﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123385</id><updated>2023-07-27T22:00:30Z</updated><additionalIndexing>2841;junger Mensch;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;reduzierter Preis;Kosten des Gesundheitswesens;Statistik;älterer Mensch</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-05-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4903</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010903</key><name>Krankenkassenprämie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050412</key><name>reduzierter Preis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020218</key><name>Statistik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010201</key><name>älterer Mensch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010204</key><name>junger Mensch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050501</key><name>Kosten des Gesundheitswesens</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-14T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-06-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-05-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-06-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3385</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht vor, dass die Versicherer von ihren Versicherten grundsätzlich die gleichen, von den wirtschaftlichen Verhältnissen der versicherten Person unabhängigen Prämien erheben. Es gleicht die unterschiedliche finanzielle Belastung der Versicherten aus, indem es die Kantone verpflichtet, den Versicherten in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Weiter schreibt es den Kantonen vor, für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent zu vergünstigen. Aufgrund dieser Vorgaben bezogen im Jahr 2010 rund 29,8 Prozent aller Versicherten Prämienverbilligungen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es vertretbar ist, dass rund 30 Prozent der Versicherten bedarfsgerecht bemessene Prämienverbilligungen erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./4. Der Bund liess für das Jahr 2010 zum sechsten Mal eine Studie über die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung durchführen. Diese kommt zum Schluss, dass das Prämienverbilligungssystem wirksam und als soziales Korrektiv für eine Kopfprämie geeignet ist (siehe unter &lt;a href="http://www.bag.admin.ch"&gt;www.bag.admin.ch&lt;/a&gt;; Stichwort: Monitoring 2010). Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass sich das Prämienverbilligungssystem bewährt hat und zurzeit nicht infrage gestellt werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für das Gesundheits- und das Sozialwesen sind weitgehend die Kantone zuständig. Deshalb hat der Gesetzgeber ihnen eine grosse Autonomie in der Gestaltung der Prämienverbilligung eingeräumt. Damit können sie dieses mit ihrem Sozial- und Abgabesystem koordinieren. Das Parlament hat diese Lösung im Jahr 2010 bei der Revision betreffend Prämienverbilligung (Art. 65 KVG) bestätigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Das KVG sieht eine Solidarität zwischen den verschiedenen Alterskategorien der Erwachsenen vor. Auch weitere Indikatoren für den Gesundheitszustand der Versicherten dürfen in der Prämienfestsetzung nicht berücksichtigt werden. Die Erwachsenen haben entsprechend eine Prämie zu entrichten, die altersunabhängig festgelegt wird. Als Korrelat dazu gibt es den Risikoausgleich, der die unterschiedlichen Risiken ausgleicht. Die Umverteilungen im Rahmen des Risikoausgleichs zeigen auf, dass jährlich rund 6 Milliarden Franken der Prämien von denjenigen Personen, die jünger als 55 Jahre sind, den älteren Personen zugutekommen. Da die Prämienverbilligungssysteme und auch die Steuersysteme kantonal sind, ist es nicht möglich, allgemeine Aussagen zu den Zirkelsolidaritäten zu machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Dies ist nicht auszuschliessen; eine Entlastung der jüngeren Generation durch Prämiensenkungen führt aber zu einer Mehrbelastung der älteren Generation. Die Entwicklung des Subventionsbedarfes hängt davon ab, wie die Kantone die Prämienverbilligung an diese Entlastung und Mehrbelastung anpassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Diese Frage wurde vom Parlament anlässlich der Revision des KVG betreffend Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung (09.053) bereits erörtert. Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Räte haben sich klar dagegen ausgesprochen, die Wahlfreiheit bezüglich Versicherungsmodell für Prämienverbilligungsberechtigte zu begrenzen. Diese Vorlage wurde allerdings später vom Parlament abgelehnt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine solche Vorgabe den Grundsatz der Gleichbehandlung der Versicherten verletzen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der Bundesrat verfügt nicht über Daten zu den Behandlungskosten der Personen, die Prämienverbilligungen beziehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine Krankenversicherung abschliessen. Gleichzeitig mit dem Versicherungsobligatorium hat der Gesetzgeber die Prämienverbilligung eingeführt, um die Personen zu entlasten, die die Versicherungsprämien nicht bezahlen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist es vertretbar, dass ein Drittel der Bevölkerung (Trend steigend) auf Prämienverbilligungen angewiesen ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Plant er Massnahmen zu ergreifen, um diesen Anteil zu senken? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist es zu rechtfertigen, dass es in der Schweiz 26 unterschiedliche Systeme zur Prämienverbilligung gibt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Plant der Bundesrat eine neue Methodik einzuführen, damit die Verbilligung der Krankenversicherungsprämien sozialer und gezielter wird? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Bestehen zwischen den Generationen Zirkelsolidaritäten (die jüngeren Generationen bezahlen mehr Prämien als sie Kosten verursachen und finanzieren aufgrund dessen die Kosten der älteren Generationen mit; die Älteren zahlen jedoch mehr Steuern aufgrund ihres höheren verfügbaren Einkommens), welche u. a. benutzt werden, um die Krankenkassenprämien der Jungen zu verbilligen? Wenn ja, in welcher Höhe bestehen diese Zirkelsolidaritäten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Könnte die Einführung neuer Altersklassen bei den Krankenversicherungsprämien bzw. die Entlastung der jüngeren Generation durch Prämiensenkungen dazu führen, dass der Subventionenbedarf abnimmt, zumal aktuell ein Grossteil der Subventionen für die jüngeren Generationen benötigt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Sollten Bezüger von Prämienverbilligungen weiterhin frei unter den Versicherungsmodellen wählen dürfen, oder sollten sie einem bestimmten Modell (ordentliche Franchise oder besondere Versicherungsform) zugeteilt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Verursachen Bezüger von Prämienverbilligungen durchschnittlich höhere Behandlungskosten als nicht subventionierte Versicherte?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbilligung der Krankenkassenprämien</value></text></texts><title>Verbilligung der Krankenkassenprämien</title></affair>