﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123336</id><updated>2023-07-28T15:06:23Z</updated><additionalIndexing>2811;Asylbewerber/in;Zuständigkeit für Asylgesuch;Dubliner Abkommen;bilaterales Abkommen;Italien</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><committee><abbreviation>SPK-NR</abbreviation><id>11</id><name>Staatspolitische Kommission NR</name><abbreviation1>SPK-N</abbreviation1><abbreviation2>SPK</abbreviation2><committeeNumber>11</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-04-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4903</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K090201010104</key><name>Dubliner Abkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020103</key><name>Zuständigkeit für Asylgesuch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010503</key><name>Italien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-06-14T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-09-24T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-05-23T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SPK-SR</abbreviation><id>24</id><name>Staatspolitische Kommission SR</name><abbreviation1>SPK-S</abbreviation1><abbreviation2>SPK</abbreviation2><committeeNumber>24</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2012-04-18T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents /><sessionId>4903</sessionId></registration></registrations></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-04-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-06-14T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2012-09-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>SPK-NR</abbreviation><id>11</id><name>Staatspolitische Kommission NR</name><abbreviation1>SPK-N</abbreviation1><abbreviation2>SPK</abbreviation2><committeeNumber>11</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>12.3336</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit im Dublin-Verfahren können die Dublin-Staaten bilaterale Vereinbarungen abschliessen. Mit Österreich hat die Schweiz ihre erste derartige Vereinbarung unterzeichnet. Darin verpflichten sich beide Staaten zur Einhaltung von verkürzten Bearbeitungsfristen bei Dublin-Fällen. Geregelt werden zudem direkte Überstellungen auf dem Landweg, was gerade zwischen benachbarten Staaten erhebliche Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen erlaubt. Da die Schweiz die meisten Dublin-Fälle mit Italien hat, muss der Bundesrat mit allen Mitteln versuchen, ein solches Abkommen auch mit unserem südlichen Nachbarn abzuschliessen. Dies ist umso dringender, als insbesondere mit Italien die Überstellung unbestrittener Dublin-Fälle viel länger dauert als bei anderen Dublin-Staaten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Italien ist im Rahmen der Dubliner Zusammenarbeit der wichtigste Partnerstaat für die Schweiz. Die italienischen Asylbehörden sehen sich seit den politischen Veränderungen in Nordafrika mit einer beträchtlichen Anzahl von Asylgesuchen aus dieser Region sowie einer hohen Anzahl von Dublin-Überstellungen nicht nur aus der Schweiz, sondern auch aus anderen Dublin-Staaten konfrontiert. Dennoch ist Italien seinen Verpflichtungen gegenüber der Schweiz nachgekommen und nimmt die angekündigten Überstellungen jeweils an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahr 2011 wurden 2365 Personen nach Italien überstellt, was einem monatlichen Schnitt von etwa 190 Überstellungen entspricht (seit der Dublin-Assoziierung im Durchschnitt etwa 143 Personen pro Monat). Die 2365 Personen entsprechen 65 Prozent aller Überstellungen der Schweiz, die sie im Jahr 2011 im Rahmen von Dublin durchgeführt hat (Total Überstellungen: 3621). Im selben Zeitraum musste die Schweiz lediglich vier Personen von Italien übernehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die an Dublin teilnehmenden Staaten haben die Möglichkeit, untereinander "Dublin-Vereinbarungen" (gemäss Art. 23 der Dublin-II-Verordnung) abzuschliessen. Aktuell hat die Schweiz mit Österreich und Deutschland eine derartige Vereinbarung abgeschlossen. Die Möglichkeit einer Dublin-Vereinbarung mit Italien wird von den zuständigen Schweizer Behörden bereits seit Längerem geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Dublin-Vereinbarung könnte den Vollzug noch effizienter machen. Aufgrund des massiven Ungleichgewichts bei den Überstellungszahlen ist es jedoch kaum vorstellbar, dass Italien Interesse an Verhandlungen für den Abschluss einer Dublin-Vereinbarung mit der Schweiz zeigen sollte. Weder Frankreich noch Österreich konnten bis anhin eine solche Dublin-Vereinbarung mit Italien abschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage zwischen der Schweiz und Italien zur Überzeugung gelangt, dass Massnahmen auf operativem Niveau zur Verstärkung der Dublin-Zusammenarbeit mit Italien im Sinne eines ersten Schrittes erfolgversprechender sind. So haben auf Minister- und Direktorenebene bereits mehrere Arbeitstreffen stattgefunden. Ausserdem sind die zuständigen operativen Stellen im Bundesamt für Migration (BFM) in ständigem Kontakt mit den zuständigen italienischen Behörden, um allfällige Missverständnisse und Schwierigkeiten auszuräumen und einen intensiven Informationsaustausch zu pflegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich ist es der Schweiz gelungen, eine Schweizer Verbindungsperson im italienischen Innenministerium für einen befristeten Einsatz zu stationieren. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien im Dublin-Bereich erweitert und wo möglich ausgebaut werden. Dank diesen intensiven Anstrengungen verfügt die Schweiz über einen privilegierten Kontakt zu den italienischen Behörden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit der Umsetzung des Dublin-Assoziierungsabkommens beläuft sich die Anzahl Überstellungen bei Dublin-Verfahren mit Österreich und Deutschland auf etwa je 14 Personen pro Monat. Nach Italien dagegen überstellt die Schweiz etwa zehnmal mehr: nämlich etwa 143 Personen pro Monat. Angesichts der hohen Anzahl an Dublin-Fällen und den Überstellungs-Beschränkungen aus Sicherheitsgründen seitens der Fluggesellschaften ist eine Verkürzung des gesamten Verfahrens auf zehn Tage unrealistisch. Auch für die Kantone selbst wäre die Organisation von Dublin-Überstellungen im Zeitraum von zehn Tagen nicht zu bewältigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Dauer der Vollzugsphase in den Kantonen ist sehr unterschiedlich und insbesondere abhängig von der internen Organisation, den Personalressourcen und den zur Verfügung stehenden Haftplätzen. Was die direkten Überstellungen auf dem Landweg betrifft, wurde bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Motion 11.3802, "Rückführungen per Zug!", ausgeführt, dass die Umsetzung von Landüberstellungen im Falle von Italien in der Praxis sehr umständlich wäre und keine eigentliche Verbesserung in der Dublin-Zusammenarbeit bringen würde. Ausserdem wurden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden und unter Beachtung der gesetzlichen und völkerrechtlichen Vorgaben gezielt Massnahmen erarbeitet, die zur Eindämmung von unbegründeten Dublin-Mehrfachgesuchen beitragen sollen. Damit soll der Aufenthalt in der Schweiz für betroffene Personen unattraktiver werden, da für diese kein erneutes Asylverfahren mehr eingeleitet wird und sie somit nicht mehr zum Verbleib in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) berechtigt sind. Die neue Praxis findet seit dem 20. April 2012 Anwendung.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, mit Italien ein Abkommen zu schliessen, welches eine Überstellung von Dublin-Fällen innert zehn Tagen ermöglicht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fast-Track-Abkommen mit Italien für Dublin-Fälle</value></text></texts><title>Fast-Track-Abkommen mit Italien für Dublin-Fälle</title></affair>