{"id":20123732,"updated":"2023-07-28T11:16:37Z","additionalIndexing":"36;32;Beziehung Schule-Industrie;öffentliche Finanzierung;privates Unternehmen;Fachhochschule;Interessenkonflikt;Forschungsförderung;Finanzierung;Hochschulforschung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L04K16020204","name":"Forschungsförderung","type":1},{"key":"L04K13010203","name":"Beziehung Schule-Industrie","type":1},{"key":"L04K11090209","name":"öffentliche Finanzierung","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L05K0703060109","name":"privates Unternehmen","type":1},{"key":"L04K08020339","name":"Interessenkonflikt","type":2},{"key":"L04K16020105","name":"Hochschulforschung","type":2},{"key":"L05K1302050102","name":"Fachhochschule","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348005600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2762,"gender":"f","id":4058,"name":"Badran Jacqueline","officialDenomination":"Badran Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3732","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat erachtet die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Firmen sowie weiteren privaten Geldgebern als wichtigen Aspekt der Hochschulautonomie. Die Akquisition von privaten Drittmitteln wird vonseiten des Bundes gefördert, indem sie als Bemessungskriterium für Forschungsleistungen in die Berechnung der Bundesbeiträge an die kantonalen Universitäten und die Fachhochschulen einfliesst. Dies ist im zukünftigen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) ebenfalls vorgesehen. Im ETH-Bereich ist die Kooperation mit der Wirtschaft Bestandteil der Leistungsaufträge des Bundesrates in der laufenden sowie in der kommenden Finanzierungsperiode. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Privaten stärkt die gegenseitige Rückkoppelung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und erzeugt Impulse für unseren Forschungs- und Innovationsplatz. Das Zusammenspannen renommierter Hochschulinstitute mit Firmen mit internationaler Ausstrahlung bringt der Schweiz darüber hinaus Vorteile im weltweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Eine solche Kooperation generiert nicht nur eine Zusatzfinanzierung zur öffentlichen Finanzierung, sondern steigert auch den internationalen Wiedererkennungswert der Hochschulen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die obengenannten beiderseitigen Vorteile die Hauptantriebsfedern sind und nicht ein Mangel an öffentlicher Finanzierung. Die BFI-Botschaft 2013-2016 sieht bei den Universitäten und im ETH-Bereich ein durchschnittliches jährliches Wachstum von knapp 4 Prozent und bei den Fachhochschulen von knapp 5 Prozent vor. Zusammen mit den Beiträgen der kantonalen Hochschulträger garantiert diese Finanzierung weiterhin eine konstante und solide Entwicklung des Hochschulbereichs und gibt der öffentlichen Finanzierung ein grosses Gewicht. Im Verhältnis zur öffentlichen ist die Bedeutung der privaten Finanzierung der Hochschulen in der Schweiz mit Anteilen von 7 Prozent bis 9 Prozent in den verschiedenen Hochschultypen relativ gering. Besonders an nordamerikanischen und britischen Universitäten spielen private Geldgeber eine ungleich wichtigere Rolle.<\/p><p>2.\/4. Die Wahrung der Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist bei Kooperationen zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern das oberste Gebot. Folgerichtig ist sie in der Bundesverfassung (Art. 20), im Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG; Art. 3), im ETH-Gesetz (Art. 5) und künftig im HFKG (Art. 5) verankert. Kantonale Gesetze und institutionsspezifische Regularien vervollständigen den rechtlichen Rahmen. Eine Beeinträchtigung der akademischen Freiheit stünde im Widerspruch zur Hochschulautonomie und würde in der Wissenschaftsgemeinschaft schnell erkannt. Der resultierende Glaubwürdigkeitsverlust würde die Attraktivität einer Institution für künftige Kooperationen und neue Geldgeber sowie ihre Konkurrenzfähigkeit im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe kompromittieren. Es ist primär Aufgabe der Hochschulen selbst und der jeweiligen Trägerschaft, darüber zu wachen, dass keine Abhängigkeiten von Finanzierungsquellen entstehen und dass die Freiheit von Lehre und Forschung respektiert wird. Aus diesen Gründen und weil es die geltende Gesetzgebung nicht vorsieht, kennt der Bundesrat weder den Vertrag zwischen der Universität Zürich und der UBS bezüglich des UBS International Center of Economics in Society noch andere Verträge zwischen Hochschulen und privaten Geldgebern. Er erachtet die bestehenden und künftigen gesetzlichen Bestimmungen und die etablierten Kontrollmechanismen als ausreichend.