{"id":20123401,"updated":"2025-06-24T23:32:12Z","additionalIndexing":"48;Eisenbahnbau;Gesundheitsrisiko;Europäische Union;Alpentransitverkehr;kombinierter Transport;Alpentransitbörse;Verkehrsverlagerung;Güterverkehr auf der Schiene;bilaterale Verhandlungen;NEAT;Umweltverträglichkeit","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"KVF-SR","id":22,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR","abbreviation1":"KVF-S","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":22,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-05-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L04K18020211","name":"Verkehrsverlagerung","type":1},{"key":"L05K1801020203","name":"Güterverkehr auf der Schiene","type":1},{"key":"L04K18030204","name":"Eisenbahnbau","type":1},{"key":"L05K1801010101","name":"Alpentransitverkehr","type":1},{"key":"L04K18010303","name":"kombinierter Transport","type":1},{"key":"L05K1803020701","name":"NEAT","type":2},{"key":"L06K100202010201","name":"bilaterale Verhandlungen","type":2},{"key":"L02K0903","name":"Europäische Union","type":2},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2},{"key":"L04K06010401","name":"Umweltverträglichkeit","type":2},{"key":"L06K180101010101","name":"Alpentransitbörse","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-12T00:00:00Z","text":"Annahme der gleichlautenden Motion KVF-NR, Nummer 12.3330.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-06-14T00:00:00Z","text":"Punkte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9: angenommen (damit ist die gleichlautende Mo. 12.3330 ebenfalls überwiesen). 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Es wird jedoch nicht möglich sein, alle Aufträge zu erfüllen.<\/p><p>Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1 bis 6 der Motion anzunehmen. Die verschiedenen Massnahmen greifen die Vorschläge des Berichts über die Verkehrsverlagerung vom Dezember 2011 (Verlagerungsbericht 2011) auf und können den Prozess der Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene nachhaltig unterstützen. Die Umsetzung dieser Vorschläge ist teilweise bereits im Gang. Namentlich wird der Bundesrat dem Parlament demnächst eine Vorlage zur Realisierung eines 4-Meter-Korridors auf der Gotthardachse unterbreiten. Ebenfalls geklärt wird das weitere Vorgehen bezüglich Umschlagskapazitäten und -Terminals und Zulaufstrecken. Das Tempo des Ausbaus soll sich nach der Nachfrage und den gegebenen staatspolitischen und finanziellen Möglichkeiten richten. Der Bundesrat ist im Übrigen der Ansicht, dass eine Verlängerung des Zahlungsrahmens zur Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs keine Erhöhung der jährlichen Kredite beinhaltet.<\/p><p>Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 6a bis 9 der Motion abzulehnen. Für Gefahrguttransporte sowohl auf Strasse wie auf Schiene bestehen bereits heute strenge, international abgestimmte Vorschriften. Im Landverkehrsabkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, in diesem Bereich Vorschriften anzuwenden, die gleichwertig sind mit den entsprechenden EU-Vorschriften. Eine weitere wie in Ziffer 6a geforderte Verschärfung ist deshalb nicht zweckmässig, würde diese doch die vereinbarte Gleichwertigkeit der Vorschriften infrage stellen. Da als Motion zwingend, obwohl als Prüfungsauftrag formuliert, ist Ziffer 6b abzulehnen. Der Bundesrat erachtet die Erreichung des Verlagerungsziels und die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels als zwei unabhängige politische Geschäfte. Sollten mit dem definitiven Entscheid zur Sanierung flankierende Massnahmen eingerichtet werden, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit prüfen, ob diese auch zur Unterstützung der Verlagerungspolitik eingesetzt werden können. Betreffend die Ziffern 7 und 8 beurteilt der Bundesrat derzeit die Chancen eines Verhandlungserfolges im geforderten Zeitraum bis 2013 als gering. Die diesbezüglichen Anliegen der Schweiz werden jedoch im Rahmen der bestehenden Gremien (insbesondere der Verkehrsminister der Alpenländer im Rahmen des Follow-up Zurich Prozesses) und in den Gesprächen mit der EU eingebracht. Was Ziffer 9 betrifft, so hat der Bundesrat bereits im Verlagerungsbericht 2011 ausgeführt, dass er derzeit keine Möglichkeit sieht, internationale Abkommen zur Alpentransitbörse oder zu anderen limitierenden Schwerverkehrsmanagement-Instrumenten abzuschliessen. Er beurteilt deshalb die Aufnahme von Verhandlungen zu einer entsprechenden Anpassung des Landverkehrsabkommens in absehbarer Zeit für nicht opportun.