﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123436</id><updated>2023-07-28T12:27:15Z</updated><additionalIndexing>48;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;gemeinsame Verkehrspolitik;Alpentransitverkehr;Reduktion;Güterverkehr;Alpentransitbörse;Verkehrsverlagerung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2746</code><gender>m</gender><id>4033</id><name>Stadler Markus</name><officialDenomination>Stadler Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion GL</abbreviation><code>GL</code><id>137</id><name>Grünliberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-06-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4904</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K180101010101</key><name>Alpentransitbörse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020211</key><name>Verkehrsverlagerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020224</key><name>Reduktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010207</key><name>grenzüberschreitende Zusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010202</key><name>Güterverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801010101</key><name>Alpentransitverkehr</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020204</key><name>gemeinsame Verkehrspolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-09-20T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-08-22T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-06-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-09-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2724</code><gender>m</gender><id>3921</id><name>Graber Konrad</name><officialDenomination>Graber Konrad</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2501</code><gender>m</gender><id>477</id><name>Janiak Claude</name><officialDenomination>Janiak</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2044</code><gender>f</gender><id>61</id><name>Diener Lenz Verena</name><officialDenomination>Diener Lenz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2746</code><gender>m</gender><id>4033</id><name>Stadler Markus</name><officialDenomination>Stadler Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion GL</abbreviation><code>GL</code><id>137</id><name>Grünliberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3436</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Verlagerungsbericht des Bundesrates im Jahr 2011 zeigt zwar gewisse Wirkungen der bisherigen Verlagerungspolitik, präsentiert aber einen verfassungswidrigen Zustand, mit dem wir schon einige Jahre leben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Er besteht, obwohl der Bundesrat bei der Botschaft zum Landverkehrsabkommen 1999 geschrieben hat: "Das Landverkehrsabkommen ermöglicht es der Schweiz, die angestrebte Verlagerung im Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu erreichen ... Auch im alpenquerenden Verkehr ist die vom Schweizervolk angestrebte Verlagerung mittelfristig erreichbar. Das Verlagerungsziel gemäss Alpenschutzartikel dürfte nach Inbetriebnahme der Neat ... erreichbar sein, was gegenüber heute beinahe einer Halbierung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs gleichkommt" (Botschaft 98.028 vom 23. Juni 1999 zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG; BBl 1999 6128ff.). Dieses Landverkehrsabkommen hat der Bundesrat nach der Volksabstimmung über die Alpen-Initiative ausgehandelt, also in voller Kenntnis des Verlagerungsauftrags, den ihm das Volk 1994 erteilt hatte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Trotz gewisser Verlagerungswirkungen kann man also mit der Zielerreichung nicht zufrieden sein. Nachdem die Ziele bei Weitem nicht erreicht sind, muss die Verlagerungspolitik weitergehen, die Massnahmen sind entsprechend anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es braucht also zumindest vier Dinge:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. weiterhin rechtliche Bestimmungen, die das Verlagerungsziel sicherstellen, also keine Reduktion des Ziels;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. baulich-technische Massnahmen bei der Bahn (z. B. den 4-Meter-Korridor und den Ausbau der Strecke für längere Züge);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. finanzielle Massnahmen, welche die relativen Preis im Sinne der Ziele beeinflussen (z. B. Abgeltungen für den Kombiverkehr);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. einen Verzicht auf bauliche und andere Massnahmen, welche die Strassenkapazitäten auf der Transitstrecke erhöhen bzw. geeignet sind, diese künftig zu erhöhen (z. B. Verzicht auf eine zweite Röhre am Gotthard oder die Zulassung von Gigalinern).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Alpentransitbörse bzw. ein ähnliches Instrument wäre eine der wirksamsten Massnahmen zur Erreichung des Verlagerungsziels. Der Bundesrat schreibt zur Weiterentwicklung der Schwerverkehrsmanagement-Instrumente in seinem jüngsten Verlagerungsbericht über eine Studie zu den verkehrlichen Auswirkungen der verschiedenen Instrumente: "Die Resultate hierzu zeigen, dass vor allem das limitative Schwerverkehrs-Instrument einer Alpentransitbörse spürbare Auswirkungen bezüglich Routenwahl im Alpenraum und Potentiale für die Verkehrsverlagerung Strasse-Schiene hat" (Bericht über die Verkehrsverlagerung vom Dezember 2011, Seite 96).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erklärung der Imonitraf-Regionen der Alpenländer (zu denen u. a. das Tessin und die Zentralschweizer Kantone gehören) von Innsbruck aus dem Januar 2008 zeigt grosses Interesse an der Alpentransitbörse. Im September 2011 in Luzern schrieben sie: "Auch bei den notwendigen Massnahmen sind sich die Regionen weitgehend einig - sowohl bei den kurzfristig umzusetzenden Massnahmen als auch bei der grundsätzlichen Notwendigkeit eines gemeinsamen Steuerungsinstruments wie z. B. der Alpentransitbörse." Die Regionen der Alpenländer haben schliesslich Ende Mai 2012 in Lyon im Rahmen des Abschlusses von Imonitraf die Einführung eines neuen Verkehrsmanagement-Systems, beispielsweise einer Alpentransitbörse, gefordert (http://www.imonitraf.org/i4Def.aspx?Tabld=364).