{"id":20123594,"updated":"2023-07-28T12:09:33Z","additionalIndexing":"2841;zusätzliche Vergütung;pharmazeutische Industrie;Arzneikosten;Nebeneinkommen;Einkommen;Korruption;Arzt\/Ärztin;Medikament","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L05K0105030102","name":"Medikament","type":1},{"key":"L05K0105050101","name":"Arzneikosten","type":1},{"key":"L04K01050402","name":"Arzt\/Ärztin","type":1},{"key":"L03K010503","name":"pharmazeutische Industrie","type":1},{"key":"L04K07040502","name":"Einkommen","type":1},{"key":"L05K0702010101","name":"zusätzliche Vergütung","type":2},{"key":"L05K0702010105","name":"Nebeneinkommen","type":2},{"key":"L05K0501020104","name":"Korruption","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-28T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-08-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1348783200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3594","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Gemäss Artikel 33 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG; SR 812.21) ist es verboten, Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, geldwerte Vorteile zu gewähren, anzubieten oder zu versprechen, und diese haben auch nicht das Recht, solche Vorteile zu fordern oder anzunehmen. Weiter verpflichtet Artikel 56 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) den Leistungserbringer, dem Schuldner der Vergütung die direkten oder indirekten Vergünstigungen weiterzugeben, die ihm gewährt werden, wie beispielsweise die Rabatte von Einrichtungen, welche Arzneimittel liefern. <\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die geltenden Bestimmungen über die geldwerten Vorteile angepasst werden müssen, um die Prävention und die Bekämpfung unerwünschter Anreize zu verstärken. Im Rahmen der gegenwärtig laufenden ordentlichen Revision des HMG (zweite Etappe) sind Sondermassnahmen vorgesehen, um die Unabhängigkeit der Gesundheitsfachpersonen bei der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln sicherzustellen und um mehr Transparenz und Klarheit zu schaffen bei der Gewährung von Rabatten (siehe Antwort des Bundesrates auf die Anfrage Bortoluzzi 12.1023, \"Ungünstige Entwicklungen beim Versandhandel mit Medikamenten\"). Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die entsprechende Botschaft im dritten Quartal dem Parlament vorlegt. <\/p><p>2.\/3. Zur Abgeltung der erforderlichen logistischen Leistungen für die Arzneimittelabgabe besteht der in der Spezialitätenliste festgelegte Höchstpreis der Arzneimittel aus dem Fabrikabgabepreis und dem Vertriebsanteil (Art. 67 Abs. 1, 1bis und 1quater der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Letzterer berücksichtigt insbesondere die Kapitalkosten, die aufgrund der Lagerhaltung und der ausstehenden Guthaben entstehen, sowie Transport-, Infrastruktur- und Personalkosten. Die gleiche Vertriebsmarge gilt sowohl für Apotheker, Ärzte und Spitäler (Art. 35a Abs. 4 der Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, KLV; SR 832.112.31). Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Arzneimittelabgabe durch die Ärzte (Selbstdispensation), wie sie gegenwärtig vergütet wird, zu einer unangemessenen Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln führen kann. <\/p><p>Obwohl der Grundsatz der Tarifautonomie des KVG vorsieht, dass die Leistungserbringer und die Versicherer die Tarife und Preise aufgrund von Verträgen festlegen, auf deren Basis die Leistungserbringer ihre Rechnungen erstellen (Art. 43 KVG), ist der Bundesrat jedoch nicht der Ansicht, dass ein Zeittarif angemessen ist, um logistische Leistungen zu vergüten, die gegenwärtig für den Anteil am Vertrieb angerechnet werden. Aus diesem Grund muss ihm das Eidgenössische Departement des Innern parallel zur Revision des HMG (siehe Antwort auf Frage 1) einen Vorschlag unterbreiten betreffend die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte für die Medikamentenabgabe, mit dem Ziel, unerwünschte wirtschaftliche Anreize zu vermeiden (siehe Antwort des Bundesrates auf die Motion Rossini 11.4184, \"KVG. Absurde Anreize bei der Medikamentenabgabe\"). <\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die hohen Kosten im Gesundheitswesen sind immer wieder Anlass zu heissen Diskussionen. Ein wichtiger Faktor in diesem Thema bildet der Verkauf von Medikamenten.<\/p><p>Der Artikel \"Wie sich Ärzte von der Pharma kaufen lassen\" im \"Beobachter\" (Ausgabe 7\/2012) beschreibt eindrücklich, wie dies im Alltag abläuft. Nicht wenige Ärzte verdienen massiv an der Verschreibung von Medikamenten und lassen sich dafür auch von der Pharmaindustrie bewerben.<\/p><p>Als Beobachter fragt man sich da, wieso der Arzt für die Verschreibung eines Medikamentes eine Provision erhalten soll, hat dies doch ein nicht von der Hand zu weisendes kommerzielles Interesse zur Folge. Dies steht nicht im Einklang mit der Genfer Deklaration des Weltärztebundes, einem Kodex, welchem die meisten Ärzte folgen, welcher sagt: \"Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein\".<\/p><p>Tarif auf Zeitbasis.<\/p><p>Ein Arzt sollte nur für seine Beratung, für das Patientengespräch, für seine fachmännische Untersuchung und seine spezielle Infrastruktur wie Röntgenapparate usw. entsprechend honoriert werden. <\/p><p>Dies würde die ganze Tarifdiskussion erheblich vereinfachen und dazu führen, dass Ärzte wieder wirklich Arzt sein können, sich intensiver mit den Patienten befassen und auch Untersuchungen professionell mit entsprechendem Zeitaufwand durchführen könnten, was ihrer ursprünglichen Ausbildung gerecht wird.<\/p><p>Da die Verschreibung eines Medikamentes beim \"Tarif auf Zeitbasis\" nicht mehr an kommerzielle Interessen gebunden ist, wird dies mit Sicherheit zu einer beachtlichen Reduktion von Verschreibungen von teuren Medikamenten und Psychopharmaka führen, da nämlich eine grosse Anzahl von Problemen auch mit etwas Gespräch und natürlichen Heilmitteln gehandhabt werden könnte.<\/p><p>Pilotprojekt.<\/p><p>In einem Pilotprojekt soll die Methode \"Tarif auf Zeitbasis\" mit einer Gruppe von Ärzten einige Zeit erprobt werden. Dabei soll ein angemessener Stundenansatz (ähnlich wie bei Anwälten) zum Einsatz kommen inkl. Untersuchungen mit Spezialgeräten, aber ohne Medikamentenprovision.<\/p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zu der heutigen Verrechnungspraxis, bei der Ärzte für die von ihnen verschriebenen Medikamente Provisionen erhalten?<\/p><p>2. Wie stellt er sich zum vorgeschlagenen Ansatz \"Tarif auf Zeitbasis\"?<\/p><p>3. Wie stellt er sich zur Durchführung eines Pilotprojektes mit \"Tarif auf Zeitbasis\"?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verschreibung von Medikamenten"}],"title":"Verschreibung von Medikamenten"}