{"id":20123812,"updated":"2025-11-14T08:06:54Z","additionalIndexing":"24;Unternehmenssteuer;Gewinn;volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell);Steuerpolitik;Evaluation;Investition;regionale Investition","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-26T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":1},{"key":"L03K110703","name":"Steuerpolitik","type":1},{"key":"L06K070302010206","name":"Gewinn","type":1},{"key":"L03K110901","name":"Investition","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L04K11090109","name":"regionale Investition","type":2},{"key":"L04K07040501","name":"volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348610400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2328,"gender":"m","id":224,"name":"Tschäppät Alexander","officialDenomination":"Tschäppät"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3812","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Investitionen der finanziellen und nichtfinanziellen Unternehmen in die Wirtschaft beliefen sich 2010 auf 76,1 Milliarden Franken (Bruttoanlageinvestitionen, provisorische Zahlen des BFS). Damit stiegen die Werte gegenüber 2009, blieben jedoch unter der Spitze von 2007\/08. Was die Unternehmensgewinne anbelangt, so stammen die einzigen Zahlen auf aggregierter Ebene aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und beziehen sich auf den Nettobetriebsüberschuss (nach Abschreibungen), der 2010 112,8 Milliarden Franken betrug (BFS, provisorische Zahlen). Dieser Wert entspricht dem Ergebnis aus der Produktionstätigkeit der Unternehmen nach Abzug des Personalaufwands (Arbeitsentgelte) und muss die verschiedenen Formen der Kapitalverzinsung, das heisst des Eigen- und auch des Fremdkapitals, abdecken. Die letzten verfügbaren Daten über die direkte Bundessteuer der juristischen Personen für das Jahr 2009 weisen ihrerseits bei Steuererträgen von 7,764 Milliarden Franken eine Bemessungsgrundlage nach Beteiligungsabzug von 110,1 Milliarden Franken aus.<\/p><p>Investitionen können über drei Wege finanziert werden: Die Selbstfinanzierung verwendet dafür von Unternehmen erwirtschaftete und einbehaltene Gewinne. Hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den erwirtschafteten Unternehmensgewinnen und der Finanzierung neuer Projekte. Bei der Anteilsfinanzierung wird einem Unternehmen von aussen neues Eigenkapital zugeführt. Ein Zusammenhang mit den Unternehmensgewinnen existiert hier nur, soweit dieses neue Eigenkapital aus ausgeschütteten Unternehmensgewinnen anderer inländischer Firmen stammt. Solche Gewinnausschüttungen können in Form von Dividenden oder Kapitalrückzahlungen erfolgen. Hohe Managerlöhne und Boni stellen demgegenüber keine Gewinnausschüttung, sondern Erwerbseinkommen dar. Die Unternehmen können dieses Erwerbseinkommen als Aufwand von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer abziehen, wodurch sich die Unternehmensgewinne vermindern. Mit der Fremdfinanzierung wird einem Unternehmen ebenfalls Kapital von aussen via Bankkredite oder Anleihen zugeführt. Ein Zusammenhang mit den Unternehmensgewinnen besteht hier nur, insoweit die Ertragslage eines Unternehmens dessen Kreditfähigkeit beeinflusst.<\/p><p>Aus dem Verhältnis von Unternehmensgewinnen und Investitionen lassen sich somit keine Implikationen für die Unternehmensbesteuerung ableiten. Die Besteuerung beeinflusst die Höhe der Investitionen primär angebotsseitig. Ihre Auswirkungen entfalten sich über die Kapitalakkumulation und werden erst mittel- bis langfristig sichtbar: Dies gilt sowohl für Investitionen durch ansässige Unternehmen als auch für Unternehmenszuzüge. Es gilt: Je niedriger die effektive marginale Steuerbelastung, desto mehr potenzielle Investitionsprojekte erreichen die Rentabilitätsschwelle und damit die Grundvoraussetzung für ihre Realisierung; je niedriger die effektive durchschnittliche Steuerbelastung, desto attraktiver präsentiert sich eine Gebietskörperschaft als möglicher Standort für Unternehmen, welche die Wahl haben, an welchem Standort sie eine bestimmte Betriebsstätte ansiedeln wollen.