{"id":20123414,"updated":"2023-07-27T20:49:59Z","additionalIndexing":"24;Kapitalverkehr;internationales Abkommen;Gegenseitigkeit;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2755,"gender":"m","id":4048,"name":"Rusconi Pierre","officialDenomination":"Rusconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-05-30T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L04K11070313","name":"Steuerübereinkommen","type":1},{"key":"L04K10020201","name":"internationales Abkommen","type":1},{"key":"L04K11060201","name":"Kapitalverkehr","type":1},{"key":"L04K05060205","name":"Gegenseitigkeit","type":1},{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2012-06-01T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-28T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-08-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1338328800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1348783200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2755,"gender":"m","id":4048,"name":"Rusconi Pierre","officialDenomination":"Rusconi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3414","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die drei Quellensteuerabkommen mit Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Österreich sehen ein Optionsrecht der Schweiz auf Reziprozität vor. Macht die Schweiz von ihrem Recht Gebrauch, würde der jeweilige Partnerstaat gegenüber der Schweiz die gleichen Massnahmen einführen, wie er sie gegenüber anderen Staaten und Territorien anwendet. In Bezug auf Zinszahlungen wäre dies der Informationsaustausch nach der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie. Eine Reziprozität, wie sie vom Interpellanten gefordert wird, stösst auf zwei Schwierigkeiten:<\/p><p>- Die Partnerstaaten kennen das System der breitangelegten Quellensteuer, wie sie die Abkommen vorsehen, nicht. Deutschland und das Vereinigte Königreich kennen den automatischen Informationsaustausch, Österreich die Erhebung einer Quellensteuer beschränkt auf Zinszahlungen.<\/p><p>- Der Bundesrat hat sich wiederholt gegen den automatischen Informationsaustausch ausgesprochen. Mit der Ausgestaltung der Reziprozität in Form eines Optionsrechts hält sich die Schweiz alle Möglichkeiten offen, ohne im heutigen Zeitpunkt von anderen Staaten (Deutschland, Vereinigtes Königreich) den durch sie selbst abgelehnten automatischen Informationsaustausch einzufordern.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit einigen Monaten verhandelt die Schweiz internationale Abkommen im Steuerbereich, insbesondere mit England, Deutschland und Österreich. Damit wird das Ziel verfolgt, eine Abgeltungssteuer auf ausländischen nichtversteuerten Kapitalerträgen auf Schweizer Konten einzuführen und damit im Gegenzug das Bankgeheimnis zu bewahren. Es geht um die Umsetzung des sogenannten Modells \"Rubik\", an dem offenbar auch andere Länder interessiert sind, an erster Stelle Griechenland.<\/p><p>Leider sind solche Abkommen jedoch einseitig, das heisst, sie verfolgen das Ziel, ausländische nichtversteuerte Kapitalerträge in der Schweiz zu identifizieren, während die nichtversteuerten Erträge von Vermögen, die von Schweizerinnen und Schweizern in den Ländern angelegt sind, mit denen das Abkommen geschlossen wurde, nicht erwähnt werden. Meiner Meinung nach könnten auch diese Kapitalerträge eine wichtige Quelle von Einkünften für die Kasse des Bundes darstellen, die ihr bisher entgangen sind.<\/p><p>Daher frage ich den Bundesrat:<\/p><p>Ist er nicht auch der Ansicht, dass bei den Verhandlungen solcher Steuerabkommen auch eine Abgeltungssteuer auf nichtversteuerten Erträgen von Schweizer Vermögenswerten, die in anderen Ländern angelegt sind, eingeschlossen werden sollte, um eine echte Gegenseitigkeit sicherzustellen und somit gleichzeitig ein indirektes Schuldgeständnis der Gegenseite zu erwirken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerabkommen. Und die Gegenseitigkeit?"}],"title":"Steuerabkommen. Und die Gegenseitigkeit?"}