{"id":20123683,"updated":"2023-07-28T08:02:01Z","additionalIndexing":"28;12;2811;Beschlagnahme;Verfahrensrecht;strafbare Handlung;Eigentum;Fahrende;Gleichheit vor dem Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K0109020101","name":"Fahrende","type":1},{"key":"L04K05070104","name":"Eigentum","type":1},{"key":"L04K05030208","name":"Verfahrensrecht","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":1},{"key":"L04K05010103","name":"Beschlagnahme","type":1},{"key":"L04K05020304","name":"Gleichheit vor dem Gesetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-06-12T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-11-14T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1347314400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1402524000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"12.3683","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Wie jedes Jahr ist es auch im Sommer 2012 wieder zu grossen Problemen mit Fahrenden auf der Durchreise durch die Schweiz gekommen. Illegal besetzte Grundstücke, die mit Exkrementen und Abfall übersät hinterlassen wurden, Drohungen gegen die lokale Bevölkerung, das Gefühl der Unsicherheit, das sich in der Bevölkerung während des Aufenthalts der Fahrenden breitgemacht hatte, und vieles mehr waren erneut das Los zahlreicher Schweizer Gemeinden.<\/p><p>Die Lebensweise eines jeden zu respektieren darf keine einseitige Forderung sein; die Gruppen von Fahrenden müssen unsere Gesetze einhalten, genauso, wie wir es auch müssen. Nun ist jedoch festzuhalten, dass gewisse Gruppen von Fahrenden unsere Gesetze nicht einzuhalten wissen oder dies gar nicht wollen. Vor allem die Bewohner und Bewohnerinnen der Gemeinden, durch die die taktlosen Zigeunergruppen reisen, leiden unter dieser Situation. Diese dauert schon viel zu lange, und jetzt muss endlich Schluss sein.<\/p><p>Sicherlich kann eine Lösung nicht nur aus Verboten bestehen, Kantone und Gemeinden müssen ihren Beitrag zur Lösung dieses Problems leisten (Abstellplätze, Kontakte zu den Fahrenden usw.). Doch die Probleme lassen sich dadurch nicht lösen. Noch schlimmer ist jedoch die Tatsache, dass sich gerade bei der Bevölkerung jener Gemeinden, die sich darum bemühen, den Zigeunern Abstellplätze zur Verfügung zu stellen, regelmässig ein Gefühl der Unsicherheit breitmacht.<\/p><p>Schliesslich kann auch festgehalten werden, dass diese Problematik den Rahmen und die Kompetenzen der Gemeinden, teilweise sogar der Kantone bei Weitem überschreitet. Daher wird der Bundesrat aufgefordert, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Einwohner und Einwohnerinnen in diesem Land und die Respektierung des Privateigentums zu gewährleisten. Gewisse Fahrende auf der Durchreise durch die Schweiz wissen einzig hartes Durchgreifen zu respektieren. Die Schweiz sollte sich dieses taktlose Verhalten einzelner Gruppen von Fahrenden nicht länger gefallen lassen - dadurch würden die anderen Zigeunergruppen nur noch besser respektiert.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Rahmen seines dritten Berichtes zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom Januar 2012 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass folgende Massnahmen für ein reibungsloses Zusammenleben der Fahrenden - die sich aus verschiedensten Gruppen zusammensetzen - und der Ansässigen unerlässlich sind: die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, eine angemessene Raumplanung sowie die Schaffung von Durchgangsplätzen. Unter diesem Gesichtspunkt haben die Mitglieder der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren aus der Westschweiz im Oktober 2012 beschlossen, in jedem Kanton mindestens einen Empfangsplatz zu errichten, bessere Gesetzesgrundlagen für ein wirksameres Einschreiten bei Verstössen gegen das Gesetz zu schaffen und die kantonalen Gesetze im Hinblick auf eine gemeinsame Empfangspolitik zu vereinheitlichen.