{"id":20123374,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"04","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-05-03T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4903"},"descriptors":[{"key":"L06K080103030401","name":"Listenverbindung","type":1},{"key":"L04K08020332","name":"politisches Bündnis","type":1},{"key":"L04K08010309","name":"Sitzverteilung","type":1},{"key":"L05K0801030308","name":"Verfahren der Sitzverteilung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-18T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-08-22T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1335996000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1379455200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2594,"gender":"m","id":1122,"name":"Fluri Kurt","officialDenomination":"Fluri"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.3374","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Als das Proporzwahlverfahren vor bald hundert Jahren geschaffen wurde, sollten Listenverbindungen die Funktion haben, Stimmen für Parteien mit ähnlicher politischer Ausrichtung oder für Untergruppen von Parteien zu vereinigen. In letzter Zeit zeigt sich vermehrt die Tendenz, dass Parteien Listenverbindungen aus wahltaktischen Überlegungen und nicht wegen programmatischer Gemeinsamkeiten eingehen. So schliessen sich Splittergruppen trotz absolut gegensätzlicher Werthaltungen in inhaltlichen Grundsatzfragen zu \"Rouletteverbindungen\" zusammen. Die sich daraus ergebenden Konstellationen gewährleisten nicht mehr, dass der Wille der Wählerinnen und Wähler im Resultat des Wahlgangs (Sitzverteilung im Parlament) unverfälscht zum Ausdruck kommt. Mit der Aufhebung der Listenverbindungen soll dem entgegengewirkt werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit.<\/p><p>Die Listenverbindungen innerhalb der gleichen Partei und zwischen der Mutter- und Jungpartei (Unterlistenverbindungen) sollen weiterhin zulässig sein, da diesbezüglich programmatische Übereinstimmung besteht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen haben in den vergangenen Jahrzehnten in der Tat kontinuierlich zugenommen (Listenverbindungen 2007: 70, 2011: 79; Unterlistenverbindungen 2007: 67, 2011: 71). Sie sind eine verbreitete Folgeerscheinung des geltenden Mandatszuteilungsverfahrens Hagenbach-Bischoff (Art. 40 und Art. 41 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR) und sind in Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 42 BPR geregelt. Listenverbindungen ermöglichen vorab kleinen Parteien einen Ausgleich von systembedingten Nachteilen, wie sie in kleinen Wahlkreisen mit wenigen Mandaten entstehen können, denn bei der Ermittlung der Mandate werden verbundene Listen in einem ersten Schritt wie eine einzige Liste behandelt. In einem zweiten Verteilschritt werden die der Verbindung insgesamt zugefallenen Mandate auf die einzelnen Partner verteilt. Die konkreten Auswirkungen von Listenverbindungen hängen dabei aber nicht nur stark von der Grösse des Wahlkreises respektive der Zahl der zu vergebenden Mandate ab, sondern auch von den konkreten politischen Konstellationen und Stärkeverhältnissen der Bündnispartner. Vor- und Nachteile von Listenverbindungen stehen sich gemäss Lehre und Rechtsprechung ausgeglichen gegenüber. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich das geltende System grundsätzlich bewährt hat. Die von den Motionären vorgeschlagene Massnahme bekämpft einzig ein Symptom, nicht aber die Verzerrungen, die aus der höchst unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise resultieren. Änderungen am Wahlsystem müssten denn auch darauf abzielen, diese Verzerrungen zu eliminieren. Der Bundesrat lehnt blosse Symptombekämpfung ab.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 31 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzulegen, wonach bei Wahlen nur noch Verbindungen zwischen Listen der gleichen Partei und zwischen Listen der Mutter- und der jeweiligen Jungpartei (Unterlistenverbindungen) zulässig sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wählerwillen ernst nehmen. Überparteiliche Listenverbindungen abschaffen"}],"title":"Wählerwillen ernst nehmen. Überparteiliche Listenverbindungen abschaffen"}