{"id":20123690,"updated":"2023-07-27T21:27:34Z","additionalIndexing":"24;Angestellte\/r;Arbeitnehmerschutz;Rechtsschutz;Bankberuf;Steuerausweichung;Datenübertragung;Legalität;Personendaten;Datenschutz;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;USA;Bank;Informationsverarbeitung","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K1203040202","name":"Personendaten","type":1},{"key":"L04K11040204","name":"Bankberuf","type":1},{"key":"L05K0702020202","name":"Angestellte\/r","type":1},{"key":"L04K08020502","name":"Legalität","type":1},{"key":"L04K03050305","name":"USA","type":1},{"key":"L05K1202020102","name":"Datenübertragung","type":2},{"key":"L04K05020513","name":"Datenschutz","type":2},{"key":"L05K0702040201","name":"Arbeitnehmerschutz","type":2},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":2},{"key":"L04K11040101","name":"Bank","type":2},{"key":"L03K120103","name":"Informationsverarbeitung","type":2},{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":2},{"key":"L04K08040513","name":"Eidgenössische Finanzmarktaufsicht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-27T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1347400800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1348696800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.3690","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat den von US-Verfahren betroffenen Banken eine Bewilligung nach Artikel 271 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches (StGB) erteilt. Damit wird sichergestellt, dass sie ihre Parteirechte wahren können, ohne den Straftatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat zu erfüllen. Die Bewilligung stellt keinen Freibrief für Datenübermittlungen in die USA dar. Bei Datenübermittlungen ist das geltende Recht zu wahren. Die Banken wurden darauf hingewiesen, dass sie für ihre Handlungen die rechtliche Verantwortung tragen.<\/p><p>2.\/3. Die den Banken erteilte Bewilligung ist befristet bis 31. März 2014 und kann auf Gesuch verlängert werden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat den Banken im September 2012 für die Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden Auflagen erteilt. Die Banken müssen vor jeder Datenlieferung die Mitarbeitenden informieren und auf Verlangen Einsicht gewähren.<\/p><p>4.-6. Am 18. Januar 2012 beauftragte der Bundesrat das EJPD, im Aufsichtsamtshilfeverfahren der Finma an die Securities and Exchange Commission die Zustimmung zur Weiterleitung von codierten Unterlagen an das US-Justizministerium zu geben (vgl. Art. 38 Abs. 6 BEHG). Die Übergabe des Decodierungsschlüssels knüpfte er an eine Lösung der offenen Finanz- und Steuerfragen im Rahmen einer Globallösung. Diesen Entscheid hat der Bundesrat am 4. April 2012 dahingehend angepasst, dass die Decodierung vorgenommen werden darf, wenn die Konturen einer Globallösung feststehen.<\/p><p>Bei der Erteilung der Bewilligung nach Artikel 271 Ziff. 1 StGB ging es demgegenüber in einem davon unabhängigen Entscheid des Bundesrates vom 4. April 2012 darum, den Banken die Wahrung ihrer Parteirechte zu ermöglichen. Von der Einhaltung der schweizerischen Rechtsordnung wurden die Banken keineswegs entbunden, und sie wurden, wie bereits dargelegt, auf ihre rechtliche Verantwortlichkeit hingewiesen.<\/p><p>7.\/8. Die Finma überprüft grundsätzlich, ob die Banken die finanzmarktrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz einhalten. Dazu gehört u. a. auch das Erfordernis der Gewähr der einwandfreien Geschäftstätigkeit im Sinne des Bankengesetzes. Sie bezweckt mit dieser Aufsichtstätigkeit den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte (vgl. Art. 5 Finmag). Der (zivilrechtliche) Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Banken gehört nicht zum gesetzlichen Auftrag der Finma. Gerade die Interessen der Bankangestellten erfordern es im Übrigen auch zu vermeiden, dass die Existenz einer Bank durch eine strafrechtliche Anklage gefährdet wird.<\/p><p>9. Der Bundesrat hat 2009 beschlossen, in Zukunft bei der Amtshilfe in Steuersachen den Standard nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen. Seither wird die Umsetzung dieses Beschlusses konsequent vorangetrieben. Kürzlich hat die Schweiz den neuen Standard betreffend Gruppenersuchen übernommen. Zudem hat die Schweiz Verhandlungen über Steuerinformationsabkommen (Tiea) aufgenommen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Banken, die schon einmal Personendaten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die USA geliefert haben, bereiten die Übermittlung weiterer Daten vor - und dies ungeachtet des Proteststurms in der Bevölkerung und der von zahlreichen renommierten Juristinnen und Juristen, einschliesslich des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, geäusserten Zweifel, ob eine solche Datenlieferung, unabhängig von einer Bewilligung nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches (StGB), überhaupt rechtmässig ist.<\/p><p>Wir haben folgende Fragen:<\/p><p>1. Wie ist der genaue Wortlaut der Garantien für die Bankangestellten, die der Bundesrat verlangt hat, als er den Banken die Zusammenarbeit mit den USA (nach Art. 271 StGB) bewilligt hat?<\/p><p>2. Ist er der Ansicht, dass eine neuerliche Datenübermittlung mit diesen Garantien vereinbar ist? Ist eine neuerliche Datenübermittlung durch die Bewilligung gemäss Artikel 271 StGB abgedeckt?<\/p><p>3. Gedenkt er bei den Banken zu intervenieren, damit diese nicht länger das Arbeits- und das Datenschutzrecht verletzen?<\/p><p>4. In seiner Antwort auf die Interpellation 12.3389 (zu Frage 7) bestätigt der Bundesrat implizit, dass er einen ersten Beschluss bezüglich der Entschlüsselung der Daten gefasst hat. Wie lautet dieser Beschluss? Gibt es noch weitere Beschlüsse?<\/p><p>5. Der Bundesrat gibt an, dass die Rechtsgrundlage für die Entschlüsselung der Personendaten Teil einer \"Gesamtlösung\" mit den USA sein könnte. Eine solche existiert aber noch nicht. Was ist demnach die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der (unverschlüsselten) Daten der Bankangestellten, die am 18. Januar 2012 bewilligt wurde?<\/p><p>6. Findet er es nicht widersprüchlich zuzugeben, dass es noch keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von unverschlüsselten Daten gibt, obwohl er gestützt auf Artikel 271 StGB eine solche bewilligt hat? Da die beiden Beschlüsse die gleiche Auswirkung haben, müssten sie auch eine analoge Rechtsgrundlage haben.<\/p><p>7. Ist die Übermittlung von Tausenden von Dokumenten, die Personendaten von Angestellten beinhalten, mit dem Erfordernis der einwandfreien Geschäftstätigkeit und des guten Rufs im Sinne des Bankengesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vereinbar?<\/p><p>8. Findet er, dass zu einer einwandfreien Geschäftstätigkeit und einem guten Ruf auch die Einhaltung des Arbeitsrechts und des Datenschutzes gehört und dass diese von der Finma geprüft werden sollte?<\/p><p>9. Glaubt er nicht auch, dass die Wiederholung einer solchen Entgleisung am besten vermieden werden könnte, wenn die internationalen Standards gegen Steuerflucht unverzüglich übernommen würden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Denunziation von Mitarbeitenden durch Topmanager der Banken. Ist sich der Bundesrat bewusst, wie dringend die Umsetzung der Weissgeldstrategie ist?"}],"title":"Denunziation von Mitarbeitenden durch Topmanager der Banken. Ist sich der Bundesrat bewusst, wie dringend die Umsetzung der Weissgeldstrategie ist?"}