{"id":20123613,"updated":"2023-07-28T13:08:33Z","additionalIndexing":"2811;Flüchtlingsbetreuung;Kanton;Zuständigkeit für Asylgesuch;Beziehung Bund-Kanton;Dubliner Abkommen;Asylverfahren","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L06K090201010104","name":"Dubliner Abkommen","type":1},{"key":"L06K010801020103","name":"Zuständigkeit für Asylgesuch","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":1},{"key":"L04K01080103","name":"Flüchtlingsbetreuung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-28T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-08-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1348783200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2542,"gender":"m","id":520,"name":"Wandfluh Hansruedi","officialDenomination":"Wandfluh"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2503,"gender":"m","id":479,"name":"Kaufmann Hans","officialDenomination":"Kaufmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3006,"gender":"m","id":4111,"name":"Ribaux Alain","officialDenomination":"Ribaux"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3613","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Dublin-Abkommen gestatten es, dass die Schweiz auf das Asylgesuch einer Person, die sich vor der Einreise in die Schweiz bereits in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat, nicht eintreten muss. Die Abkommen erlauben es der Schweiz ferner, die gesuchstellende Person in den betreffenden Dublin-Staat zurückzuweisen, der für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig ist. Bei der Umsetzung der Abkommen ergeben sich aber rasch einmal Hindernisse, welche zulasten der Effizienz gehen. So hindern die Bestimmungen der Dublin-Abkommen eine Person, die beispielsweise nach Italien überstellt wurde, nicht daran, mehrmals wieder in die Schweiz einzureisen.<\/p><p>Heute machen Mehrfachgesuche rund 20 Prozent aller Asylgesuche, die im Rahmen der Dublin-Abkommen gestellt werden, aus. Um solche Mehrfachgesuche zu unterbinden, hat das Bundesamt für Migration ohne vorherige Konsultation den Kantonen ein Rundschreiben zugestellt, das am 20. April 2012 in Kraft trat und das letztlich bezweckt, die Empfangszentren des Bundes von Aufgaben zu entlasten. Die Kantone hingegen sehen sich konfrontiert mit Lastenüberwälzungen und mit Aufgaben, die sie nur mit Mühe bewältigen können. Es ist zudem zu befürchten, dass diese neue Praxis letztlich dazu führt, dass in der Schweiz die Zahl der Personen mit unbefugtem Aufenthalt zunimmt. Alle Kantone haben es heute mit einem Phänomen zu tun, das sie nur mit Mühe eindämmen können. Falls auf Bundesebene nicht Massnahmen ergriffen werden, könnten die beschriebenen Probleme rasch noch grösser werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Bund und Kantone sind übereinstimmend der Meinung, dass die Asylverfahren zu beschleunigen und die Überstellungen soweit möglich ab den Bundeszentren durchzuführen sind, insbesondere bei Rücküberstellungen in das Hoheitsgebiet eines Dublin-Staates.<\/p><p>Zur Verwirklichung dieses Ziels müssen die Ressourcen und insbesondere die Unterkunftsmöglichkeiten auf Bundesebene deutlich ausgebaut werden. Der Bundesrat hat am 2. März 2012 die Rahmenbedingungen festgelegt, damit Militärunterkünfte temporär einen kurzfristigen Mehrbedarf von 2000 Plätzen abdecken können. Diese Aufgabe wurde dem VBS übertragen, das sie in Zusammenarbeit mit dem EJPD wahrnimmt.<\/p><p>Unabhängig davon arbeitet das Bundesamt für Migration (BFM) nach Absprache mit den Kantonen an der Aufstockung der Unterkunftsmöglichkeiten auf Bundesebene, beispielsweise im Rahmen der Task Force \"Alloggi\" für den Kanton Tessin.