{"id":20123694,"updated":"2023-07-28T13:15:35Z","additionalIndexing":"48;04;421;Buchführung;Kontrolle;Parlamentarier\/in;Bundesangestellte;Richtlinie;Reise;Personenverkehr;Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L04K18010201","name":"Personenverkehr","type":1},{"key":"L06K080601030103","name":"Bundesangestellte","type":1},{"key":"L03K080304","name":"Parlamentarier\/in","type":1},{"key":"L05K0101010311","name":"Reise","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":2},{"key":"L06K050301010305","name":"Richtlinie","type":2},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1347400800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.3694","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei der Frage, wie die Kontrolle der durch Bundesangestellte gesammelten Flugmeilen gehandhabt werden soll, ergibt sich grundsätzlich ein Dilemma: Steht die wirtschaftliche Nutzung der gesammelten Flugmeilen im Vordergrund oder das Missbrauchspotenzial? Daraus resultiert die Frage von aufwendigen Kontrolltätigkeiten einerseits und der Anwendung des Vertrauensprinzips andererseits. Folgende drei Varianten stehen zur Verfügung:<\/p><p>a. Der Bund untersagt das Sammeln von dienstlichen Meilen und verzichtet auf den wirtschaftlichen Vorteil.<\/p><p>b. Der Bund erlaubt das Sammeln von dienstlichen Meilen und kontrolliert engmaschig, sprich kostenintensiv und bürokratisch.<\/p><p>c. Der Bund erlaubt das Sammeln von dienstlichen Meilen und überträgt weitestgehend dem Mitarbeitenden die Verantwortung der Kontrolle.<\/p><p>Es gibt zurzeit keine einheitliche Regelung in den jeweiligen Departementen. Die vom Interpellanten gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:<\/p><p>1. Die Vorgesetzten bzw. die Verwaltungsdelegation haben folgende Möglichkeiten, Einblick zu erlangen: Erstens werden die Reisenden aufgefordert, die geschäftlich erworbenen Meilen offenzulegen; zweitens treten die Reisenden ihren PIN-Code ab und gewähren so Einblick in ihr Meilenkonto; drittens wird ein internes oder externes Kontrollorgan beauftragt, periodisch Überprüfungen durchzuführen.<\/p><p>2. Für eine nachhaltige Kontrolle muss auf alle Fälle eine Schattenbuchhaltung geführt werden. Die Anzeigedauer der getätigten Reisen beträgt zurzeit drei Monate, eine Anfrage zur Verlängerung dieser Anzeigedauer ist bei der Swiss\/Lufthansa-Gruppe pendent.<\/p><p>3. Es trifft zu, dass das Einlösen der Meilen direkt bei <a href=\"http:\/\/www.miles-and-more.com\">www.miles-and-more.com<\/a> gebucht werden kann. Daher ist es wichtig, die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Übersicht und Einsicht in die Konten vollumfänglich zu nutzen. Die Durchsetzung dieser Regel obliegt den einzelnen Departementen bzw. Organisationseinheiten.<\/p><p>4. Die Regelung für eine Flugbuchung ist im Reisereglement, Artikel 47, Flugreisen, der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.11.31), festgehalten, unabhängig von der Finanzierungsart. Diese Regelung besagt, dass bis zu einer Reisedauer von drei Stunden das kostengünstigste Arrangement der Economy-Klasse, bei einer Reisedauer von mehr als drei Stunden das kostengünstigste Arrangement der Business-Klasse gebucht werden darf. Ein Upgrade eines Business-Class-Fluges auf einen First-Class-Flug ist demzufolge nicht zulässig.<\/p><p>5. Über die Kontrollmechanismen kann geprüft werden, wie viele Meilen bei einem Ausscheiden des Mitarbeitenden oder Parlamentariers noch verfügbar sind. Die Nutzung dieser gesammelten Meilen kann innerhalb der Möglichkeiten für ihn oder für eine andere Person vorgenommen werden.