{"id":20123375,"updated":"2023-07-27T21:02:18Z","additionalIndexing":"24;IWF;Finanzhilfe;Beziehung Legislative-Exekutive","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-05-03T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4903"},"descriptors":[{"key":"L05K1101010104","name":"IWF","type":1},{"key":"L04K11020302","name":"Finanzhilfe","type":1},{"key":"L04K08030201","name":"Beziehung Legislative-Exekutive","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-08-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1335996000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1355439600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"12.3375","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Schweiz hat im Ministerausschuss des Internationalen Währungsfonds (IWF), dem Internationalen Finanz- und Währungsausschuss (IMFC), am 20. April 2012 einen ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag an die Erhöhung der IWF-Mittel im Umfang von 10 Milliarden US-Dollar in Aussicht gestellt, dies unter dem expliziten Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte. Die Zusage, welche der Bundesrat am 18. April 2012 gutgeheissen hatte, wurde vorgängig mit anderen bedeutenden Gläubigerländern koordiniert. Ziel der konzertierten Aufstockung der Mittel ist es in Anbetracht der auch weiterhin sehr angespannten Lage im Euroraum und den damit zusammenhängenden Risiken, die Stabilisierung der Weltwirtschaft und der Lage auf den Finanzmärkten nachhaltig zu unterstützen. Die Mitglieder des IWF haben Beiträge von insgesamt 456 Milliarden US-Dollar in Aussicht gestellt. Die Schweiz hatte ihre Zusage von einer Reihe von Bedingungen abhängig gemacht, deren Erfüllung sichergestellt werden konnte: So werden die zusätzlichen Mittel zu den regulären Mitteln des IWF fliessen und nicht in einen Sonderfonds für Euroländer. Im Falle einer Aktivierung werden sie dem sogenannten \"General Resources Account\" (GRA) bereitgestellt. Dies ist das allgemeine Konto des IWF, aus dem die reguläre und marktmässig verzinste Kreditvergabe an die Mitgliedsländer erfolgt. Auch sollen in IWF-Programmen zugunsten von Ländern des Euroraums IWF-Mittel die Mittel des Krisenbekämpfungsdispositivs der Euroländer lediglich ergänzen. Die zusätzlichen IWF-Mittel sollen vor allem als Sicherheit für die Länder ausserhalb Europas bereitstehen. Ferner wird der IWF auf die zusätzlichen Mittel nur dann zugreifen, wenn seine ordentlichen Mittel und die Ressourcen aus den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) nicht ausreichen. Schliesslich wird die konzertierte Aktion von massgeblichen Mitgliedern der internationalen Staatengemeinschaft und im Rahmen einer angemessenen Lastenteilung mitgetragen.<\/p><p>2. Die Absichtserklärung an der IWF-Frühjahrstagung impliziert keine Verbindlichkeit. Wie erwähnt wurde der Beitrag der Schweiz unter dem expliziten Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte zugesagt. Das Währungshilfegesetz vom 19. März 2004 (WHG; SR 941.13) bildet die Grundlage für die Mitwirkung der Schweiz an einer derartigen multilateralen Hilfsaktion zur Sicherstellung der Stabilität des internationalen Währungssystems (Art. 2 WHG). Am 4. Juli 2012 hat der Bundesrat die Botschaft zur Gewährung eines Rahmenkredits von 15 Milliarden Schweizerfranken zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe gutgeheissen. Mit Verabschiedung dieser Vorlage durch die eidgenössischen Räte würden die Voraussetzungen geschaffen, dass der Bund gemäss Artikel 6 Absatz 3 WHG die Garantie für die in Aussicht gestellte Kreditlinie der SNB an den IWF von bis zu 10 Milliarden US-Dollar leisten kann.<\/p><p>3. Die internationalen Beratungen über eine konzertierte Aktion der internationalen Gemeinschaft hatten einen längeren Vorlauf. In deren Verlauf stellte die Schweiz gemeinsam mit anderen Ländern - vor allem auch von ausserhalb der EU - ihre Bedingungen. Hierüber wurde z. B. im Newsletter des EFD zum Internationalen Währungsfonds vom 21. Februar 2012, der regelmässig an die Mitglieder der beiden APK verschickt wird, informiert. Ferner hat die Vorsteherin des EFD anlässlich der Beratung der Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des IWF in der APK des Ständerates vom 16. März 2012 auf die laufenden Beratungen verwiesen.