{"id":20123497,"updated":"2023-07-28T13:54:29Z","additionalIndexing":"15;24;Ferienwohnung;Niederlassungsrecht;Berggebiet;regionale Wirtschaftspolitik;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Vermögen;Steueranreiz;Industrieansiedlung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2722,"gender":"m","id":3919,"name":"Niederberger Paul","officialDenomination":"Niederberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-06-13T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L04K06030102","name":"Berggebiet","type":1},{"key":"L04K07040302","name":"regionale Wirtschaftspolitik","type":1},{"key":"L04K11070305","name":"Steueranreiz","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L06K070405020502","name":"Vermögen","type":1},{"key":"L04K05020505","name":"Niederlassungsrecht","type":2},{"key":"L06K070507010401","name":"Industrieansiedlung","type":2},{"key":"L05K0101010303","name":"Ferienwohnung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-09-25T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-07T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-08-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2012-06-13T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4904"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1339538400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1348524000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative wurde die wirtschaftliche Situation in den betroffenen Gebieten zusätzlich drastisch verschärft. Das wirtschaftliche Potenzial in diesen Regionen ist naturgemäss beschränkt und dessen Ausschöpfung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Es kommt hinzu, dass die Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse die traditionellen Branchen im Berggebiet und ländlichen Raum besonders hart treffen. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Rahmenbedingungen zu verbessern, damit diese Regionen nicht noch zusätzlich bestraft werden. Von besonderer strategischer Bedeutung für das Berggebiet und den ländlichen Raum ist die Ansiedlung vermögender Privatpersonen, welche bedeutende Investitionen auslösen und den Konsum stärken. Eine Verschlechterung der in diesem Kontext wesentlichen Rahmenbedingungen würde unweigerlich die wirtschaftlichen Zukunftschancen des Berggebiets und des ländlichen Raums in besonderem Mass verschlechtern und unbestrittenermassen zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen führen. Vor diesem Hintergrund ist zudem zu beachten, dass das Schweizer Berggebiet nicht nur im Tourismus, sondern insbesondere auch bei der Ansiedlung gutsituierter ausländischer Privatpersonen in einem harten internationalen Wettbewerb steht. Andere Bergregionen Europas (wie beispielsweise in Österreich) haben in den letzten Jahren bewusst die Bedingungen für die Ansiedlung ausländischer Privatpersonen optimiert - und dies sowohl im steuerlichen Bereich als auch bei der Frage des Erwerbs der Staatsbürgerschaft. Eine Verschlechterung der entsprechenden Rahmenbedingungen würde das Schweizer Berggebiet und den ländlichen Raum in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Regionen Europas massiv benachteiligen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Überweisung der Motion Maissen 11.3927, \"Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume\", hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine kohärente Strategie für die Berggebiete und ländlichen Räume zu entwickeln, welche generelle Grundsätze und Leitlinien sowie konkrete Schritte zu deren Umsetzung aufzeigt. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass sich künftige Massnahmen aus dieser Strategie ableiten müssen und er sich daher nicht bereits heute auf konkrete Massnahmen festlegen kann.<\/p><p>Die konkret geforderten Massnahmen beurteilt der Bundesrat indessen wie folgt:<\/p><p>- Bezüglich der Schaffung von Investitionsanreizen (Möglichkeit der Steuererleichterung bei volkswirtschaftlich bedeutenden Investitionen) besteht schon heute das Instrument der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik, womit der Bund Vorhaben im ländlichen Raum unterstützen kann.<\/p><p>- Abgesehen von den Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik lehnt der Bundesrat regionalpolitisch begründete Erleichterungen bei den Bundessteuern grundsätzlich ab. Im bestehenden föderalen System geniessen die Kantone - auch solche im Berggebiet und im ländlichen Raum - eine weitgehende Steuerautonomie. Auch wird durch den Finanz- und Lastenausgleich die Finanzkraft der einzelnen Kantone wirksam ausgeglichen. Es würde sämtlichen Grundsätzen unseres Steuerföderalismus widersprechen, wenn die Bundessteuern als zusätzliches regionalpolitisch motiviertes Ausgleichsinstrument eingesetzt würden. Sollten einzelne Kantone für ihr Berggebiet und ihren ländlichen Raum Handlungsbedarf im steuerlichen Bereich erkennen, so sind sie aufgrund ihrer Steuerautonomie (im Rahmen der geltenden Bundesverfassung) frei, die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen.<\/p><p>- Ausländerinnen und Ausländer aus EU- und Efta-Staaten haben gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, wenn sie erwerbstätig sind oder über genügende finanzielle Mittel verfügen. Bei Ausländerinnen und Ausländern aus anderen Staaten besteht die Möglichkeit, beim Entscheid über die Zulassung erhebliche kantonale fiskalische Interessen zu berücksichtigen (Art. 32 Abs. 1 Bst. c der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit).<\/p><p>- Die Niederlassungsbewilligung kann bei einer erfolgreichen Integration bereits nach einem Aufenthalt von fünf Jahren erteilt werden (Art. 34 Abs. 4 des Ausländergesetzes; AuG). Zudem kann sie nach einem kürzeren Aufenthalt erteilt werden, wenn dafür wichtige Gründe bestehen (Art. 34 Abs. 3 AuG). Die in der Motion erwähnte sofortige Erteilung der Niederlassungsbewilligung an Professorinnen und Professoren entspricht einer langen Ausnahmepraxis; sie erfolgt im Hinblick auf die wichtige öffentliche Funktion dieser Personen. Eine Erleichterung bei der Erteilung der Niederlassung oder der Schweizer Staatsbürgerschaft aufgrund der Vermögensverhältnisse wäre insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung aller Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller problematisch.<\/p><p>- Bereits heute erfolgen die notwendigen Sicherheitsabklärungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Behörden. Für die Schaffung eines zusätzlichen Kompetenzzentrums für diese Aufgabe besteht daher keine Notwendigkeit.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise konkrete Massnahmen zu erarbeiten, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Berggebiet und den ländlichen Raum zu verbessern, damit diese Regionen ihr wirtschaftliches Potenzial möglichst optimal ausschöpfen können. Dabei sind insbesondere die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung gutsituierter ausländischer Privatpersonen zu optimieren. In verschiedenen Bereichen - nebst der Besteuerung auch die Bereiche Aufenthaltsbewilligungen und Investitionsanreize - sind zu diesem Zweck konkrete Massnahmen erforderlich. Dabei kann unter anderem auf die in Österreich in den letzten Jahren getroffenen Massnahmen abgestellt werden. Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen umzusetzen (nicht abschliessend):<\/p><p>1. Schaffung von Investitionsanreizen (Möglichkeit der Steuererleichterung bei volkswirtschaftlich bedeutenden Investitionen);<\/p><p>2. Möglichkeit der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten durch die Kantone (ohne Rechtsanspruch der gesuchstellenden Person; in Analogie zur geltenden Regelung bei Professoren);<\/p><p>3. Gewährleistung gleich langer Spiesse wie im Ausland (beispielsweise Einbürgerungspraxis in Österreich);<\/p><p>4. Schaffung eines Kompetenzzentrums zur sicherheitspolitischen Überprüfung von Gesuchstellern (Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den involvierten Bundesstellen gewährleisten).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen für das Berggebiet und den ländlichen Raum. Konkrete Massnahmen"}],"title":"Optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen für das Berggebiet und den ländlichen Raum. Konkrete Massnahmen"}