<\/p><p>Im Rahmen der geplanten Teilrevison des Ausländergesetzes (AuG), bei der aktuell bis am 18. Oktober 2012 das Vernehmlassungsverfahren läuft, ist zudem eine neue gesetzliche Bestimmung (Art. 82 E-AuG) vorgesehen, wonach sich der Bund am Bau und der Einrichtung kantonaler Haftplätze, die ausschliesslich für den Vollzug der Administrativhaft vorgesehen sind, im Rahmen einer Teilfinanzierung (maximal 35 Prozent) beteiligen kann. Damit verbunden sind Investitionskosten von mindestens 45 Millionen Franken für die Realisierung von 250 neuen Administrativhaftplätzen. Am 14. Juni 2012 hat der Nationalrat beschlossen, eine identische Bestimmung bereits in die laufende Asylgesetzrevision aufzunehmen.<\/p><p>2. Gemäss Asylgesetz obliegt dem Bund die Behandlung der Asylgesuche vom Empfang der Asylsuchenden bis zum Asylentscheid, während die Kantone für den Vollzug der Wegweisungen zuständig sind. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe werden sie vom Bund unterstützt. Dieses Prinzip kommt auch im Dublin-Verfahren zur Anwendung. <\/p><p>Kehrt ein Asylsuchender in die Schweiz zurück, nachdem er kurz zuvor in den für die Behandlung seines Gesuchs zuständigen Dublin-Staat überstellt worden war, geht das BFM davon aus, dass er die Schweiz kraft des gefällten Entscheids immer noch verlassen muss. Bestenfalls kann er ein Wiedererwägungsgesuch stellen, falls seine Lage nachträglich eine bedeutende Änderung erfahren hat. Diese seit dem 12. April 2012 geltende Praxis bei Dublin-Mehrfachgesuchen bezweckt im Endeffekt die Bekämpfung von Missbräuchen. Erste Auswertungen zeigen, dass die Anzahl Mehrfachersuchen Dublin in einem wesentlichen Umfang abgenommen haben: Seit der Umsetzung der neuen Praxis am 20. April 2012 bis Anfang Juli 2012 wurden dem BFM von den Kantonen lediglich 35 Mehrfachersuchen für die Einleitung eines erneuten Dublin-Verfahrens gemeldet. Es deutet alles darauf hin, dass die neue Praxis ihre Wirkung nicht verfehlt und die Kantone nicht zusätzlich belastet werden.<\/p><p>Unter diesen Voraussetzungen fällt die Überstellung des abgewiesenen Asylbewerbers auch weiterhin in die Zuständigkeit der Kantonsbehörde, die ursprünglich mit der Wegweisung betraut war. Es wurden daher keine Aufgaben des Bundes auf die Kantone abgewälzt. Des Weiteren steht das BFM in engem Kontakt zu den Kantonsbehörden und verfolgt die Entwicklung der Lage im Hinblick auf die Sicherheit und die Finanzen. Sollten sich Hinweise auf ernsthafte negative Auswirkungen ergeben, so werden nach Absprache mit den Kantonen die erforderlichen Vorkehrungen getroffen. Die Kantone wurden im Übrigen zur neuen Praxis konsultiert.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wird der Bund die notwendigen Mittel bereitstellen, um diejenigen Kantone zu entlasten, deren Unterbringungsstrukturen ihre Kapazitätsgrenze beinahe erreicht haben und im Sicherheitsbereich Schwachstellen aufweisen, weil sie nicht über genügend Haftplätze verfügen?<\/p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, die Handhabung der Dublin-Fälle ab dem Zeitpunkt, in dem eine Anhörung stattfindet, bis zur Überstellung der asylsuchenden Person in den zuständigen Dublin-Staat an die Hand zu nehmen, anstatt diese Aufgabe auf die Kantone abzuschieben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Asylgesuche. Handhabung der Dublin-Fälle. Entlastung der Kantone"}],"title":"Asylgesuche. Handhabung der Dublin-Fälle. Entlastung der Kantone"}