﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123537</id><updated>2023-07-28T08:07:22Z</updated><additionalIndexing>24;Steuererhebung;Steuerübereinkommen;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;Steuerrecht;Bank</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2595</code><gender>m</gender><id>1127</id><name>Freysinger Oskar</name><officialDenomination>Freysinger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-06-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4904</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070303</key><name>internationales Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010103</key><name>Informationsaustausch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040101</key><name>Bank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070602</key><name>Steuererhebung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-09-28T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-08-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-06-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2595</code><gender>m</gender><id>1127</id><name>Freysinger Oskar</name><officialDenomination>Freysinger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3537</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Abschluss von internationalen Quellensteuerabkommen mit einer Vergangenheitsregularisierung und einer Besteuerung künftiger Kapitaleinkünfte ist ein wesentlicher Bestandteil der bundesrätlichen Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz. Die mit Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Österreich vereinbarten Quellensteuerabkommen sollen als Modell für den Abschluss weiterer Abkommen dienen. Der Bundesrat lehnt den automatischen Informationsaustausch ab. Das Quellensteuermodell ist weniger invasiv und ein effizienteres Mittel zur Sicherstellung der Besteuerung. In diesem Sinne gestaltet sich auch die Mitwirkung der Schweiz an der Weiterentwicklung des internationalen Standards im Bereich des Informationsaustausches. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Effizienz der Amtshilfe in Steuersachen erhöht wird, dies jedoch im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und ohne dass die Rechte der Steuerpflichtigen, insbesondere jene der ehrlichen Steuerpflichtigen, auf ungerechtfertigte Weise eingeschränkt werden. Zudem müssen Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Aufwendungen der Behörden und Finanzinstitute müssen verhältnismässig sein im Vergleich zu den zusätzlich erzielten Steuereinnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die im Quellensteuerabkommen mit Deutschland für Erbschaftsfälle vereinbarte Regelung stellt keinen automatischen Informationsaustausch dar. Das Abkommen sieht vor, dass die Erben einer vom Abkommen betroffenen Person die Wahl haben zwischen einer freiwilligen Meldung und der Entrichtung einer Steuer. Die Steuer wird zum Marginalsteuersatz der deutschen Erbschaftssteuer (50 Prozent) auf den Vermögenswerten der betroffenen Person zum Zeitpunkt ihres Todes erhoben. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nicht infolge Erbschaften wieder unversteuerte Gelder in der Schweiz angelegt sind. Im Übrigen sind deutsche Finanzinstitute gemäss Artikel 33 des deutschen Erbschaftsteuergesetzes verpflichtet, Konto- und Depotbestände eines verstorbenen Kunden den deutschen Steuerbehörden anzuzeigen. Eine Wettbewerbsverzerrung ist somit nicht ersichtlich.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die (zuweilen mit dem Etikett "Rubik" versehenen) Abkommen über eine abgeltende Quellensteuer sehen für einen bestimmten Zeitpunkt (Hinschied der heutigen Kundinnen und Kunden) den automatischen Informationsaustausch mit den Steuerbehörden des Staats der Kundin oder des Kunden vor. In seinen offiziellen Verlautbarungen (z. B. über seine Aussprache vom 22. Februar 2012 über die Weissgeldstrategie) behandelt der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch so, als stünde dieser am Ende einer unabwendbaren Entwicklung. Nie scheint er sich die Frage nach der Daseinsberechtigung und Notwendigkeit des automatischen Informationsaustauschs zu stellen. Dabei gibt es Länder, etwa Deutschland, in denen dieser Austausch technisch nicht nötig scheint, um die vom Staat vorgesehene Besteuerung durchzuführen. Die deutschen Banken liefern ihren Steuerbehörden nicht automatisch Daten! Wollte man den Schweizer Banken den automatischen Informationsaustausch aufzwingen, während die deutschen Banken diesem Zwang nicht unterliegen, so würde dies zu einer für die Schweizer Banken unannehmbaren Wettbewerbsverzerrung führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beabsichtigt der Bundesrat, diese Überlegungen in die laufenden und kommenden Verhandlungen über Quellensteuerabkommen sowie in die Diskussionen im Rahmen der OECD einzubringen? Und wenn ja, auf welche Weise?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rubik. Quellensteuerabkommen</value></text></texts><title>Rubik. Quellensteuerabkommen</title></affair>