{"id":20123676,"updated":"2023-07-28T12:48:14Z","additionalIndexing":"66;Vertrauen;nukleare Sicherheit;Qualitätskontrolle;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;Akzeptanz;berufliche Eignung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2717,"gender":"m","id":3914,"name":"Cramer Robert","officialDenomination":"Cramer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-09-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L04K08040707","name":"Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat","type":1},{"key":"L04K08020201","name":"Akzeptanz","type":1},{"key":"L04K08020232","name":"Vertrauen","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L05K0702020106","name":"berufliche Eignung","type":2},{"key":"L05K0706010309","name":"Qualitätskontrolle","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-12-13T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-10-31T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1347314400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1355353200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2717,"gender":"m","id":3914,"name":"Cramer Robert","officialDenomination":"Cramer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3676","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Interpellanten nicht, dass das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) seine Glaubwürdigkeit völlig verloren habe.<\/p><p>Der Rücktritt des ehemaligen Präsidenten des Ensi-Rates am 24. Juni 2011 und die anschliessende Anpassung der Ausführungsbestimmungen zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Ensi-Rates durch den Bundesrat haben nach Ansicht des Bundesrates die Glaubwürdigkeit des Ensi als unabhängige Aufsichtsbehörde nicht geschwächt, sondern im Gegenteil gestärkt.<\/p><p>Den Vorwürfen, die von kürzlich zurückgetretenen Mitgliedern der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) und des Beirates Entsorgung öffentlich gegen verschiedene Akteure im Bereich der nuklearen Sicherheit erhoben worden sind, geht das zuständige Fachdepartement UVEK derzeit nach. Der Bundesrat hält fest, dass die KNS keine solchen Beanstandungen geäussert hat und die Einschätzung seines ehemaligen Mitgliedes in der vorgebrachten Form nicht teilt.<\/p><p>Es ist nicht Sache des Bundesrates, sich zu Aussagen des Ensi über inhaltliche Aspekte der nuklearen Sicherheitsaufsicht zu äussern. Nach dem Willen des Gesetzgebers übt das Ensi seine Aufsichtstätigkeit unabhängig und selbstständig aus. Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass das Ensi seine Aufgaben in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und gemäss dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt.<\/p><p>Die Glaubwürdigkeit des Ensi als Fachbehörde, die einem übergeordneten Schutzziel verpflichtet ist, hängt weniger von der persönlichen Einstellung seiner Verantwortlichen zur Kernenergie ab als vielmehr von ihrem Sachverstand, ihrer Integrität und ihrer Unabhängigkeit. Für den Bundesrat sind daher die letztgenannten Anforderungen bei der Wahl der Mitglieder des Ensi-Rates entscheidend. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich der Ensi-Rat seinerseits bei der Wahl der Direktion und der Geschäftsleitung des Ensi von ebendiesen Kriterien leiten lässt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 14. Juni 2011 bin ich - angesichts der Kritik, der das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) bereits ausgesetzt war - mit einer Interpellation (11.3520, \"Zeit für eine atomkritische Person an der Spitze des Ensi?\") an den Bundesrat gelangt und habe ihm vorgeschlagen, einen Atomgegner an die Spitze dieser Behörde zu ernennen, damit der für die Glaubwürdigkeit des Ensi unbedingt notwendige kritische Geist gewährleistet ist.<\/p><p>Am 17. August 2011 hat der Bundesrat meinen Vorschlag abgelehnt und dabei angeführt: \"Die persönliche Einstellung zur Nutzung der Kernkraft spielt dabei keine Rolle ... ausschlaggebend sind vielmehr der Sachverstand, die Integrität und die Unabhängigkeit der Mitglieder des Ensi-Rates.\"<\/p><p>Dennoch sind seit der Einreichung der Interpellation mehrere Mitglieder des Ensi zurückgetreten, was bestätigt, dass das Ensi grosse Glaubwürdigkeitsprobleme hat. Peter Hufschmied, der damalige Präsident des Ensi-Rates, ist beispielsweise zurückgetreten, da \"die Mitglieder des Ensi-Rates weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden dürfen, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen\".<\/p><p>Dann verliess Tanja Manser die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), und schliesslich gab Marcos Buser Ende Juli seinen Rücktritt aus der KNS bekannt, aus Protest gegen die Strukturen der Atomaufsicht. Buser hatte die Strukturen der Atomaufsicht als verfilzt bezeichnet (\"Le Temps\", 14. Juli 2012).<\/p><p>Anfang August ist dann Walter Wildi aus dem Beirat Entsorgung zurückgetreten. Gemäss Wildi werden die Grundanliegen der nuklearen Sicherheit im Sachplan nukleare Entsorgung nicht gebührend berücksichtigt (\"Le Temps\", 17. August 2012).<\/p><p>Vor diesem Hintergrund hat das Ensi im Juli 2012 in seinem Bericht namentlich bestätigt, dass die vier Schweizer Kernkraftwerke auch einem schweren Erdbeben standhalten würden und dass auch bei einem solchen Ereignis keine Gefahr für Mensch und Umwelt bestünde - was berechtigterweise sehr grosse Skepsis erregt hat.<\/p><p>Wie soll man dieser Aussage auch Glaube schenken können, wenn erst kürzlich auf der Website des Ensi noch Folgendes zu lesen war: \"Die Frage ist, welche Arbeitshypothese wir unserer Aufsichtsfunktion zugrunde legen. Zwei Varianten stehen zur Wahl: entweder 'Die Schweizer Kernkraftwerke sind grundsätzlich sicher' oder 'die Schweizer Kernkraftwerke sind grundsätzlich unsicher'. Wir gehen ... von der ersten Arbeitshypothese aus ...\"?<\/p><p>Pikanterweise hat die Kommission, die die Fukushima-Katastrophe in Japan untersucht, praktisch zur selben Zeit einen Bericht veröffentlicht, in dem insbesondere steht, dass die Katastrophe auf das zu grosse Vertrauen in die Anlagen und \"den Vorbehalt, die Regierung zu hinterfragen\", zurückzuführen sei.<\/p><p>Angesichts des Ausmasses des Nuklearrisikos und angesichts der Tatsache, dass das Ensi jegliche Glaubwürdigkeit verloren hat, darf sich der Bundesrat nicht länger mit einer derart unkritischen Haltung des Ensi zufriedengeben.<\/p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat hat seine Glaubwürdigkeit verloren"}],"title":"Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat hat seine Glaubwürdigkeit verloren"}