<\/p><p>6. Aufgrund der Restriktion seitens der Fluggesellschaft können keine Meilen an ein Sammelkonto oder öffentliches Organ übertragen werden, somit konnten keine Meilen an die Eidgenossenschaft übertragen werden.<\/p><p>7. Der Bundesreisezentrale sind keine Vergehen bekannt.<\/p><p>8. Über die Möglichkeiten der Kontrolle und Einsicht für die Vorgesetzten und die Verwaltungsdelegation wird unter Ziffer 1 hingewiesen. Zudem wurde beispielsweise im EDA die interne Revision beauftragt, per 1. Januar 2013 das Sammeln von Meilen zu prüfen und die Resultate explizit in ihrem Prüfbericht aufzuführen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Sowohl für die Bundesangestellten als auch für die eidgenössischen Parlamentarier gilt das \"Merkblatt für die Teilnahme an Vielfliegerprogrammen der Fluggesellschaften\". Darauf ist vermerkt: \"Das Sammeln von Flugmeilen im Rahmen der Vielfliegerprogramme der Fluggesellschaften anlässlich von dienstlichen Reisetätigkeiten ist grundsätzlich zulässig.\" Zudem: \"Auf dienstlichen Reisen erworbene Meilenguthaben und andere Vorteile gelten als Eigentum der Eidgenossenschaft und dürfen nur für dienstliche Zwecke verwendet werden.\"<\/p><p>Es gilt, folgende Fragen zu klären:<\/p><p>1. Wie behält der Vorgesetzte (bzw. bei den Parlamentariern die Verwaltungsdelegation) den Überblick, wer wie viele Flugmeilen gesammelt hat (die \"Miles &amp; More\"-Konten von Swiss\/Lufthansa sind privat)?<\/p><p>2. Was passiert, wenn der Mitarbeiter bzw. Parlamentarier keine eigene Schattenrechnung führt? Im \"Miles &amp; More\"-Programm von Swiss\/Lufthansa werden nur die Transaktionen der letzten drei Monate ausgewiesen. Das heisst, dass es vier Monate nach der Meilengutschrift nicht mehr möglich ist zu eruieren, wie viele Flugmeilen einem Mitarbeiter bzw. Parlamentarier für einen Flug gutgeschrieben wurden. Wie soll dieser entsprechend wissen, welche Meilen auf seinem Meilenkonto ihm gehören und welche Meilen der Eidgenossenschaft gehören?<\/p><p>3. Trifft es zu, dass der Linienvorgesetzte bzw. die Verwaltungsdelegation keine Kontrolle über Meilenbuchungen hat, da diese nicht zwingend über die Bundesreisezentrale, sondern direkt online über www.miles-and-more.com gebucht werden können?<\/p><p>4. Welche Regelung gilt für die Verwendung der auf Dienstreisen gesammelten Meilen? Bedeutet \"nur für dienstliche Zwecke\", dass Mitarbeiter bzw. Parlamentarier ihre Flugmeilen bei Langstreckenflügen für ein Upgrade eines Business-Class-Flugs auf einen First-Class-Flug verwenden dürften?<\/p><p>5. Treten Mitarbeiter bzw. Parlamentarier, welche aus dem Dienst ausscheiden, jene Meilen, welche \"Eigentum der Eidgenossenschaft\" sind, an diese ab?<\/p><p>6. Wie viele Meilen wurden in den letzten zehn Jahren durch ausgeschiedene Mitarbeiter bzw. Parlamentarier an die Eidgenossenschaft zurückgegeben?<\/p><p>7. Wurde in den letzten zehn Jahren je ein Vergehen gegen die geltende Richtlinie entdeckt?<\/p><p>8. Wie können Verletzungen der geltenden Richtlinie überhaupt entdeckt werden, solange die Eidgenossenschaft keine Kontrolle über die gutgeschriebenen Meilen noch über deren Verwendung hat?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Teilnahme an Vielfliegerprogrammen der Fluggesellschaften"}],"title":"Teilnahme an Vielfliegerprogrammen der Fluggesellschaften"}