahmen zusätzlich vergrössert wird. Wettbewerbsverzerrungen, die durch Steuerausnahmen verursacht sind, können nur durch Aufhebung derselben eliminiert werden. So sieht nicht nur die Vorlage des Bundesrates zu Teil B der MWSTG-Reform, sondern auch der Rückweisungsbeschluss des Parlamentes einen Abbau und nicht eine Ausweitung der Steuerausnahmen vor. Aus diesen Gründen spricht sich der Bundesrat gegen eine Ausweitung der Steuerausnahmen auf hauswirtschaftliche Leistungen durch kommerziell tätige Spitex-Unternehmungen aus.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlage der Mehrwertsteuer so zu ändern, dass gemäss geltendem Recht neben den öffentlichen neu auch die privaten Anbieter von Spitex-Leistungen von der Mehrwertsteuer befreit werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex betreffend Mehrwertsteuer"}],"title":"Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex betreffend Mehrwertsteuer"}