<\/p><p>4. Es ist wichtig, zwischen den dringlichen Massnahmen zur Bewältigung der laufenden Finanz- und Wirtschaftskrise und der seit Jahren laufenden Reform der Quoten und Gouvernanz des IWF zu unterscheiden. Das \"Memorandum of Understanding\" mit Polen, das an der IWF-Frühjahrstagung im April 2012 unterzeichnet wurde, ist ein zentrales Element der Reform der Quoten und Gouvernanz, die im Dezember 2010 vom IWF-Gouverneursrat verabschiedet wurde. Hiermit trägt die Schweiz in angemessener Weise zum Umbau des IWF-Exekutivrats bei, indem die Vertretung der Entwicklungs- und Schwellenländer im Einklang mit deren gestiegener weltwirtschaftlicher Bedeutung verbessert werden kann. In Zukunft wird die Schweiz mit Polen ihren Sitz im IWF-Exekutivrat, dem operativen Entscheidungsorgan des IWF, teilen. Die Schweiz wird allerdings die übergeordnete Führung der Stimmrechtsgruppe sowohl im IWF wie in der Weltbank behalten. Sie wird somit die Gruppe in den zuständigen Ministergremien, in denen die politischen und strategischen Weichen gestellt werden, weiter vertreten. Darüber hinaus wird sich auf Weltbankseite vorderhand nichts an der Führungsstruktur ändern.<\/p><p>5. Mit ihrem in Aussicht gestellten Beitrag übernimmt die Schweiz einen Anteil an der Aufstockung, der knapp ihrem Anteil an den allgemein verwendbaren Mitteln des IWF entspricht. Zu bedenken ist, dass die Schweiz ein grosses Interesse an einer raschen und nachhaltigen Sicherung der Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems hat. Einerseits ist die Schweiz aufgrund ihrer grossen wirtschaftlichen Offenheit, ihres bedeutenden Finanzplatzes und ihrer wichtigen Währung in ausgeprägter Weise von den Entwicklungen des internationalen Währungs- und Finanzsystems betroffen. Andererseits wären im Fall einer Eskalation der Krise aller Voraussicht nach Länder betroffen, mit denen die Schweiz finanziell und wirtschaftlich sehr eng verflochten ist. Zu bedenken ist schliesslich auch, dass die Länder des Euroraums mit rund 200 Milliarden US-Dollar rund 44 Prozent der Gesamtsumme der ausserordentlichen Aufstockung der IWF-Mittel übernehmen. Zusätzlich zu diesem Beitrag haben diese Länder ein Krisendispositiv geschaffen, das eine Vergabe von Krediten von 700 Milliarden Euro ermöglicht.<\/p><p>6. Wie bereits erwähnt wird das Parlament gemäss den Vorschriften des WHG in die Gewährung des Rahmenkredits einbezogen. Es ist nicht zu erkennen, inwiefern das gesetzeskonforme Vorgehen das Vertrauen in die aussenpolitische Kompetenz der Landesregierung trüben könnte.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Medienberichten zufolge soll Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf dem IWF eine weitere Unterstützung im Umfang von 10 Milliarden Schweizerfranken versprochen haben und eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet haben.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Handelt es sich dabei um ein Versprechen oder eher um einen Versprecher bzw. Verschreiber?<\/p><p>2. Was ist der Status einer solchen Absichtserklärung bezüglich Verbindlichkeit?<\/p><p>3. Warum verzichtet die Bundespräsidentin vor der Unterzeichnung auf jegliche Information bzw. Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen?<\/p><p>4. Beiträge der Schweiz wurden in der Vergangenheit damit gerechtfertigt, dass der Sitz der Schweiz im IWF so gewährleistet sei. Wie erklärt der Bundesrat die Tatsache, dass zeitgleich mit der Zusage von 10 Milliarden Schweizerfranken der Sitz künftig mit Polen geteilt wird, die Schweiz also für wesentlich mehr Geld wesentlich weniger bekommt als bis anhin?<\/p><p>5. Wie erklärt er sich, dass Deutschland mit 82 Millionen Einwohnern und einem Anteil von 14 565,5 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) einen wesentlich geringeren Kapitalanteil pro Kopf leistet als die Schweiz bei 3458,5 SZR und 7,9 Millionen Einwohnern? Wäre da nicht mehr Solidarität derjenigen Länder nötig, die von der Schweiz die gleiche Solidarität in anderen Themen wie Steuern, Luftverkehr usw. immer lautstark einfordern? Ist der Bundesrat bereit und in der Lage, diese Solidarität im IWF einzufordern?<\/p><p>6. Ist er nicht auch der Meinung, dass derartige Handlungen eines Mitglieds des Bundesrates ohne Konsultation des Parlamentes das Vertrauen in die aussenpolitische Kompetenz unserer Landesregierung nicht gerade erhöhen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Absichtserklärung der Zahlung von weiteren 10 Milliarden Franken an den IWF. Versprechen oder Versprecher der Bundespräsidentin?"}],"title":"Absichtserklärung der Zahlung von weiteren 10 Milliarden Franken an den IWF. Versprechen oder Versprecher der Bundespräsidentin?"}