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die KVF-S ist im Mai 2012 einer Kommissionsmotion ihrer Schwesterkommission im Wesentlichen gefolgt. Drei der beantragten Punkte befassen sich mit Verhandlungen mit der EU hinsichtlich verkehrspolitischer Bestimmungen und Massnahmen zum Schutz vor dem alpenquerenden Güterverkehr auf der Strasse; einer davon befasst sich ausdrücklich mit der Einführung einer Alpentransitbörse. Allerdings sieht bereits das Güterverkehrsverlagerungsgesetz in Artikel 6 vor, dass der Bundesrat völkerrechtliche Verträge über eine mit dem Ausland abgestimmte Alpentransitbörse abschliessen kann. Obwohl die Kommissionsmotionen der national- und ständerätlichen KVF den Willen zur Einführung einer Alpentransitbörse untermauern, dürfte die zu erwartende Wirkung einer Überweisung eher bescheiden ausfallen, wie der jüngste Verlagerungsbericht darlegt. Das liegt vor allem daran, dass die Abstimmung mit dem Ausland zwingend gefordert ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht nur im Verkehrsabkommen (das Landverkehrsabkommen ist eines der sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind), sondern auch in anderen Verträgen mit der Schweiz haben die EU bzw. einige ihrer Länder ihrerseits Verpflichtungen übernommen (Bau von Zufahrtsstrecken, Verladeterminals), die nach heutigem Kenntnisstand bis zur Eröffnung des Gotthard-Basistunnels nicht erfüllt sein werden. Eine Anwendung wirklich griffiger Instrumente im Sinne der Verlagerungspolitik ist deshalb auch vor diesem Hintergrund zu würdigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der vorliegende Motionstext lag im Frühling 2012 bereits der KVF-S vor und wurde dort nur sehr knapp nicht unterstützt. Er will darauf hinwirken, dass der Bundesrat mit gestärktem Rücken seine Verhandlungen über die Einführung einer Alpentransitbörse antreten kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Auf der Basis der "Gemeinsamen Erklärung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Alpenraum, insbesondere in Alpentunnels" laufen im Rahmen des sogenannten "Follow-up-Zürich-Prozesses" seit über zehn Jahren Diskussionen zum Thema Verkehrssicherheit und Verlagerung im Alpenraum.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene (GVVG; SR740.1) wurde der Bundesrat ermächtigt, völkerrechtliche Verträge über eine mit dem Ausland abgestimmte Alpentransitbörse abzuschliessen. Für die Umsetzung der Alpentransitbörse hat der Bundesrat der Bundesversammlung eine Botschaft mit einem Gesetzentwurf zu unterbreiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausführliche Analysen und Berichte zeigen zwar verkehrslenkende und verlagernde Wirkungen eines Instruments wie der Alpentransitbörse auf, weisen aber auch auf die bisher ungenügenden rechtlichen Grundlagen zur Einführung im europäischen Kontext hin. Die politische Bereitschaft in den EU-Alpenländern zur Einführung von limitierenden Instrumenten, welche die Transportkosten verteuern, ist - nicht zuletzt auch im Kontext der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise - gering.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Verlagerungsbericht 2011 hat der Bundesrat daher ausgeführt, dass er derzeit keine Möglichkeit sieht, internationale Abkommen zur Alpentransitbörse oder zu anderen limitierenden Schwerverkehrsmanagement-Instrumenten abzuschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der langfristigen Perspektive verfolgt der Bundesrat jedoch das Konzept der Einführung eines limitativen Instruments wie einer Alpentransitbörse weiter. Im Rahmen des "Follow-up-Zürich-Prozesses" haben die Verkehrsminister der Alpenländer im Abschlussdokument des Schweizer Vorsitzes (2009-2012) "Schlussfolgerungen von Leipzig" vom 2. Mai 2012 diese Langfristperspektive festgehalten. In den nächsten Jahren sollen die einzelnen Schritte zur konkreten Einführung definiert werden. Ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen unter Alpenländern braucht Zeit und kann in diesem politisch sensiblen Bereich nur in kleinen Schritten vollzogen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Aufnahme einer Frist für die Einführung einer Alpentransitbörse oder eines ähnlichen limitierenden Instruments in das GVVG würde der Spielraum für Verhandlungen mit dem Ausland bzw. der EU zeitlich eingeengt und an zusätzliche innenpolitische Bedingungen geknüpft. Diese Verhandlungen sind u. a. nötig, da im Landverkehrsabkommen der Grundsatz der Nichteinführung einseitiger mengenmässiger Beschränkungen verankert ist. Dessen ungeachtet könnte eine eigenständige Einführung der Alpentransitbörse in der Schweiz zwar eine limitierende Wirkung auf die Verkehrsflüsse durch das Land haben, hätte aber kaum positive Auswirkungen auf den Verkehr im gesamten Alpenraum. Ein derartiges Regime würde im Gegenteil Mehr- und Umwegverkehr auf anderen Alpenkorridoren generieren, was die Position der Schweiz gegenüber den Partnerstaaten schwächen könnte und dem Grundgedanken des gesamten Alpen- und Umweltschutzes widersprechen würde.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes dem Parlament vorzulegen. Das Gesetz soll dem Bundesrat den Auftrag erteilen, bis spätestens zur Eröffnung des Gotthard-Basistunnels eine wenn möglich mit den Nachbarländern abgestimmte Alpentransitbörse oder eine ähnliche Massnahme einzuführen, welche die Anzahl der zulässigen alpenquerenden Fahrten schrittweise auf das Endziel von 650 000 Fahrten hin absenkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Alpentransitbörse für die Schweizer Alpenpässe hat mindestens so lange zu bestehen, bis die Zufahrtslinien und Verladeterminals im Ausland gemäss den Vereinbarungen mit der EU und den Nachbarländern gebaut und in Betrieb sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Eine Alpentransitbörse einführen</value></text></texts><title>Eine Alpentransitbörse einführen</title></affair>