<\/p><p>1. Der Bundesgesetzgeber ist zu Recht davon ausgegangen, dass eine Bestrafung wegen Hausfriedensbruchs nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Täter bewusst und absichtlich gegen den Willen des Besitzers in einen geschützten Raum eindringt. Er hat den strafrechtlichen Schutz des Hausfriedens also absichtlich auf unmittelbar zu einem Haus gehörende umfriedete Plätze, Höfe oder Gärten beschränkt (Art. 186 StGB). Abgelegene Plätze wie eingezäunte Wiesen oder Weiden abseits von Häusern kommen demnach nicht in Betracht. Richtet der Täter hingegen Schäden an oder weigert er sich trotz Anordnung einer Behörde, einen Platz zu verlassen, können Sanktionen nach Artikel 144 StGB (Sachbeschädigung) bzw. Artikel 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) verhängt werden. Im Übrigen enthält das Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) wirksame Bestimmungen zum Schutz des Eigentums und des Besitzes vor ungerechtfertigter Einwirkung (namentlich die Art. 641 und 927ff. ZGB). Das Privateigentum ist somit ausreichend geschützt.<\/p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 12.3018, \"Bekämpfung der Gewalt bei Sportanlässen\", erläutert hat, sind in einigen Kantonen auf Grundlage der Strafprozessordnung (StPO; SR 321.0) bereits Schnellverfahren eingeführt worden. Weiter hat er ausgeführt, es hänge nicht von neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ab, wie rasch Straftaten beurteilt werden könnten, sondern von den personellen Mitteln, die das zuständige Gemeinwesen seinen Strafbehörden zukommen lasse. Im Übrigen sind dem Bund im Bereich der Strafverfolgung für organisatorische Vorschriften gegenüber den Kantonen klare Grenzen gesteckt. In Bezug auf die Fahrenden ist anzufügen, dass die Polizei von sich aus Ordnungsbussen verteilen kann, wenn sie Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz (SR 741.01) feststellt.<\/p><p>3. Die Pfändung von Gegenständen stellt eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit und der Eigentumsgarantie dar und darf nur unter strikter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit erfolgen. Nach Artikel 69 StGB kann das Gericht die Einziehung von Gegenständen verfügen, die zur Begehung einer Straftat gedient haben oder bestimmt waren, wenn diese Gegenstände die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährden. Nach der Strafprozessordnung können Gegenstände namentlich beschlagnahmt werden, wenn sie zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen oder Bussen gebraucht werden (Art. 263ff. StPO). Da die Wohnwagen den Fahrenden als Unterkunft dienen, ist jedoch zu bezweifeln, dass sie eingezogen werden können, ohne gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu verstossen.<\/p><p>4. Im eingangs genannten Bericht des Bundesrates wird erwähnt, welche Massnahmen zur Behebung etwaiger Probleme mit bestimmten Fahrenden aus anderen Ländern ergriffen werden und welche Einschränkungen in Bezug auf die Kompetenzen des Bundes in diesem Bereich gelten.<\/p><p>Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat weder im Straf- noch im Zivil- oder Verwaltungsrecht einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Die Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen kann zwar durchaus Schwierigkeiten bieten; das sollte aber nicht dazu verleiten, zusätzliche Vorschriften zu erlassen, die die Situation kaum verbessern würden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Um zu gewährleisten, dass unsere Gesetze auch von Fahrenden auf der Durchreise durch die Schweiz eingehalten werden, wird der Bundesrat damit beauftragt:<\/p><p>1. den Schutz des Privateigentums zu stärken; Privateigentum sollte respektiert werden, auch wenn es nicht eingezäunt ist;<\/p><p>2. für Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz ein vereinfachtes und beschleunigtes Gerichtsverfahren auszuarbeiten;<\/p><p>3. vorzusehen, dass es der Polizei und der Justiz im Rahmen dieser Verfahren möglich ist, die Fahrzeuge und Wohnwagen der Zigeuner gleich zu Beginn eines Verfahrens als Pfand zu nehmen;<\/p><p>4. weitere Massnahmen auszuarbeiten, um den alljährlichen Ausschreitungen mit diesen Gruppen von Fahrenden, die sich auf der Durchreise durch die Schweiz befinden, ein Ende zu setzen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Auch Fahrende müssen unsere Gesetze einhalten"}],"title":"Auch Fahrende müssen unsere Gesetze einhalten"}