{"id":20123790,"updated":"2023-07-27T21:20:55Z","additionalIndexing":"04;12;Regierung;Frauenförderung;Bundesverwaltung;Verwaltungsrat;Einstellung;Stellung der Frau;öffentliches Unternehmen;Frau","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-09-26T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L03K010104","name":"Stellung der Frau","type":1},{"key":"L04K01010401","name":"Frauenförderung","type":1},{"key":"L05K0806011001","name":"öffentliches Unternehmen","type":1},{"key":"L04K08060103","name":"Bundesverwaltung","type":1},{"key":"L05K0703040105","name":"Verwaltungsrat","type":1},{"key":"L05K0107010301","name":"Frau","type":2},{"key":"L05K0702010204","name":"Einstellung","type":2},{"key":"L04K08060203","name":"Regierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-12-04T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348610400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1354575600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3790","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2.\/3. Der Bundesrat wählt das oberste Führungsorgan (Verwaltungs-, Instituts-, Stiftungsrat) oder einen definierten Teil dessen Mitglieder im Fall von 29 Organisationen, die erstens im Sinne von Artikel 8 Absatz 5 RVOG mit strategischen Zielen geführt werden, zweitens im Anhang 1 RVOV als rechtlich selbstständige Einheiten der dezentralen Bundesverwaltung aufgeführt sind oder bei denen er drittens per Gesetz für die Wahl (eines Teils) des Aufsichtsorgans zuständig ist (z. B. Schweizerische Nationalbank). Diese 29 Organisationen weisen in ihren obersten Führungsorganen insgesamt 328 Sitze auf, wovon der Bundesrat - teils direkt, teils über eine von ihm beherrschte Generalversammlung - insgesamt 264 bestellt. Dabei ist festzuhalten, dass bei einer Mehrzahl der Organisationen ein Vorschlags- oder Anhörungsrecht Dritter besteht. So hat der Bundesrat in verschiedenen Fällen Rücksicht auf die Vorschläge von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, von Kantonen und Minderheitsaktionären zu nehmen, was seinen Entscheidungsspielraum schmälert. Die 264 vom Bundesrat bestellten Sitze werden derzeit von 199 Personen männlichen und 65 Personen weiblichen Geschlechts bekleidet. Dies entspricht einem Frauenanteil von 25 Prozent.<\/p><p>4.\/5. Der Bundesrat übt sein Wahlrecht bei der Besetzung der erwähnten Führungsorgane auf Basis des allgemeinen und für den Einzelfall konkretisierten Anforderungsprofils aus, das er gestützt auf den Corporate-Governance-Bericht (2006) sowie den Zusatzbericht (2009) erstellt hat. Das Anforderungsprofil stellt die fachlichen Fähigkeiten des Führungsorgans als Ganzes sowie die Kompetenzen des einzelnen Mitglieds und des Präsidiums ins Zentrum. Ebenfalls von Bedeutung sind Geschlecht und sprachregionale Herkunft im Sinne des fünften Corporate-Governance-Leitsatzes. Quantitative Vorgaben - beispielsweise terminierte Zielbänder mit Geschlechter- oder Sprachquoten - kommen hingegen nicht zum Einsatz.<\/p><p>6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Vorgabe einer angemessenen Vertretung der Geschlechter in den obersten Führungsorganen bundesnaher Einheiten im heutigen Zeitpunkt in mancher Hinsicht zufriedenstellend Rechnung getragen wird. Mit einem Frauenanteil von insgesamt 25 Prozent in den Verwaltungs- und Institutsräten bewegen sich diese deutlich über dem Durchschnitt der 100 grössten Firmen der Schweiz sowie der 20 SMI-Unternehmen, wo 11 bzw. 12 Prozent der Verwaltungsratsmandate von Frauen wahrgenommen werden (Schillingreport 2012: Transparenz an der Spitze - Die Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte der hundert grössten Schweizer Unternehmen im Vergleich. Guido Schilling AG, 2012). Zu beachten ist, dass bei den bundesnahen Einheiten teils beträchtliche branchenspezifische Unterschiede bestehen: Über 40 Prozent liegt der Anteil weiblicher Mitglieder in den obersten Führungsorganen beispielsweise in Einrichtungen der Bildung und Kultur, während in Verwaltungsräten von eher technisch orientierten Einheiten (Finanz, Technologie) die Männer in deutlicher Überzahl sind.<\/p><p>Der Bundesrat misst der geschlechter- und sprachregionalen Verteilung in den obersten Führungsorganen der bundesnahen Einheiten einen hohen Wert bei; er anerkennt deshalb den bestehenden Handlungsbedarf, den Frauenanteil in diesen Gremien weiter zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere die technisch orientierten Einheiten, bei denen der Bundesrat alleiniger Wahlkörper ist. Er ist daher bereit zu prüfen, ob in den Anforderungsprofilen für die Wahl der obersten Führungsorgane der bundesnahen Einheiten der konkreten Situation angepasste Zielbänder (Sollwerte) für die Geschlechtervertretung aufzunehmen sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>2006 hat der Bundesrat den Corporate-Governance-Bericht vorgelegt, dessen fünfter Leitsatz u. a. aufgrund eines Postulates auch mit der angemessenen Vertretung der Geschlechter im Anforderungsprofil von Verwaltungs- und Institutsräten ergänzt worden ist. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Für wie viele einzelne Sitze in Verwaltungs- und Institutsräten sowie in ähnlichen obersten Gesellschaftsgremien inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung ist der Bundesrat Wahlkörper?<\/p><p>2. Um wie viele Einheiten handelt es sich dabei?<\/p><p>3. Wie gross ist der Frauenanteil bei den vom Bundesrat zu besetzenden Sitzen?<\/p><p>4. Welche Zielbänder für die Geschlechterverteilung in diesen Gremien hat sich der Bundesrat gegeben?<\/p><p>5. Auf welchen Erfüllungszeitraum beziehen sich diese Zielbänder?<\/p><p>6. Ist der Bundesrat insgesamt mit dem gegenwärtigen Stand der Geschlechterverteilung in diesen Gremien zufrieden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Frauenanteil in Verwaltungsräten, bei denen der Bundesrat Wahlkörper ist"}],"title":"Frauenanteil in Verwaltungsräten, bei denen der Bundesrat Wahlkörper ist"}