﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123554</id><updated>2023-07-27T19:01:39Z</updated><additionalIndexing>2841;12;Abtreibung;Euthanasie;Genomanalyse;medizinische Diagnose;Versicherung;Embryo;Präimplantationsdiagnostik;Behinderte/r;Kampf gegen die Diskriminierung;Versicherungsgesellschaft;Menschenwürde;Freitod;Eugenik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3024</code><gender>m</gender><id>4118</id><name>Lohr Christian</name><officialDenomination>Lohr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-06-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4904</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K050204</key><name>Kampf gegen die Diskriminierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07060105010401</key><name>Genomanalyse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040201</key><name>Behinderte/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010703040101</key><name>Embryo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050208</key><name>medizinische Diagnose</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030404</key><name>Präimplantationsdiagnostik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101030401</key><name>Euthanasie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010206</key><name>Freitod</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0103020101</key><name>Abtreibung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K160103010201</key><name>Eugenik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020218</key><name>Menschenwürde</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K111001</key><name>Versicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100118</key><name>Versicherungsgesellschaft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-09-28T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-06-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-09-05T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-06-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-06-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3024</code><gender>m</gender><id>4118</id><name>Lohr Christian</name><officialDenomination>Lohr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3554</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Mit Artikel 8 der Bundesverfassung wird bestimmt, dass jeder Mensch in seiner Würde gleich geschützt ist, und deshalb gleich behandelt und respektiert werden soll. Auch darf niemand wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder wegen seines Alters diskriminiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem wachsenden Kostendruck im Gesundheitswesen und ständig verbesserten Methoden und Untersuchungsmöglichkeiten steigt der Druck der Gesellschaft, dass immer mehr selektioniert wird, und zwar am Anfang wie am Ende eines Lebens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass den Eltern der Eindruck vermittelt wird, mit Tests ein behindertes Kind verhindern bzw. ein gesundes Kind garantieren zu können. Je einfacher solche Tests erscheinen, desto grösser wird aber auch der Druck, diese anzuwenden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;De facto dienen solche Tests oft der Selektion von Lebenskriterien, das grundsätzliche Existenzrecht eines Menschen wird infrage gestellt. Menschen mit einer Behinderung leiden jedoch selten direkt unter ihren eingeschränkten Fähigkeiten. Was sie zu "Behinderten" macht, sind die vielen Hindernisse im Alltag und Werte und Vorurteile.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ähnlich ist es in der letzten Lebensphase. Sollten Organisationen wie Exit, die aktive Sterbehilfe anbieten, uneingeschränkter Zutritt zu Altersheimen gewährt werden, werden alte Menschen vermehrt dem Druck ausgesetzt, freiwillig aus dem Leben zu scheiden und der Gesellschaft damit hohe Kosten zu ersparen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bin der dezidierten Überzeugung, dass Selektionierung von wertem und unwertem Leben unterbunden werden muss und dass auch der Tendenz zur Selektionierung, die in der heutigen Welt ohne Zweifel besteht, mit Vehemenz entgegengetreten werden muss (siehe Tests für Trisomie-21-Test mit einfachen Bluttests oder zunehmend undurchsichtige Geschäfte mit Gentests). Alle Leben sind gleich viel wert und müssen geschützt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Gesetzgebung keine Unterscheidung von lebenswertem und -unwertem Leben beinhalten darf. In Bezug auf die angesprochenen Fragen am Lebensanfang kommt dies etwa darin zum Ausdruck, dass sowohl