{"id":20123738,"updated":"2025-11-14T07:49:11Z","additionalIndexing":"55;Wein;Inlandsproduktion;Champagner;Weinbau;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Zollkontingent;Schaumwein","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K1401040306","name":"Importschutz für landwirtschaftliche Produkte","type":1},{"key":"L05K0701040114","name":"Zollkontingent","type":1},{"key":"L06K140201010104","name":"Wein","type":1},{"key":"L07K14020101010409","name":"Schaumwein","type":1},{"key":"L07K14020101010402","name":"Champagner","type":1},{"key":"L05K1401010116","name":"Weinbau","type":2},{"key":"L04K07060204","name":"Inlandsproduktion","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-17T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-12-11T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-10-31T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2546,"gender":"m","id":525,"name":"Zanetti Roberto","officialDenomination":"Zanetti Roberto"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"4916"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348005600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1410904800000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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In der Schweiz betrug der Weinkonsum im Jahr 2011 274 Millionen Liter (etwa 60 Prozent ausländische und 40 Prozent Schweizer Weine). Innerhalb dieses Kontingents ist der Zollansatz tief. Werden mehr als 170 Millionen Liter importiert, so kommt ein höherer Ausserkontingentsansatz zur Anwendung.<\/p><p>Offiziellen Angaben zufolge wurde dieses Zollkontingent noch nie ausgeschöpft. In Wirklichkeit übersteigen die Einfuhren von ausländischen Weinen in die Schweiz die 170 Millionen Liter jedoch deutlich, wie aus einer offiziellen Statistik des Bundes zum Weinjahr 2011 hervorgeht. So hat die Schweiz im Jahr 2011 189 Millionen Liter Wein importiert.<\/p><p>Offenbar akzeptiert der Bund die Einfuhr von Schaumweinen (16 Millionen Liter) zu einem Zollansatz, der leicht über demjenigen für \"stille\" Weine liegt, und dass aber dieses bedeutende Einfuhrvolumen nicht in das Zollkontingent für Weine fällt. Diese Situation ist inakzeptabel. Es wäre möglich, diesen Missstand ohne Rechtsänderungen und ohne grössere Schwierigkeiten gegenüber der WTO zu korrigieren. Hierfür müsste lediglich die Einfuhrpraxis so geändert werden, dass Schaumweine künftig auch in das Zollkontingent fallen. Dies käme einer Verkleinerung des Zollkontingents gleich, wodurch dem Konsumrückgang in der Schweiz Rechnung getragen werden könnte, ohne dass dadurch aber Nachteile, wie sie eine solche Massnahme mit sich bringen kann, zu befürchten wären.<\/p><p>Die Aufnahme der Schaumweine ins Zollkontingent ist berechtigt, denn niemand kann bestreiten, dass sowohl Wein, Prosecco und Champagner als auch Schaumweine aus Trauben gewonnen werden. Schaumwein ist schliesslich auch Wein! Die vorgenannte Abänderung der Einfuhrpraxis würde indirekt nicht nur dem konstanten und flächendeckenden Rückgang des Weinkonsums in der Schweiz Rechnung tragen, sondern auch dem Zollkontingent, das seit seiner Einführung noch nie verkleinert worden ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Hiltpold 12.3272, \"Kürzung des Globalkontingents für Weiss- und Rotwein\", erklärt, wie das Zollkontingent auf 170 Millionen Liter festgelegt wurde: Seine Höhe wurde gemäss den Regeln der Uruguay-Runde ausschliesslich auf der Grundlage der durchschnittlichen Einfuhren von Naturwein der Jahre 1986 bis 1988 berechnet. Schaumwein konnte nicht ins Kontingent aufgenommen werden, da seine Einfuhr, die unter einer anderen Zollposition läuft, vor Inkrafttreten des WTO-Abkommens 1995 nicht eingeschränkt war. Aus demselben Grund gehören auch Verarbeitungsweine und Süssweine nicht zum Zollkontingent.<\/p><p>Der Bund könnte nicht einseitig beschliessen, Schaumwein ins Kontingent aufzunehmen, da ein solcher Entscheid die Verpflichtungen der Schweiz bei der WTO in Sachen Marktzutritt tangieren würde. Gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens würde eine solche Änderung eine Verhandlung und eine Einigung mit allen Vertragsparteien, die als Hauptlieferanten anerkannt sind, erforderlich machen. In solchen Verhandlungen werden Ausgleichsmassnahmen festgelegt, wie beispielsweise die Senkung von Zöllen auf Wein oder anderen Produkten (Milch, Obst, Gemüse, Fleisch usw.), die die Zugeständnisse auf einem Stand halten müssen, der für den Handel nicht weniger günstig ist als im bestehenden Abkommen. Bei Verhandlungen zur Aufnahme von Erzeugnissen, die bisher nicht kontingentiert waren, verlangen die WTO-Partner mindestens eine Aufstockung des bestehenden Zollkontingents, damit der gegenwärtige Marktzutritt für die betroffenen Erzeugnisse gesichert bleibt. Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Hiltpold zu den Folgen einer Neuverhandlung des Kontingents geäussert. Die Anpassung der Verpflichtungen würde sich - sowohl bei einer Kürzung des Importkontingents für Wein als auch bei einer Aufnahme von Schaumwein in das Kontingent - entweder beim Wein selbst oder aber bei anderen Agrarerzeugnissen niederschlagen. Der Bundesrat erachtet es nicht als realistisch, dass andere Bereiche der Landwirtschaft den Preis für einen stärkeren Protektionismus zugunsten der Weinwirtschaft bezahlen.<\/p><p>Aus diesen Erwägungen sieht der Bundesrat keine Neuverhandlung des Zollkontingents für Wein vor.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich beauftrage den Bundesrat, seine Praxis betreffend die Weineinfuhr so anzupassen, dass Schaumweine auch in das Zollkontingent für Weine fallen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufnahme der Schaumweine ins Einfuhrkontingent für Weine"}],"title":"Aufnahme der Schaumweine ins Einfuhrkontingent für Weine"}