﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123836</id><updated>2023-07-28T05:43:49Z</updated><additionalIndexing>15;36;Forschungspersonal;Arbeitskräftebedarf;Arbeitserlaubnis;Industrieforschung;wissenschaftlicher Austausch;Gleichbehandlung;Forschungspolitik;Vereinfachung von Verfahren;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Fremdarbeiter/in;Einstellung;berufliche Eignung;Hochschulforschung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-09-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4905</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0702030302</key><name>Arbeitserlaubnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060101</key><name>Aufenthalt von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K16020205</key><name>Forschungspersonal</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001021601</key><name>wissenschaftlicher Austausch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020302</key><name>Arbeitskräftebedarf</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K160202</key><name>Forschungspolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010204</key><name>Einstellung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020106</key><name>berufliche Eignung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K16020106</key><name>Industrieforschung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K16020105</key><name>Hochschulforschung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-14T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-11-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-09-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3836</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz ist einer der wichtigsten Bildungs- und Wirtschaftsplätze auf der Welt. Um diese Position zu halten bzw. weiter auszubauen, ist es erforderlich, Schlüsselpositionen mit Spitzenkräften zu besetzen. Mit der Zunahme der Spezialisierung und der fortschreitenden Globalisierung bedeutet dies, dass die Qualifikation eines Bewerbers/einer Bewerberin wichtiger ist als dessen/deren Herkunft. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Spitzenforscher werden Einrichtungen des Bundes (insbesondere ETH) und Forschungseinrichtungen der freien Wirtschaft (z. B. IBM-Forschungslabor) ungleich behandelt. So erhält ein ausländischer Professor an der ETH (sowie der Ehepartner und Kinder unter 12 Jahren) unmittelbar nach seiner Ernennung eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung). Vergleichbare Spitzenkräfte der freien Wirtschaft bekommen diese C-Bewilligung allerdings nicht oder erst nach vielen Jahren, obwohl sie bezüglich Aufgabengebiet, Ausbildung und Salär ähnliche Arbeiten verrichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Benachteiligung erschwert die Anstellung und Beschäftigung von Spitzenkräften in der Forschung der freien Wirtschaft der Schweiz. Als Konsequenz ist der Standort Schweiz für privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen gefährdet.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Bei der erstmaligen Zulassung Erwerbstätiger werden Niederlassungsbewilligungen im Bildungs- und Forschungsbereich nur an die vom Bundes-, Regierungs- oder zuständigen Hochschulrat gewählten Professorinnen und Professoren erteilt. Jährlich erhalten ungefähr 80 ausländische Professorinnen und Professoren diese Bewilligung. Alle anderen Spitzenkräfte in der Forschung werden, je nach Einsatzdauer, entweder mit Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligungen geregelt. Mit diesen Personen werden an den Universitäten und den Forschungsinstituten öfters nur befristete Arbeits- oder Projektverträge abgeschlossen. Bei Professorinnen und Professoren dagegen ist von einer unbefristeten staatlichen Berufung und Wahl auszugehen. Dies rechtfertigt eine unbefristete Aufenthaltsregelung und eine ausländerrechtliche Besserstellung, die auf einer langjährigen und konstanten Verwaltungspraxis beruht. Ein Verzicht auf die sofortige Erteilung der Niederlassungsbewilligung an gewählte Professorinnen und Professoren hätte einen grossen Attraktivitätsverlust zur Folge und würde dem Bildungs- und Forschungsstandort Schweiz Schaden zufügen. Diese Regelung auf alle ausländischen Spitzenkräfte in der Forschung auszudehnen, wäre demgegenüber nicht zielführend. Es besteht aufgrund der wachsenden internationalen Mobilität der Forschenden keine Notwendigkeit dafür. Es wäre im Weiteren damit zu rechnen, dass andere Branchen oder Berufszweige eine vergleichbare Regelung für sich beanspruchen würden. Ausländischen Spitzenkräften in der Forschung kann im Einzelfall zudem sofort die Niederlassungsbewilligung erteilt werden, wenn dies die kantonalen Behörden dem Bundesamt für Migration beantragen. Schliesslich dürften bei ausländischen Spitzenkräften nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz die Voraussetzungen für eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung aufgrund der erfolgreichen Integration regelmässig erfüllt sein. Änderungen bei der Regelung des Zuzugs von ausländischen Spitzenkräften für die Forschung sind daher nicht erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Grundlage für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung bildet Artikel 34 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20), welcher auch andere Tatbestände als die vorzeitige Wiedererteilung nach einem Auslandaufenthalt vorsieht (Art. 61 Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit; VZAE, SR 142.201). Die Niederlassungsbewilligung kann in jedem Fall nach einem kürzeren Aufenthalt erteilt werden, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Der Gesetzgeber hat bewusst einen offenen Rechtsbegriff gewählt und auf eine nähere Umschreibung oder Nennung von Beispielen verzichtet. Aufgrund einer langjährigen und bewährten Praxis sind bei Professorinnen und Professoren solche Gründe gegeben. Sie rechtfertigen die sofortige Erteilung der Niederlassungsbewilligung, ohne dass zuvor eine Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung erteilt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bei den in Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben a und b VZAE genannten wichtigen öffentlichen Interessen handelt es sich um Ausnahmen von den ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen. Artikel 34 Absatz 3 AuG regelt dagegen nach der ausländerrechtlichen Zulassung die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Artikel 32 VZAE bezieht sich auf wichtige öffentliche Interessen und ist damit enger als der offenere Begriff "wichtige Gründen" nach Artikel 34 Absatz 3 AuG auszulegen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass im Zuge der Annäherung von akademischer und privatwirtschaftlicher Forschung die Rahmenbedingungen für den Zuzug ausländischer Spitzenkräfte für die Forschung harmonisiert werden müssen? Und falls ja, was gedenkt er diesbezüglich zu unternehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wieso werden für ETH-Professoren Niederlassungsbewilligungen erteilt, obwohl Artikel 23 AuG bzw. Artikel 32 VZAE eine Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung vorsieht? Welche allfällig andere Verordnung wurde zur Bewilligungserteilung herangezogen, und warum wurde dieser spezielle Fall nicht in der VZAE geregelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Falls die Genehmigungserteilung auf der Grundlage des Artikels 34 Absatz 3 AuG erfolgt, wie sind dann "wichtige Gründe" definiert, und was ist in diesem Zusammenhang mit "kürzeren Aufenthalt" gemeint? Inwieweit unterscheiden sich diese Gründe von den in Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben a und b VZAE genannten Gründen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gleichbehandlung bei der Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für ausländische Spitzenforscher</value></text></texts><title>Gleichbehandlung bei der Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für ausländische Spitzenforscher</title></affair>