<\/p><p>3. Die Profilbildung ist ein weiterer Aspekt der Hochschulautonomie. Es liegt folglich in der Kompetenz der Hochschule, mit Schwerpunktsetzungen ihr Profil zu schärfen und dafür auch private Drittmittel einzusetzen. Auch unter dem HFKG wird es nicht Aufgabe von Bund und Kantonen sein, die Profilbildung der Hochschulen in einem Top-down-Prozess zu steuern, sondern vielmehr, diese mit geeigneten Anreizen zu fördern. Schon die bestehenden gesetzlichen Grundlagen kennen die projektgebundenen Beiträge als Förderinstrument, welches Anreize zur Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, zur Schwerpunktsetzung und zur Portfoliobereinigung setzt. Nur in den besonders kostenintensiven Bereichen wird zukünftig das zuständige hochschulpolitische Organ auf Antrag der Rektorenkonferenz die Möglichkeit haben, eine Aufgabenteilung zu beschliessen. Der Bund fördert die Forschung von Hochschulen gestützt auf das FIFG insbesondere über den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Diese mehrheitlich kompetitiv vergebenen Fördermittel unterstützen die autonome Profilbildung der Hochschulen, können aber auch Anreize setzen für eine Schwerpunktbildung.<\/p><p>5. Die Schweizer Hochschulen stehen in vielen Bereichen im Wettbewerb zueinander, das gilt auch und gerade in Bezug auf die Akquisition öffentlicher und privater Drittmittel. Das ist ein bewährtes Modell in der Hochschulfinanzierung, welches wie eingangs erwähnt auch in den Gesetzen zur Ausrichtung der Bundesbeiträge an die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen massgeblich berücksichtigt wird. Firmen und weitere private Geldgeber unterstützen Hochschulen und Institute, zu denen sie eine starke Bindung haben. Von diesem spezifischen Engagement versprechen sie sich einen Nutzen, beispielsweise in Form von Erkenntnisgewinnen im eigenen Betätigungsfeld, der Ausbildung künftiger Mitarbeitender oder eines Imagegewinns durch die Verbindung mit einem namhaften Partner. Würde man Donationen und Sponsoringbeiträge gleichmässig auf alle Hochschulen, Institute und Fachbereiche verteilen, dann würde diese Motivation für die meisten Geldgeber wegfallen. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, die Akquisition privater Drittmittel durch die Hochschulen zu organisieren oder zu koordinieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Angesichts des in der Schweiz herrschenden Fachkräftemangels ist der Anstieg der Studierenden erfreulich. Er wirft jedoch auch gewisse Probleme auf, wenn die öffentlichen Gelder nicht mehr für die Deckung dieser zusätzlichen Kosten ausreichen. In dieser Situation halten die Hochschulen vermehrt nach privaten Finanzierungsmitteln Ausschau. <\/p><p>Neulich hat die UBS beschlossen, der Universität Zürich hundert Millionen Schweizerfranken für die Schaffung eines neuen Instituts zu spenden, das den Namen \"UBS International Center of Economics in Society\" tragen soll. Die Zusammenarbeit ist in einem Vertrag geregelt, der nicht öffentlich zugänglich ist.<\/p><p>Diese private Forschungsfinanzierung wirft gewisse berechtigte Fragen auf, etwa zur Unabhängigkeit der Lehre auf der tertiären Bildungsstufe sowie zum Gleichgewicht des Gesamtgefüges der Fakultäten. Überdies ist die private Finanzierung weniger sicher, da sie sehr stark von der wirtschaftlichen Lage des Landes und seiner Unternehmen abhängt.<\/p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Finanzierung von Forschung und Lehre durch Privatunternehmen? Zeugt dies nicht von einem Mangel an öffentlichen Mitteln? Stellt die private Finanzierung kein Risiko für eine nachhaltige, kontinuierliche Finanzierung dar, die von der wirtschaftlichen Lage des Landes unabhängig ist?<\/p><p>2. Welche Haltung nimmt der Bundesrat zur Finanzierung eines Instituts der Universität Zürich durch die UBS ein? Hat der Bundesrat Kenntnis von den Einzelheiten des Vertrages? Welche Konsequenzen hat dieser Fall für die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre?<\/p><p>3. Schenkungen von Privaten können mitunter das Profil einer Institution verändern. Es ist bekannt, dass der Bund und die Kantone die Steuerung der Hochschulen aufeinander abzustimmen versuchen und dass diese darum bemüht sind, ihre Profile zu verfeinern. Besteht nun nicht das Risiko, dass die Behörden aufgrund derart hoher Investitionen von privater Seite zur Änderung ihrer Pläne gezwungen werden?<\/p><p>4. Welche Möglichkeiten bestehen auf nationaler Ebene zur Regulierung dieser privaten Finanzierungen, damit die Unabhängigkeit der Forschung und die Gleichbehandlung der einzelnen Hochschulen und Fakultäten gewährleistet werden können? Welche Möglichkeiten bietet das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG), um die Akquisition und die Verteilung privater Finanzierungsmittel zu koordinieren? <\/p><p>5. Wäre es denkbar, einen Fonds zu schaffen, um die Akquisition und die Verteilung privater Finanzierungsmittel zu koordinieren, sodass sich allzu grosse Ungleichheiten vermeiden liessen und damit verhindert werden könnte, dass bestimmten Fakultäten die nötigen finanziellen Mittel fehlen? Könnten der Schweizerische Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) diese Rolle übernehmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Private Finanzierung von Forschung und Lehre"}],"title":"Private Finanzierung von Forschung und Lehre"}