<\/p><p>Die Standortwahl wird auch wesentlich durch nichtsteuerliche, angebots- oder nachfrageseitige Faktoren beeinflusst. Kurzfristig hängt das Investitionsvolumen überdies stark von den Nachfragebedingungen ab. Dementsprechend müssen in Zeiten der Hochkonjunktur oft die Kapazitäten ausgebaut werden, was das Investitionsvolumen erhöht.<\/p><p>2. Der Bericht des Bundesrates \"Wachstumspolitik 2012-2015\" erwähnt im Analyseteil, in der Schweiz seien keine generellen Engpässe bei der Finanzierung von Realkapitalinvestitionen abzusehen. In einem anderen Kapitel zur Unternehmenssteuerreform III steht, dass die Steuerpolitik nicht nur für Finanzplatzinteressen, sondern vor allem auch für Realkapitalinvestitionen förderlich sein sollte. Bereits mit der Unternehmenssteuerreform II konnten Wachstumsimpulse erzeugt werden, indem Investitionshemmnisse und Hindernisse für die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen beseitigt wurden. Auch bei der Unternehmenssteuerreform III werden die Auswirkungen der Unternehmensbesteuerung auf die Unternehmensinvestitionen eine der Herausforderungen darstellen. Diese Reform wird stark vom noch laufenden Dialog mit der EU beeinflusst sein. Sie soll einerseits die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems erhöhen, um die Rechtssicherheit für die Investoren zu verbessern, und andererseits weiterhin eine standortattraktive Steuerbelastung gewährleisten, unter Wahrung des Steueraufkommens für Bund und Kantone.<\/p><p>3. Die Differenz zwischen dem ordentlichen Satz und der effektiven Belastung durch die bezahlten Bundessteuern erklärt sich aufgrund diverser steuerlicher Regulierungen. Erwähnenswert ist insbesondere der Beteiligungsabzug, mit dem die Kapitalgesellschaften eine Mehrfachbesteuerung vermeiden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Theorie wird oft argumentiert, die Unternehmensgewinne von heute seien die Investitionen von morgen. Seit Jahren übersteigen jedoch in den meisten OECD-Staaten die Unternehmensgewinne die Investitionen in die Realwirtschaft sehr deutlich. Zusätzliche Unternehmensgewinne erhöhen also nicht das Investitionsvolumen; sie fliessen nicht in neue Maschinen, Fabriken oder Produkte. Vielmehr fliessen die immer höheren Unternehmensgewinne in immer höhere Managerlöhne und Boni, in Aktienrückkäufe, in Firmenübernahmen oder direkt in die Finanzspekulation - dies alles mit den bekannten destabilisierenden Folgen für das ganze internationale Finanzsystem. Denn Nettofinanzierungsüberschüsse des Unternehmenssektors bedeuten, dass die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage nur mit der Kreditpumpe überbrückt werden kann. Was den Haushalten und dem Staat an laufenden Einkommen (im Wesentlichen Löhne und Steuern) fehlt, wird durch Kreditschöpfung ersetzt.<\/p><p>Mit Blick auf die angekündigte Unternehmenssteuerreform III ersuche ich den Bundesrat vor diesem Hintergrund, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. In welchem Verhältnis stehen in der Schweiz die Unternehmensgewinne zu den Investitionen in die Realwirtschaft? Welcher Spielraum ergibt sich daraus mit Blick auf die Höhe der Unternehmensbesteuerung durch Bund, Kantone und Gemeinden?<\/p><p>2. Der Bundesrat betont in seinem Bericht zur Wachstumspolitik 2012-2015 vom 15. Juni 2012, dass bei der Finanzierung von Sachkapitalinvestitionen keinerlei Engpässe abzusehen sind. Er betont deshalb: \"Die Steuerpolitik sollte sich nicht nur an Finanzplatzinteressen messen, sondern vor allem auch an der Frage, wie förderlich sie für die genannte Art von Sachkapitalinvestitionen im Inland ist.\" Was bedeutet dies mit Blick auf die Unternehmenssteuerreform III? <\/p><p>3. Nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung betrug 2008 der steuerbare Reingewinn der Aktiengesellschaften und GmbH total 280 294 444 900 Schweizerfranken. Die auf diese Summe dem Bund abgelieferte Ertragssteuer belief sich auf total 7 163 863 042 Schweizerfranken. Dies entspricht einem durchschnittlichen Steuersatz von 2,56 Prozent. Laut Bundesverfassung, Artikel 128, beträgt die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aber 8,5 Prozent des Reingewinns. Woher kommt diese grosse Differenz?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Volkswirtschaftliche Zusammenhänge der Unternehmenssteuerreform III"}],"title":"Volkswirtschaftliche Zusammenhänge der Unternehmenssteuerreform III"}