bei der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Art. 119 StGB) als auch in den Entwürfen zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) explizit keine Positivliste möglicher Krankheiten, die als Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch oder eine PID gelten könnten, zugrunde gelegt wird. Der Entscheid zu einem Schwangerschaftsabbruch oder einer PID soll - innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens - immer ein individueller Entscheid der betroffenen Frau bzw. des betroffenen Paares sein, dem insbesondere eine gesetzlich geregelte Beratung vorausgehen muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der Biomedizin konkretisiert Artikel 119 der Bundesverfassung den Grundsatz der Menschenwürde. Hierauf fusst das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG; SR 810.12), welches grossen Wert auf Beratung und Information legt, sowohl in Bezug auf genetische Untersuchungen im Allgemeinen (Art. 14) als auch in Bezug auf pränatale genetische Untersuchungen (Art. 15-17). In Artikel 18 hält das Gesetz sodann explizit fest, dass die betroffene Person frei ist in ihrer Entscheidung, ob sie eine Untersuchung durchführen lassen will, ob sie die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen möchte und welche Folgerungen sie gegebenenfalls aus einem Resultat zieht. Gemäss Artikel 11 GUMG gilt, dass pränatale Untersuchungen dann verboten sind, wenn Eigenschaften des Embryos oder des Fötus, welche dessen Gesundheit nicht direkt beeinträchtigen, ermittelt werden sollen oder wenn das Geschlecht des Embryos oder des Fötus zu einem anderen Zweck als der Diagnose einer Krankheit festgestellt werden soll. Bei urteilsunfähigen Personen, somit auch Kindern, dürfen genetische Untersuchungen nur durchgeführt werden, wenn sie zum Schutz von deren Gesundheit notwendig sind. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Bestimmungen den Schutz der Menschenwürde und die Freiheit der Entscheidung, eine genetische Untersuchung vorzunehmen, sicherstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Darüber hinaus legt das GUMG fest, dass die Durchführung präsymptomatischer oder pränataler genetischer Untersuchungen nie als Voraussetzung für die Begründung eines Versicherungsverhältnisses verlangt werden darf (Art. 26) und dass die Offenlegung der Ergebnisse aus früher einmal durchgeführten präsymptomatischen oder pränatalen genetischen Untersuchungen für einen Versicherungsabschluss bei bestimmten Versicherungen (insbesondere Sozialversicherungen und Lebensversicherungen unter einer bestimmten Höhe) nicht verlangt werden darf (Art. 27). Damit ist gewährleistet, dass Krankheiten oder Veranlagungen, die mit solchen Tests nachgewiesen werden könnten, nicht zu einem Ausschluss von diesen Versicherungen führen dürfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch in Bezug auf das Lebensende bekräftigt der Bundesrat die Bedeutung des Schutzes und der Achtung der Würde des Menschen. So hat er am 29. Juni 2011 ein Massnahmenpaket verabschiedet, mit dem er zwar auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht verzichtet, zugleich aber Suizidprävention und Palliative Care vermehrt fördert. Er will so zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts beitragen, das mit Blick auf den Schutz der Menschenwürde neben einer qualitativ guten Versorgung für alte und/oder kranke Menschen eine wichtige Rolle spielt. Zu einem selbstbestimmten Entscheid gehört, dass die verschiedenen Möglichkeiten am Lebensende bekannt sind. Dazu gehört aber auch, dass Entscheide möglichst unbeeinflusst von Schmerzen, von psychischen und auch von sozialen Leiden wie zum Beispiel äusserem Druck gefällt werden können. Eine gute Palliativversorgung, wie sie in der ganzen Schweiz mit der Nationalen Strategie Palliative Care von Bund und Kantonen gemeinsam mit den wichtigsten Akteuren verankert werden soll, stellt hierfür einen wichtigen Bestandteil dar.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich möchte vom Bundesrat wissen, wie er die Einhaltung von Artikel 8 der Bundesverfassung garantieren kann. Wie wird er garantieren, dass alle Menschen in ihrer Entscheidung, sich selbst oder ihre Kinder genetischen Tests zu unterziehen, wirklich frei sind? Wie kann verhindert werden, dass Versicherungen gewisse Tests als Voraussetzung für einen Versicherungsabschluss vorschreiben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Der Selektion von Lebenskriterien vorbeugen</value></text></texts><title>Der Selektion von Lebenskriterien vorbeugen</title></affair>