﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123434</id><updated>2023-07-28T12:44:26Z</updated><additionalIndexing>48;Auto;Zulassung des Fahrzeugs;Strassenverkehrsordnung;Autobahnvignette</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-06-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4904</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1802010201</key><name>Autobahnvignette</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020406</key><name>Strassenverkehrsordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020307</key><name>Zulassung des Fahrzeugs</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1803010101</key><name>Auto</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-09-28T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-08-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-06-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-09-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3434</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat mehrmals zur Thematik "Wechselschilder/Kontrollschildgebundene Autobahnvignette" Stellung genommen, so z. B. anlässlich von Botschaften zur Nationalstrassenabgabe (letztmalige Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung vom 18. Januar 2012, BBl 2012 745) sowie bei parlamentarischen Vorstössen (einfache Frage de Chastonay 84.726, "Autobahnvignette. Fahrzeuge mit Wechselschildern", vom 18. September 1984).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Nationalstrassenabgabegesetz vom 19. März 2010 sieht als Abgabeobjekte alle nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegenden Motorfahrzeuge und Anhänger vor, mit denen abgabepflichtige Nationalstrassen benützt werden. Bei der Autobahnvignette in der heutigen Form als Klebevignette handelt es sich um eine fahrzeug- und nicht um eine kontrollschildgebundene Pauschalabgabe. Sie kann mit kleinstem administrativem Aufwand einheitlich vollzogen werden. Diese pauschale Erhebungsform nimmt dabei weder Rücksicht auf die effektiv zurückgelegte Fahrstrecke oder die Benützungsdauer noch auf die Immatrikulation des Fahrzeuges mit Normal- oder Wechselschildern. Die Vorteile des heutigen Systems liegen in der einfachen Handhabung für Fahrzeugführer und Kontrollorgane sowie in den tiefen Betriebskosten. Indem jedes Motorfahrzeug (Ausnahme Motorräder) mit einer von aussen gut sichtbar angeklebten Vignette versehen sein muss, können die Polizei und der Zoll die Einhaltung der Abgabepflicht "auf Sicht" und ohne Zuhilfenahme weiterer Dokumente einfach kontrollieren. Diverse Lösungsvorschläge für Wechselschilder wurden seit der Einführung der Autobahnvignette im Jahre 1985 an die Bundesverwaltung herangetragen: Spezialvignette, Befestigung der Vignette auf der Rückseite des Kontrollschildes, Abgabe einer Gratisvignette für das zweite Fahrzeug, Berechtigung, mit dem zweiten Fahrzeug die abgabepflichtigen Nationalstrassen ohne Vignette zu befahren usw. Sämtliche Vorschläge wurden eingehend geprüft und mussten zurückgewiesen werden, weil sie aus verkaufs- wie auch kontrolltechnischer Sicht nur schwer umsetzbar wären und die Einfachheit des Systems gefährden würden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die gegen 10 000 Vignettenverkaufsstellen können nicht beurteilen, ob ein Fahrzeughalter seine Fahrzeuge mit Wechselschildern immatrikuliert hat und somit Anrecht auf eine Spezialvignette oder auf die Abgabe einer zweiten, kostenlosen Vignette hätte. Zudem bestünde das Risiko, dass eine zwar zu Recht verkaufte Spezialvignette oder kostenlos abgegebene zweite Vignette nicht für das berechtigte Fahrzeug, sondern für ein anderes, nicht mit Wechselschildern ausgerüstetes Fahrzeug verwendet würde. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Mit Wechselschildern betriebene Fahrzeuge sind für die Kontrollorgane als solche auf der Strasse nicht erkennbar. Die Kontrolleure könnten nicht ohne Weiteres feststellen, ob das Fahrzeug berechtigterweise mit einer "Wechselschild-Vignettenlösung" verkehren würde. Eine vertiefte Überprüfung wäre umständlich und müsste mithilfe von elektronischen Hilfsmitteln erfolgen. Dürften Fahrzeuge mit Wechselschildern ohne Vignette oder mit einer auf der Rückseite des Kontrollschildes geklebten Vignette die abgabepflichtigen Nationalstrassen befahren, so müssten diese Fahrzeuge - wie auch normale Fahrzeuge mit fehlender Vignette - für Kontrollen aus dem fahrenden Verkehr ausgeleitet werden (Staugefahr), was für die Fahrzeugführer wie auch für die Kontrollbehörden umständlich, unangenehm und zeitaufwendig wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat eine Speziallösung für mit Wechselschildern immatrikulierte Fahrzeuge ab, zumal auch davon auszugehen ist, dass Nachfolgebegehren für Anhänger und Motorräder eingereicht würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in seiner vorgenannten Botschaft explizit darauf hingewiesen, dass er in naher Zukunft einen Systemwechsel vorzunehmen beabsichtigt, indem die heutige Klebevignette durch eine elektronische Vignette (E-Vignette) ersetzt werden soll. Die Absicht des Bundesrates wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern mehrheitlich begrüsst. Der Wechsel zur E-Vignette bedingt vorgängig die Durchführung einer entsprechenden Vernehmlassung. Bei der E-Vignette handelt es sich nicht mehr um eine physische, sondern um eine "virtuelle Vignette". Der Fahrzeughalter lässt seine Kontrollschildnummer in einer zentralen Datenbank registrieren, worauf er mit sämtlichen auf das jeweilige Kontrollschild registrierten Fahrzeugen die abgabepflichtigen Nationalstrassen während einer vordefinierten Zeitdauer benutzen kann. Die Abgabe würde somit nicht mehr fahrzeug-, sondern - wie vom Interpellanten vorgeschlagen - kontrollschildgebunden erfolgen, was die Problematik der Wechselschilder automatisch lösen würde.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wer heute zwei Fahrzeuge mit Wechselschildern besitzt, muss zwei Vignetten kaufen, also eine pro Auto, wenn er mit beiden Fahrzeugen auf der Autobahn fahren will. Dies, obwohl eines der beiden Autos ja gar nicht fahren kann, wenn das andere unterwegs ist - weder auf einer Autobahn noch auf einer anderen öffentlichen Strasse -, da es in dem Moment keine Nummernschilder hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ab 2015 wird der Preis der Autobahnvignette auf 70 oder möglicherweise 100 Franken pro Jahr steigen. Dann wird die Rechnung für die Fahrerinnen und Fahrer, die sich in der obengenannten Situation befinden, also spürbar teurer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Hat er die Absicht, die geschilderte Situation so zu regeln (auf Gesetzes- oder Verordnungsebene), dass die Halterinnen und Halter von zwei Fahrzeugen mit Wechselschildern nicht mehr zwei Vignetten (eine pro Auto) kaufen müssen, sondern dass eine einzige Vignette reicht, da ja nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig auf der Autobahn verkehren können?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Autobahnvignetten und Wechselschilder. Unbefriedigende Situation korrigieren</value></text></texts><title>Autobahnvignetten und Wechselschilder. Unbefriedigende Situation korrigieren</title></affair>