{"id":20123628,"updated":"2023-07-28T11:58:25Z","additionalIndexing":"12;08;Flüchtling;Kosovo;Extremismus;Kriminalität;Vereinigung;strafbare Handlung;Bankeinlage;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Verwendung der Hilfe","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L06K030102040101","name":"Kosovo","type":1},{"key":"L04K01010208","name":"Kriminalität","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L04K11040205","name":"Bankeinlage","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":2},{"key":"L04K08020204","name":"Extremismus","type":2},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":2},{"key":"L05K1001040210","name":"Verwendung der Hilfe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-28T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-08-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1403215200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3628","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat kann zu einigen der vom Interpellanten gestellten Fragen gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (SR 171.10) aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine näheren Angaben machen, weil die entsprechenden Informationen vertraulich zu behandeln sind (siehe auch Antwort zu den Interpellationen Wobmann 11.3294, Stamm 11.3271 und Frehner 12.3182).<\/p><p>Ferner hat die Bundesanwaltschaft gemäss Artikel 73 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) über die ihr zugetragenen Sachverhalte und die ergriffenen Ermittlungsmassnahmen Stillschweigen zu bewahren. Aufgrund dieser Geheimhaltungspflicht und nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung kann der Bundesrat nur eingeschränkte Antworten erteilen.<\/p><p>1. Gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) sind Strafbehörden verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein Verfahren einzuleiten und durchzuführen, wenn ihnen Straftaten oder auf Straftaten hinweisende Verdachtsgründe bekannt werden. Auf welchem Wege und in welcher Form die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von den Verdachtsgründen erhalten haben, ist irrelevant (vgl. BGE 114 IV 79). <\/p><p>2. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Geheimhaltungspflicht kann der Bundesrat hierzu keine Angaben machen. <\/p><p>3. In der Literatur, unter anderem im Buch \"Von den Karawanken bis zum Kosovo: die geheime Geschichte der Kriege in Jugoslawien\" von Malte Olschewski, Braumüller Verlag, 2000, ist auf Seite 321 Folgendes zu lesen: \"Azem Syla war der verborgene, wahre Führer der UCK. Er hat den vielsagenden Kriegsnamen \"Daja Madh\" (Grosser Onkel).\" Die Schweizer Behörden kennen Berichte über die angebliche Verwandtschaft von Azem Syla mit Hashim Thaci. Ihnen liegen hierzu aber keine offiziellen zivilstandsrechtlichen Dokumente vor. <\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Einiges spricht dafür, dass vor mehr als zehn Jahren die Schweiz als Drehscheibe der Kriminalität rund um den Kosovo-Konflikt diente. Der Verdacht drängt sich auf, dass damals auch Hilfsgelder zu kriegerischen Zwecken missbraucht wurden, was eine Ungeheuerlichkeit darstellen würde. Im Anschluss an meine Interpellation vom März 2011 stellen sich diesbezüglich einige zusätzliche Fragen. Damals bat ich um Auskunft über ein Konto der UCK bei der \"Alternativen Bank\" in Olten, über die offenbar Gelder aus der ganzen Welt zusammenliefen (vor allem 1998). Inzwischen wurden einerseits gegen den Kosovo-Politiker Azem Syla Schritte eingeleitet - mit strafrechtlichen Verfahren und dem Verfahren um Entzug seiner Aufenthaltsbewilligung im Kanton Solothurn; andererseits wurde eine an der Universität Zürich verfasste Lizenziatsarbeit bekannt, die weitere Hintergründe aufzeigt. Ich stelle deshalb an den Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist ihm die Lizenziatsarbeit \"Vom Kosovo-Krieg zur Mazedonienkrise\" von Frau Jehona Ibrahime-Beadini bekannt? Drängen sich deswegen weitere strafrechtliche Untersuchungen auf?<\/p><p>2. Hatte der inzwischen in der Schweiz ins Recht gefasste Azem Syla zum erwähnten Bankkonto in Olten Zugang; konnten er und seine Kollegen über diese Gelder verfügen?<\/p><p>3. Ist Azem Syla tatsächlich ein Onkel des heutigen kosovarischen Spitzenpolitikers Hashim Thaci?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Schweiz als Drehscheibe der Kriminalität im Kosovo-Konflikt? 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