{"id":20123433,"updated":"2023-07-28T08:40:24Z","additionalIndexing":"15;flankierende Massnahmen;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen;Grenzgänger\/in;Gewerbeaufsicht;freier Personenverkehr;Tessin;Gesetzesevaluation;Grenzgebiet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-05T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L04K05060204","name":"freier Personenverkehr","type":1},{"key":"L06K070203030902","name":"Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen","type":1},{"key":"L05K0702020110","name":"Grenzgänger\/in","type":1},{"key":"L05K0702010303","name":"Lohndumping","type":1},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":1},{"key":"L05K0702040204","name":"Gewerbeaufsicht","type":2},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":2},{"key":"L04K08020343","name":"flankierende Massnahmen","type":2},{"key":"L05K0702040201","name":"Arbeitnehmerschutz","type":2},{"key":"L05K0704030103","name":"Grenzgebiet","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-28T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-08-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1338847200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1348783200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2773,"gender":"f","id":4073,"name":"Pantani Roberta","officialDenomination":"Pantani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3433","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In seiner Antwort auf die Interpellation Quadri 12.3022, \"Personenfreizügigkeit. Lohnüberprüfungen bei Grenzgängern\", hat der Bundesrat bestätigt, dass einzelne Fälle von Lohnunterbietungen in der Schweiz vorkommen. Er hat in Beantwortung der Interpellation Quadri 11.4113, \"Personenfreizügigkeit im Tessin. Gibt es wirklich keine Probleme?\", festgehalten, dass die Zuwanderung und die der Meldepflicht unterstellte Dienstleistungserbringung aus dem Ausland in gewissen Regionen, insbesondere im Tessin, sowie in gewissen Branchen vermehrt vorkommen und dort auch negative Effekte auf den Arbeitsmarkt haben können.<\/p><p>Die Feststellung einzelner Fälle von Lohnunterbietung allein reicht jedoch nicht aus, um in einer bestimmten Region auf einen allgemeinen Lohndruck schliessen zu können. Die flankierenden Massnahmen bieten angemessene Möglichkeiten, um mit solchen Einzelfällen umzugehen.<\/p><p>Der achte Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU vom 25. Mai 2012 weist darauf hin, dass die Lohnstruktur in der Schweiz seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens (FZA) stabil geblieben ist. Die Entwicklung der Lohnverteilung zwischen 2002 und 2010 legt nahe, dass in den Jahren seit Inkrafttreten des FZA kein besonders starker Druck auf tiefere Löhne ausgeübt wurde. Gesamtarbeitsverträge und die flankierenden Massnahmen haben zu diesem Ergebnis beigetragen.<\/p><p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die genannten Interpellationen präzisiert, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Allgemeinen eingehalten werden, was zeigt, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit grundsätzlich funktionieren.<\/p><p>Die bis heute gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass beim Vollzug des Gesetzes Verbesserungspotenziale bestehen. In diesem Sinn hat der Bundesrat Massnahmen getroffen, um die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zu verstärken. So hat das Parlament am 15. Juni 2012 die Revision des Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gutgeheissen. Diese Änderung sieht unter anderem die Einführung neuer Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbstständigkeit und Verstössen gegen zwingende Arbeits- und Lohnbedingungen vor.<\/p><p>Zudem werden Massnahmen getroffen, um die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsorganen für die flankierenden Massnahmen zu konsolidieren. Der Bund unterstützt die Kontrollorgane in den Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag bei der Optimierung ihrer Kontrolltätigkeiten. Ausserdem achtet der Bund darauf, dass die kantonalen Vollzugsbehörden in den Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag die flankierenden Massnahmen systematisch umsetzen. Auch die Einführung einer verstärkten Solidarhaftung wird zurzeit in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen geprüft.<\/p><p>Der Bundesrat nimmt die spezifische Lage der Grenzregionen und -kantone ernst, insbesondere die Lage im Tessin. Deshalb stellt der Bundesrat auf Antrag des Kantons und aufgrund der anerkannten besonderen Bedürfnisse dem Kanton Tessin seit 2010 zusätzliche Mittel für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Verfügung. Die Besonderheiten einzelner Grenzkantone werden zurzeit eingehend analysiert, um Veränderungen rechtzeitig erkennen und darauf im Rahmen des bestehenden Vollzugssystems angemessen reagieren zu können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In seiner Antwort vom 22. Februar 2012 auf die Interpellation 11.4113 zum Thema Lohndumping im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit erklärte der Bundesrat, dass \"in den Grenzkantonen kein aussergewöhnlicher Lohndruck zu erkennen\" sei.<\/p><p>Vor ein paar Tagen wurde der Fall - der bei Weitem kein Einzelfall ist - eines Betriebs in Mendrisio bekannt, der einen diplomierten Informatiker oder eine diplomierte Informatikerin suchte. In dem vom Betrieb publizierten Inserat hiess es, ein Wohnort in Italien sei von Vorteil.<\/p><p>Der Betrieb hat in einem Interview im \"Giornale del Popolo\" zugegeben, dieses Kriterium eingefügt zu haben, um beim Lohn zu sparen.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>- Ist er immer noch überzeugt, dass \"in den Grenzkantonen kein aussergewöhnlicher Lohndruck zu erkennen\" ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lohndumping im Tessin"}],"title":"Lohndumping im Tessin"}