{"id":20123780,"updated":"2025-11-14T07:28:02Z","additionalIndexing":"24;Europäische Union;Bankgeschäft;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;Finanzrecht;Marktzugang;Informationsaustausch","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":1},{"key":"L04K12010103","name":"Informationsaustausch","type":1},{"key":"L02K0903","name":"Europäische Union","type":1},{"key":"L05K0701030311","name":"Marktzugang","type":1},{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L04K11060115","name":"Finanzrecht","type":2},{"key":"L03K110402","name":"Bankgeschäft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-19T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-10-31T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348524000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371592800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.3780","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gegenwärtig führt die Schweiz ein defensives Rückzugsgefecht in Sachen unversteuerte Gelder. Diese Strategie ist vierfach nachteilig:<\/p><p>1. Es fehlt ein eindeutiges Signal an die Finanzmarktakteure, wonach die Annahme und\/oder Verwaltung von unversteuerten Geldern nicht mehr akzeptabel ist. Dem Finanzplatz und der gesamten Volkswirtschaft droht aufgrund dessen enormer finanzieller und reputationeller Schaden. Insbesondere kann leider aufgrund von neueren Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden, dass Schweizer Geldinstitute erneut in erpressbare Situationen geraten und unter Umständen die Eidgenossenschaft in Mitleidenschaft ziehen.<\/p><p>2. Die negativen Konsequenzen dieser unverantwortbaren Machenschaften für Tausende von ehrlichen Bankangestellten sind unerträglich, dies umso mehr, als die verantwortlichen Top-Manager nicht zur Rechenschaft gezogen werden.<\/p><p>3. Da die Schweiz jeweils erst versucht zu verhandeln, wenn sie wegen dem internationalen Druck mit dem Rücken zur Wand steht, erreicht sie im Gegenzug kaum Konzessionen, um ihre langfristigen Interessen zu wahren. Dies muss sich ändern. <\/p><p>4. Der Finanzplatz braucht Rechtssicherheit und Stabilität, um sich aufgrund des neuen internationalen Umfeldes zu entwickeln und somit auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung nachhaltig zu sichern.<\/p><p>Diese breitgefächerte Weissgeldstrategie könnte auch einen Beitrag zur Deblockierung der bilateralen Verhandlungen leisten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 den Bericht \"Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz\" und am 22. Februar 2012 das Diskussionspapier \"Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz\" verabschiedet. Darin hält er fest, dass er keine unversteuerten Gelder aus dem Ausland in die Schweiz anziehen will. Das Ziel eines steuerlich konformen Finanzplatzes soll mit dem Abschluss von Quellensteuerabkommen mit einer Vergangenheitsregularisierung und einer umfassenden Besteuerung der Kapitaleinkünfte, einer verbesserten Amts- und Rechtshilfe gemäss internationalen Standards und der Ausweitung der Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute erreicht werden. Wie bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 12.3160 festgehalten, lehnt der Bundesrat hingegen den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ab wegen der Aufhebung des Schutzes der Privatsphäre der Steuerpflichtigen sowie der grossen Datenmengen, die ausgetauscht werden, und der damit verbundenen administrativen Schwierigkeiten. Aus Sicht des Bundesrates sind andere, weniger invasive und effizientere Mittel der Sicherstellung der Besteuerung zu bevorzugen. Die Quellensteuerabkommen sind eines davon. Mit ihrem breiten sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich stellen sie sicher, dass die Kapitaleinkünfte der Steuerpflichtigen des Partnerstaates versteuert werden.<\/p><p>Der Bundesrat verfolgt die regulatorischen Entwicklungen in der EU aufmerksam. Fortwährend werden Massnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Marktzutritts in die EU geprüft. Dazu gehören regulatorische Anpassungen, institutionelle Zusammenarbeit (z. B. zwischen den Aufsichtsbehörden) und Verhandlungen mit einzelnen Ländern zur Verbesserung des Markzutritts, beispielsweise im Rahmen der Quellensteuerabkommen. Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion 12.3160 erläutert, erachtet der Bundesrat aber zum heutigen Zeitpunkt die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU zu einem (Finanz-)Dienstleistungsabkommen als nicht angezeigt. Ein solches Abkommen würde schon im Bereich der Finanzdienstleistungen eine ganze Reihe von materiell sensiblen Fragen aufwerfen, namentlich bei den staatlichen Garantien für Kantonalbanken, den Monopolstellungen der Gebäudeversicherer und der Suva, der Autonomie bei der kantonalen Unternehmensbesteuerung sowie der von der Schweiz geleisteten Amtshilfe im Steuerbereich. Hinzu kommt, dass die EU verschiedentlich signalisiert hat, dass sie wenig Interesse an einem sektoriellen Dienstleistungsabkommen hat. Des Weiteren würden sich ebenfalls institutionell kritische Fragen stellen, zum Beispiel ob und wie der dazugehörige horizontale EU-Acquis (zum Beispiel Wettbewerbs- oder Subventionspolitik) übernommen werden müsste.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Schweiz soll mit der EU Verhandlungen zu den Themen \"automatischer Informationsaustausch\" und \"gegenseitige Öffnung der Märkte für Finanzdienstleistungen\" aufnehmen.<\/p><p>Gegenstand der Verhandlungen sollen im gegenseitigen Interesse die folgenden vier Punkte sein:<\/p><p>a. Die baldmöglichste geordnete Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustausches mit allen Ländern der EU mit klar vereinbarten Übergangsfristen.<\/p><p>b. Eine Lösung zur unbürokratischen Bewältigung der Vergangenheit, d. h. der Legalisierung der nichtsteuerkonformen Vermögen aus bestehenden Kundenbeziehungen. Hier gilt es, einen Mittelweg zwischen zwei mit der Vergangenheit unvereinbaren Rechtsordnungen zu finden. Diese Lösung kann von Land zu Land anders ausgestaltet sein.<\/p><p>c. Die aktive Beteiligung der Schweiz an der europäischen Bemühung zur globalen Bekämpfung der Steuerhinterziehung.<\/p><p>d. Die Sicherstellung der gegenseitigen Marktöffnung im Finanzdienstleistungssektor.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ein sicheres und sauberes Fundament für die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz"}],"title":"Ein sicheres und sauberes Fundament für die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz"}