{"id":20123832,"updated":"2023-07-28T12:43:03Z","additionalIndexing":"2841;52;48;Nutzfahrzeug;Dieselkraftstoff;Gesundheitsrisiko;Partikelfilter;Staub;Abgas;Luftreinhaltung;Grenzwert","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L06K170401010103","name":"Dieselkraftstoff","type":1},{"key":"L05K1801040101","name":"Partikelfilter","type":1},{"key":"L06K060201010102","name":"Staub","type":1},{"key":"L06K060201010101","name":"Abgas","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":1},{"key":"L05K0601040402","name":"Grenzwert","type":2},{"key":"L05K1803010103","name":"Nutzfahrzeug","type":2},{"key":"L04K06010411","name":"Luftreinhaltung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-05-06T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-11-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348696800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1399327200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2684,"gender":"f","id":3881,"name":"Gilli Yvonne","officialDenomination":"Gilli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2711,"gender":"m","id":3908,"name":"von Graffenried Alec","officialDenomination":"von Graffenried"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3832","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Krebserregende Russpartikel aus Dieselmotoren gehören zu den häufigsten und zu den gefährlichsten Ultrafeinstpartikeln. Dem hat am 12. Juni 2012 die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Rechnung getragen, indem sie Dieselabgas in die strengste Gruppe 1 (erwiesenermassen krebserregend für Menschen) umklassiert hat. Damit ist Dieselabgas in der höchsten Gefahren-Klasse wie Asbest. <\/p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Mitteilung zu verschärften Emissions-Grenzwerten für Baumaschinen vom 19. September 2008 betont: \"Besonders dringender Handlungsbedarf ergibt sich beim Dieselruss, der krebserregend ist. Für krebserregende Substanzen gilt gemäss Umweltschutzgesetzgebung ein Minimierungsgebot.\"<\/p><p>Ab 2011\/2013\/2014 treten in der Schweiz und der EU neue Grenzwerte in Kraft, die für alle neuen Strassenfahrzeuge - PW, LNF und SNF - Partikelfilter erforderlich machen. Eine Nachrüstung mit Partikelfiltern ist aber auf EU-Ebene nicht vorgesehen, obwohl der Ersatz der Nutzfahrzeugflotte etwa 15 Jahre dauern wird. Dies bleibt in der EU den Mitgliedsländern überlassen und wird dort in zahlreichen Umweltzonen bereits vollzogen.<\/p><p>In der Schweiz muss die Nachrüstung der Nutzfahrzeuge analog zu der sehr erfolgreichen Nachrüstung von Baumaschinen zum Schutz der Volksgesundheit daher über verschärfte Emissions-Begrenzungen erfolgen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der schädlichen Auswirkungen der übermässigen Feinstaub- und insbesondere auch der Dieselrussbelastung auf Gesundheit und Umwelt bewusst. Dieselruss ist in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schon seit längerer Zeit als krebserzeugender Stoff klassiert. Entsprechend hat die Schweiz schon 2006 den Aktionsplan gegen Feinstaub verabschiedet und setzt laufend Massnahmen um. Auch international werden die krebserzeugenden Eigenschaften von Dieselabgas heute als erwiesen anerkannt, wie dies die Umklassierung des Schadstoffs durch die Internationale Krebsagentur der WHO (Iarc) bestätigt.<\/p><p>Im Strassenbereich wird die Dieselrussproblematik für neue schwere Nutzfahrzeuge mit der Einführung der Abgasstufe Euro VI im Jahre 2014 weitgehend gelöst sein, da diese die Einhaltung eines strengen Grenzwerts für die Partikel-Anzahl verlangt; für neue leichte Nutzfahrzeuge ist dies mit der geltenden Stufe Euro 5 bereits der Fall. Weil die Flottenerneuerung Zeit in Anspruch nimmt, werden Fahrzeuge älterer Stufen die aktuelle Situation aber weiterhin prägen. Für zugelassene Fahrzeuge älterer Stufen gelten weniger strenge Partikelgrenzwerte. Die Schweiz setzt sich in den Verhandlungen über eine internationale Regelung bezüglich der Zulassung von Nachrüstsystemen (REC-Gruppe der Unece) für wirksame Partikelfilter ein, womit die Rahmenbedingungen für eine Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen der Abgasstufen Euro IV und V geschaffen werden können. Neben den Emissionsgrenzwerten in der LRV bestehen verschiedene finanzielle Anreize zur Filternachrüstung. So hat beispielsweise die an die Bedingung eines Partikelfilters geknüpfte Rückerstattung der Mineralölsteuer dazu geführt, dass heute 90 Prozent der Dieselbusse der konzessionierten Transportunternehmen mit Partikelfiltern ausgerüstet sind. Weiter sind, wenige Monate nachdem am 1. Juli 2012 ein LSVA-Rabatt von 10 Prozent für die Einhaltung der Eurostufe VI eingeführt wurde, schon mehrere Hundert entsprechende Fahrzeuge registriert. Gleiches gilt für nachgerüstete Euro-II\/III-Fahrzeuge, die seit 1. Januar 2012 von einem Rabatt profitieren. Aus Sicht des Bundesrates sind die erwähnten Massnahmen zielführend. Eine Ausweitung der Anreize zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern erachtet der Bundesrat derzeit als nicht zweckmässig, wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Vischer 12.3257 ausgeführt wurde.<\/p><p>Im Offroad-Bereich kennt die EU aktuell noch keine mit Euro 6\/VI vergleichbaren Partikelgrenzwerte. Die Schweiz hat daher in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen und 2008 einen strengen Partikelanzahl-Grenzwert für Baumaschinen auf Baustellen eingeführt. Aufgrund der guten bisherigen Erfahrungen im Baustellenbereich prüft das Bafu derzeit, inwieweit sich eine Ausweitung dieses Grenzwerts bei Dieselmotoren auf baustellenähnlichen Anlagen (z. B. Kiesgruben und Steinbrüche) sowie in Industrie- und Gewerbebetrieben realisieren lässt.<\/p><p>Im Bereich Land- und Forstwirtschaft erklärte der Bundesrat in der Beantwortung der Motion von Siebenthal 10.3405, aus Gründen der angespannten wirtschaftlichen Lage auf weiter gehende Massnahmen zu verzichten. Eine Möglichkeit, um im Landwirtschaftsbereich Anreize für Partikelfilternachrüstungen zu schaffen, ist die Förderung im Rahmen der Ressourcenprogramme oder der geplanten Ressourceneffizienzbeiträge der neuen Agrarpolitik 2014-2017.<\/p><p>Die vorliegende Motion verfolgt mit der weiteren Minimierung der Dieselrussemissionen ein gerechtfertigtes Anliegen; die nötigen und aus heutiger Sicht möglichen Schritte zur Erfüllung des Minimierungsgebots sind aber aus Sicht des Bundesrates bereits eingeleitet.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zur Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern im Sinne des Aktionsplanes gegen Feinstaub zu vervollständigen. In erster Priorität ist die Nachrüstung der gesamten Nutzfahrzeugflotte (SNF und LNF) mit Partikelfiltern durch Vorschriften und Anreize zu veranlassen. Die bisher beschlossenen Anreize genügen nicht. In zweiter Linie ist auch die Ausrüstung der Fahrzeuge und Maschinen des Offroad-Bereichs mit Partikelfiltern analog zu den Baumaschinen zu veranlassen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern"}],"title":"Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern"}