{"id":20123819,"updated":"2023-07-28T10:04:07Z","additionalIndexing":"2841;2811;ärztliche Versorgung;Asylbewerber\/in;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Gesundheitswesen;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-26T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L04K01050511","name":"Gesundheitswesen","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L05K0104010903","name":"Krankenkassenprämie","type":1},{"key":"L05K0105051104","name":"ärztliche Versorgung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-12T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-11-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348610400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1378936800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.3819","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Belastung der Schweizer Bevölkerung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung nimmt kontinuierlich zu und führt immer mehr Haushalte bzw. Familien an ihre finanziellen Grenzen. Die Solidarität wird überstrapaziert, und die Akzeptanz, Leistungsempfänger, die selber keine Prämien zahlen, aber überdurchschnittliche Kosten verursachen, in diesem System mitzutragen, sinkt. Aus diesem Grund sollte die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen finanziell ganz durch den Bund getragen werden. Etwaiger administrativer Aufwand bzw. administrative Kosten sollten als vertrauensbildende Massnahmen betrachtet werden. Die Argumentation des Bundesrates, ein solches Vorgehen wäre unökonomisch, mutet angesichts der vielfältigen Fehlanreize, Intransparenzen und Marktverzerrungen im Gesundheitswesen absurd an. Es genügt nicht, die Personen des Asylbereichs aus dem Risikoausgleich der Krankenkassen herauszunehmen, sondern es muss vielmehr sichergestellt werden, dass die übrigen Versicherten, die ihre Prämien aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, nicht die Kosten von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in unbekannter Höhe mitbezahlen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Krankenversicherung der Asylsuchenden geäussert (Postulat Borer 07.3690, \"Krankheitskosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, Schutzbedürftigen und illegal in der Schweiz lebenden Personen\"; Motion Kuprecht 10.3203, \"Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht für Sans-Papiers\"; dringliche Anfrage Goll 10.1053, \"Krankenversicherung. Wird das Obligatorium augehöhlt?\"). Er hat darauf hingewiesen, dass die Asylsuchenden, die vorläufig Aufgenommenen und die Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) dem Versicherungsobligatorium unterstehen und dass diese Lösung im Interesse der individuellen und öffentlichen Gesundheit am zweckmässigsten ist und am wenigsten Kosten verursacht.<\/p><p>Gemäss Artikel 82a des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) können die Kantone die Wahl des Versicherers sowie jene der Leistungserbringer einschränken. Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die anderen Versicherten des gewählten Versicherers nicht zu benachteiligen. Asylsuchende und Schutzbedürftige sind zudem von dem Versichertenbestand ausgenommen, der den Risikoausgleich bestimmt, sodass die Versicherer für diese Personengruppe keine höhere Risikoabgabe leisten müssen. Diese Massnahme trägt auch dazu bei, dass die Prämien die Kosten dieser Personen am besten decken und die Prämien der anderen Versicherten nicht belasten. Der Bundesrat teilt daher die Befürchtung der Motionäre nicht, dass die Allgemeinheit die Finanzierung der Pflegekosten über ihre Prämien tragen muss.<\/p><p>Dass der Bund die Pflegekosten übernimmt, während die Aufgabe der Kontrolle den Versicherern oder der gemeinsamen Einrichtung KVG übertragen wird, erscheint zudem wenig sinnvoll. Der Vorschlag der Motionäre würde zur Schaffung eines neuen Systems mit spezifischen Begleitmassnahmen führen, während diese Aufgabe im Rahmen des geltenden Versicherungsmechanismus bereits erfüllt wird. Würde die Kontrolle eines neuen Systems den bestehenden oder neuen Kontrollorganisationen übertragen, während die betroffenen Personen keiner Krankenkasse mehr angehören würden, müssten diese Organisationen für die neue Aufgabe entschädigt werden. Für die Versicherten käme es zu keiner relevanten Entlastung, während die Steuerzahler höhere Lasten tragen müssten. Tatsächlich ist das geltende System so konzipiert, dass die Wahl der Leistungserbringer beschränkt ist und der Kontrolle der Kantone untersteht.<\/p><p>Die geltende Regelung beruht auf der Prüfung verschiedener Szenarien und wurde als die am besten geeignete betrachtet. Der Ausschluss von Personen aus der Krankenversicherung wurde bei der Prüfung dieser Szenarien ebenfalls in Betracht gezogen; die Experten beurteilten einen solchen Ausschluss jedoch sowohl administrativ als auch finanziell als zu aufwendig. Aus diesem Grund haben bei der Einführung von Artikel 82a AsylG und des neuen Systems des Risikoausgleichs Parlament und Bundesrat auf eine Sonderregelung für Asylsuchende und Schutzbedürftige verzichtet.<\/p><p>Der Bundesrat sieht gegenwärtig keinen Grund, diesen Standpunkt zu ändern. Das geltende System hat sich bewährt, und der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Reform nicht angezeigt wäre. Es besteht kein Anlass, Asylsuchende von einem gut kontrollierten Versicherungssystem auszuschliessen und auf sie ein zufälliges und teureres System anzuwenden, das eine Sonderfinanzierung bedingen würde.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Vorlage 2 der Asylgesetzrevision die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, sodass die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen ausserhalb der obligatorischen Krankenversicherung sichergestellt und finanziert werden kann. Die Leistungsentschädigungen wie auch die Kontrollen können über bestehende Strukturen, d. h. über die Krankenversicherer oder die gemeinsame Einrichtung KVG, abgewickelt werden, müssen aber vollständig dem Bund weiterverrechnet werden, sodass sie keinen Einfluss auf die Prämien der übrigen Versicherten haben. Erzielen vorläufig Aufgenommene ein Einkommen oder verfügen sie über Vermögen, so ist eine angemessene Kostenbeteiligung sicherzustellen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Asylwesen. Gesundheitsversorgung ausserhalb des KVG sicherstellen"}],"title":"Asylwesen. Gesundheitsversorgung ausserhalb des KVG sicherstellen"}