{"id":20123345,"updated":"2023-07-28T11:08:14Z","additionalIndexing":"2811;Flüchtlingsbetreuung;Truppenunterkunft;Asylbewerber\/in;Zug (Kanton)","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-05-02T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4903"},"descriptors":[{"key":"L04K01080103","name":"Flüchtlingsbetreuung","type":1},{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L05K0301010122","name":"Zug (Kanton)","type":1},{"key":"L05K0402010503","name":"Truppenunterkunft","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-28T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-08-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1335909600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1348783200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2784,"gender":"m","id":4084,"name":"Pezzatti Bruno","officialDenomination":"Pezzatti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3345","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bund braucht zusätzliche Unterkünfte, damit er die Asylsuchenden nicht bereits in einer frühen Phase des Verfahrens auf die Kantone verteilen muss. So können die Verfahren verkürzt, ein rascherer Vollzug sichergestellt und die Kosten gesenkt werden.<\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Die besagte Liste hat das VBS im Auftrag einer Subkommission der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates erarbeitet. Sie umfasst sämtliche Unterbringungsmöglichkeiten der Armee und gibt nur darüber Auskunft, bei welchen Unterkünften eine Unterbringung von Asylsuchenden mit den Bedürfnissen der Armee grundsätzlich vereinbar wäre. Sie zeigt hingegen nicht auf, welche Unterkünfte damals konkret geprüft worden sind. Der Bundesrat hat das VBS Anfang März 2012 mit der Bereitstellung von Armeeunterkünften für Asylsuchende beauftragt. Das VBS prüft derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration mögliche Unterkünfte. In diese Eignungsprüfung einbezogen wurde auch das Truppenlager Menzingen.<\/p><p>2. Die zivile Mitbenutzung von militärischen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (z. B. Landwirtschaftszone) bedarf einer Ausnahme- bzw. Umnutzungsbewilligung des Kantons gestützt auf die Artikel 24ff. des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700). Erfolgt die Umnutzung militärischer Bauten und Anlagen ohne bauliche Massnahmen, richten sich die Bewilligungsvoraussetzungen nach Artikel 24a RPG. Dieses Bewilligungserfordernis gilt unabhängig von der beabsichtigten Nutzungsdauer.<\/p><p>3. Der Bundesrat erwägt nicht, direkt gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung) Verordnungen oder Verfügungen zu erlassen, um die Unterbringung von Asylsuchenden in Militärunterkünften zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.<\/p><p>4. Unabhängig davon, ob der Bundesrat erwägt, gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung) die Unterbringung von Asylsuchenden in Militärunterkünften zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, kann die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) nicht mit diesem Sachverhalt in Zusammenhang gebracht werden. Der Finanzausgleich ist nämlich unabhängig von der Aufgabenerfüllung durch die Kantone (Art. 2 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich; SR 613.2). Dementsprechend können Entscheide des Bundes darüber, welche Bundesaufgaben durch welche Kantone vollzogen werden, keinen Einfluss auf diese Ausgleichszahlungen haben. Eines der Ziele der NFA war es, Aufgabenerfüllung und Finanzausgleich vollständig zu entkoppeln, um so in beiden Bereichen eine maximale Effektivität zu erreichen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ende Februar 2012 wurde das Dokument \"Liste der Objekte mit Unterbringungsmöglichkeiten des VBS\" in der Sendung \"10 vor 10\" publik gemacht. In der Gemeinde Menzingen im Kanton Zug sollen gemäss dieser Liste bis zu 145 Asylanten untergebracht werden. Ich bitte diesbezüglich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Das obenerwähnte VBS-Dokument, auf welchem 121 Truppenunterkünfte für eine allfällige Unterbringung von Asylbewerbern aufgelistet sind, soll seit der Veröffentlichung in der Presse bereinigt worden sein. Kommt die Unterkunft Nummer 3101.500, Trp Lager Menzingen, nach der Bereinigung der Liste weiterhin für die Unterbringung von Asylbewerbern infrage, und erwägt der Bundesrat, diese als Asylunterkunft zu gebrauchen?<\/p><p>2. Eine Asylunterkunft in der Militäranlage auf dem Gubel ist langfristig (länger als sechs Monate) aus raumplanungsrechtlichen Gründen nicht möglich (Landwirtschaftszone). Die Nutzung der Militäranlage als Asylunterkunft müsste deshalb abgelehnt werden. Sieht der Bundesrat dieselben raumplanungsrechtlichen Einschränkungen bei einer kurzfristigen Unterbringung (maximal sechs Monate) von Asylbewerbern auf dem Gubel?<\/p><p>3. Erwägt der Bundesrat, sich mittels Notrecht über die geltende Gesetzesordnung hinwegzusetzen? Falls er mittels Notrecht verfügen sollte, in der Militäranlage auf dem Gubel Asylanten längerfristig unterzubringen, stellen sich folgende Fragen: Was ist der konkrete Stand der Planung? Wann sollen die ersten Asylbewerber einziehen? Wie viele Asylanten möchte der Bundesrat maximal auf dem Gubel unterbringen? Würden diese Asylanten dem Kontingent des Kantons Zug angerechnet?<\/p><p>4. Die Bevölkerung des Kantons Zug überweist mit Abstand am meisten Geld in den NFA-Topf (über 2000 Franken pro Kopf). Wird diese Tatsache bei der Zwangszuweisung von Asylanten auf die Kantone mittels Notrecht in Betracht gezogen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Asylanten in der Militäranlage auf dem Gubel, Gemeinde Menzingen\/ZG"}],"title":"Asylanten in der Militäranlage auf dem Gubel, Gemeinde Menzingen\/ZG"}