﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123380</id><updated>2023-07-27T19:16:37Z</updated><additionalIndexing>24;15;Konjunkturpolitik;Schuldenbremse;Investitionsförderung;öffentliche Finanzen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-05-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4903</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11080305</key><name>Schuldenbremse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110802</key><name>öffentliche Finanzen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1109010601</key><name>Investitionsförderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010202</key><name>Konjunkturpolitik</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-16T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-08-15T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-05-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>3026</code><gender>f</gender><id>4121</id><name>Gysi Barbara</name><officialDenomination>Gysi Barbara</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>12.3380</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die goldene Regel der Finanzpolitik hält fest, dass Konsumausgaben über den Konjunkturzyklus steuerfinanziert sein müssen (wie das die Schuldenbremse vorsieht), aber bei langfristig wirksamen Nettoinvestitionen sehr wohl eine Kreditfinanzierung im volkswirtschaftlichen Interesse ist. Andernfalls drohen nämlich insbesondere grosse Infrastruktur-Investitionen, deren Nutzen erst die kommenden Generationen erleben werden, zugunsten kurzfristig wirksamer Ausgaben vernachlässigt zu werden. Die gegenwärtige Ausgestaltung der schweizerischen Schuldenbremse führt zu einer Verletzung der goldenen Regel und das wiederum erklärt die bedenkliche Entwicklung der öffentlichen Investitionen in der Schweiz und die so drohenden negativen Auswirkungen auf das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaft.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Interesse an institutionellen Mechanismen zur Begrenzung der öffentlichen Verschuldung ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Weltweit werden Fiskalregeln nach Schweizer Vorbild als griffige Antwort auf die Staatsschuldenkrise propagiert, um einen weiteren Vertrauensverlust der Finanzmärkte zu verhindern und die Konsolidierungsanstrengungen langfristig abzusichern. Diese Entwicklung hat eine rege Debatte über Schlüsseleigenschaften erfolgreicher Fiskalregeln angestossen. Zu den wichtigen Kriterien, die über Erfolg oder Misserfolg einer Fiskalregel entscheiden können, gehört der Umfang der Budgetabdeckung: Je selektiver eine Fiskalregel angewendet wird, umso stärker wird der direkte Bezug zur Entwicklung der Staatsschulden geschwächt. Dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen anderer Staaten mit sogenannten goldenen Regeln, welche Budgetdefizite im Ausmass der Nettoinvestitionen erlauben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Erfahrungen sprechen klar dafür, den Geltungsbereich der Schuldenbremse nicht einzuschränken, sondern im Interesse einer nachhaltigen Finanzpolitik umfassend zu definieren. Ausnahmeregelungen für einzelne Ausgabenbereiche - beispielsweise für öffentliche Investitionen - mindern zudem die Budgettransparenz und setzen Anreize für eine "kreative Buchhaltung": Öffentliche Konsumausgaben könnten u. U. als Investitionen klassiert werden, um die Vorgaben der Schuldenbremse zu umgehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gleichzeitig wird oft die Befürchtung geäussert, dass die Budgetqualität unter einer umfassenden regelgebundenen Finanzpolitik leiden könnte. So wird vermutet, dass Investitionsausgaben bei kurzfristigen Budgetbereinigungen tendenziell stärker gekürzt werden als andere Ausgabenkomponenten, die oftmals langwierige Strukturreformen erfordern. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Graber Jean-Pierre 07.3853 aufgezeigt, dass in der langen Frist keine Verdrängung der Investitionsausgaben stattgefunden hat. Eine erste Analyse der aktuelleren Daten zeigt kein grundsätzlich anderes Bild. Das EFD wird im Rahmen des Berichts zur Schuldenbremse (Postulat Graber Jean Pierre 10.4022) die Frage vertieft prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch bei der Ausgestaltung der Schuldenbremse wurden die verschiedenen Optionen abgewogen. Schliesslich wurde ein pragmatischer Entscheid getroffen: Der Geltungsbereich der Schuldenbremse umfasst die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben des Bundes. Damit wird dem besonderen Charakter des Bundeshaushalts als Transferhaushalt Rechnung getragen. Zudem tätigt der Bund vorwiegend Ersatzinvestitionen, bei welchen auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht eine Schuldenfinanzierung nicht angebracht ist: Der Nutzen von Ersatzinvestitionen fällt unmittelbar an und sollte daher auch aus laufenden Einnahmen finanziert werden. Die wenigen, aber bedeutenden Investitionsspitzen des Bundes (Neat, Agglomerationsverkehr) werden darüber hinaus mittels Sonderrechnungen finanziert, die einem speziellen Finanzierungsregime unterstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es besteht kein Anlass, von der heutigen Regelung Abstand zu nehmen und den Geltungsbereich der Schuldenbremse einzuschränken. Weder hat sich ein Ausschluss der Investitionen bewährt noch lässt sich zeigen, dass Investitionen gegenüber anderen steuerbaren Ausgaben verdrängt werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Finanzhaushaltsgesetzes vorzulegen, welche mit dem Ziel der Investitionsförderung die öffentlichen Nettoinvestitionen von den Vorgaben der Schuldenbremse ausnimmt. Die verwendete Definition von öffentlichen Investitionen soll sich dabei an den zu erwartenden Wachstumseffekten und der langfristigen Nutzenstiftung der öffentlichen Ausgaben orientieren und somit insbesondere Humankapitalinvestitionen einschliessen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Investitionsfördernde Schuldenbremse</value></text></texts><title>Investitionsfördernde Schuldenbremse</title></affair>