﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123560</id><updated>2023-07-27T22:04:28Z</updated><additionalIndexing>24;Steuerabzug;Zuwanderer/-in;Gleichbehandlung;Fremdarbeiter/in;Facharbeiter/in;Hochschulabsolvent/in;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2654</code><gender>m</gender><id>1318</id><name>Schelbert Louis</name><officialDenomination>Schelbert</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-06-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4904</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070304</key><name>Steuerabzug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020207</key><name>Hochschulabsolvent/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020204</key><name>Führungskraft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108030301</key><name>Zuwanderer/-in</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070202020102</key><name>Facharbeiter/in</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-03-10T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-08-15T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-06-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-03-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2579</code><gender>m</gender><id>1065</id><name>Leuenberger Ueli</name><officialDenomination>Leuenberger-Genève</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2692</code><gender>m</gender><id>3889</id><name>Hodgers Antonio</name><officialDenomination>Hodgers</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2794</code><gender>m</gender><id>4089</id><name>Fischer Roland</name><officialDenomination>Fischer Roland</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2654</code><gender>m</gender><id>1318</id><name>Schelbert Louis</name><officialDenomination>Schelbert</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3560</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die wirtschaftliche Struktur in unserem Land führt dazu, dass seit Jahren beruflich hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland in die Schweiz kommen. Mit dem anhaltenden Wirtschaftswachstum, mit der zunehmenden Spezialisierung und mit der Einführung der Personenfreizügigkeit hat sich ihre Zahl drastisch erhöht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während diese Personen in früheren Jahrzehnten oft nur relativ kurze Zeit in der Schweiz weilten, bleiben manche heute über mehrere Jahre. Viele ziehen ihre Familien nach. Ebenfalls im Unterschied zu früher nutzen sie die staatlichen Angebote, z. B. Schulen, immer häufiger.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das geltende Steuerrecht ermöglicht, dass sie als sogenannte Expatriates steuerlich begünstigt werden. Diese Privilegierung ist nicht gerechtfertigt. Alle hier Anwesenden profitieren von den hiesigen Infrastrukturen und Einrichtungen, alle sollen sich via Steuern an der Finanzierung beteiligen. Die ausländischen Manager und Spezialisten sind gleich zu behandeln wie alle anderen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bestehenden Steuerprivilegien sind deshalb aufzuheben. Damit wird dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung Rechnung getragen und das Verfassungsgebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Expatriates sind leitende Angestellte, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt werden, oder Spezialisten und Spezialistinnen aller Art, die in der Schweiz eine zeitlich befristete Tätigkeit ausüben. Als vorübergehend oder zeitlich befristet gilt eine auf höchstens fünf Jahre befristete Erwerbstätigkeit (Art. 1 der Expatriates-Verordnung; SR 642.118.3). Das charakteristische Merkmal dieser Personengruppe ist der von Beginn an nur befristete Aufenthalt in der Schweiz. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Mehrheit der Zuwanderer, die zwecks Erwerbstätigkeit für eine unbefristete Dauer in der Schweiz Wohnsitz nehmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11) sieht vor, dass Berufskosten (Gewinnungskosten) vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind. Gestützt darauf können Expatriates zusätzliche Berufskosten in Abzug bringen, die aufgrund der vorübergehenden Entsendung in die Schweiz entstehen. Darunter fallen heute die Reisekosten zwischen dem ausländischen Wohnsitz und der Schweiz bzw. die Kosten für den Umzug in die Schweiz, die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz bei nachgewiesener Beibehaltung einer ständigen Wohnung im Ausland und die ordentlichen Aufwendungen für den Besuch einer fremdsprachigen Privatschule durch die minderjährigen Kinder, sofern die öffentlichen Schulen keinen adäquaten Unterricht anbieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Schweizer Diplomaten besteht im Übrigen eine analoge Regelung, d. h., sie können die notwendigen Aufwendungen, die durch den Aufenthalt und die Arbeit im Ausland erwachsen und vom Arbeitgeber nicht ersetzt werden, als Berufsauslagen vom steuerbaren Einkommen abziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die traditionelle Lehre geht von einem finalen Gewinnungskostenbegriff aus. Danach sind jene Kosten abziehbar, die notwendig sind, um ein Einkommen zu erzielen. Die neuere Lehre und Rechtsprechung vertritt einen weiter gehenden, kausalen Gewinnungskostenbegriff. Darunter fallen auch jene Kosten, die eine Folge der Einkommenserzielung darstellen. Das Bundesamt für Justiz hat in einem Gutachten (VPB 2011.4, S. 38) die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit der Abzüge für besondere Berufskosten grundsätzlich bejaht, schlägt aber vor, einige Punkte auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe klarzustellen. Insbesondere weist es auch darauf hin, dass die Zulässigkeit des Abzugs von Kosten für Privatschulen zumindest zweifelhaft ist. Von einer generell unzulässigen Bevorzugung der Expatriates kann indessen nicht ausgegangen werden. Vielmehr wird mit den meisten Abzügen berechtigterweise den Zusatzkosten Rechnung getragen, die Expatriates - im Gegensatz zu Steuerpflichtigen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz - aufgrund der Entsendung in die Schweiz entstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere internationale Firmen und Konzerne sind regelmässig auf Experten aus dem Ausland angewiesen, denen ein bestmögliches Umfeld geboten werden soll, damit der Standort Schweiz das notwendige Interesse weckt. Die steuerliche Berücksichtigung der besonderen Berufskosten von Expatriates ist ein mögliches Instrument im internationalen Standortwettbewerb.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Auffassung des Bundesrates besteht keine Veranlassung, die bestehende Regelung grundsätzlich infrage zu stellen. Die Voraussetzungen und Modalitäten für einzelne Abzüge sollen indessen überprüft werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, die die heute mögliche steuerliche Begünstigung von Expatriates eliminiert.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schluss mit Steuerprivilegien für Expatriates</value></text></texts><title>Schluss mit Steuerprivilegien für Expatriates</title></affair>