<\/p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1 bis 6 und die Ablehnung der Ziffern 6a bis 9."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Umsetzung des Verlagerungsauftrages des Güterverkehrs auf die Schiene in der kommenden Berichtsperiode (bis 2013) zu konkretisieren. Er soll einerseits die im Verlagerungsbericht 2011 aufgeführten kurz- und mittelfristigen Massnahmen umsetzen. Andererseits soll er zusätzliche Handlungsoptionen prüfen. Im Einzelnen wird der Bundesrat beauftragt:<\/p><p>1. einen beschleunigten Ausbau der Gotthardachse zu einem durchgängigen 4-Meter-Korridor zwischen Basel und Chiasso sowie Basel und Ranzo in die Wege zu leiten und dem Parlament einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten;<\/p><p>2. zusätzliche Umschlagskapazitäten für den kombinierten Verkehr zu schaffen, insbesondere südlich der Alpen, einschliesslich der Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Realisierung von Umschlagsanlagen in Italien;<\/p><p>3. die Möglichkeit der Vorfinanzierung zur Weiterführung des 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur Neat in Italien durch die Schweiz (insbesondere für die Strecke Ranzo-Gallarate sowie Chiasso-Milano) zu schaffen;<\/p><p>4. Massnahmen für die Kapazitäts- und Trassensicherung für den Schienengüterverkehr zu erarbeiten und so den Infrastrukturbetreiberinnen ein verbindliches Planungsinstrument zur Sicherung des Kapazitätsbedarfs des Schienengüterverkehrs in die Hand zu geben;<\/p><p>5. der Bundesversammlung einen Bundesbeschluss über die Verlängerung und Erhöhung des Zahlungsrahmens zur Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs vorzulegen, mit dem Ziel, die Planungssicherheit für den Schienengüterverkehr zu erhöhen;<\/p><p>6. Massnahmen zu ergreifen, die eine Ausschöpfung der gemäss Landverkehrsabkommen zulässigen Höchstbeträge für das gewichtete Mittel der Gebühren für den Schwerverkehr herbeiführen;<\/p><p>6a. Massnahmen zu ergreifen, welche eine stärkere Einschränkung von Gefahrguttransporten auf der Strasse zum Ziel haben;<\/p><p>6b. zu prüfen, wie die Erreichung des gesetzlichen Verlagerungsziels auf die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels abgestimmt werden kann.<\/p><p>Darüber hinaus soll der Bundesrat:<\/p><p>7. mit der EU, in Abstimmung mit den anderen Alpenländern, Verhandlungen über Massnahmen aufnehmen, welche in Übereinstimmung mit dem Landverkehrsabkommen und der EU-Gesetzgebung eine einheitliche Anwendung des Gesundheits- und Umweltschutzes (insbesondere Grenzwerte im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärms) entlang von alpenquerenden Transitstrecken sichern und eine Emissions- und Lärmminderung auf den Transitachsen bei Überschreitung der Grenzwerte ermöglichen;<\/p><p>8. mit der EU, in Abstimmung mit den anderen Alpenländern, Verhandlungen über die Konkretisierung der Ziele und Grundsätze von Titel IV \"Koordinierte Verkehrspolitik\" des Landverkehrsabkommens aufnehmen. <\/p><p>Gegenstand eines solchen Abkommens sind in erster Linie:<\/p><p>- die Statuierung des gemeinsamen Ziels der Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene als umweltfreundlicheren Verkehrsträger und des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt vor den Auswirkungen des Schwerverkehrs,<\/p><p>- die Entwicklung eines gemeinsamen Reduktionsziels unter besonderer Berücksichtigung der Umweltwirkung in den Alpen als besonders umweltsensitiver Region und<\/p><p>- die gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Verlagerungsinstrumente bzw. von deren Ausprägungen;<\/p><p>9. mit der EU Verhandlungen über die Einführung einer Alpentransitbörse oder eines anderen marktwirtschaftlichen Instrumentes, mit dem eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene bzw. der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Auswirkungen des Schwerverkehrs erreicht werden kann, aufzunehmen. Ziel ist die Erarbeitung konkreter Modelle dieser Instrumente. In den Modellen ist auch die Möglichkeit der Zweckbindung der Einnahmen für die Mitfinanzierung des Ausbau der Eisenbahn-Zulaufstrecken im Ausland zu berücksichtigen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs"}],"title":"Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs"}