{"id":20123839,"updated":"2023-07-28T10:17:21Z","additionalIndexing":"2841;Bundesamt für Gesundheit;Krankenkassenprämie;Krankenkasse;Transparenz;Informationsverbreitung;Datenbasis","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2527,"gender":"m","id":504,"name":"Rossini Stéphane","officialDenomination":"Rossini"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010903","name":"Krankenkassenprämie","type":1},{"key":"L05K0104010902","name":"Krankenkasse","type":1},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":1},{"key":"L06K120301010301","name":"Datenbasis","type":1},{"key":"L04K08040103","name":"Bundesamt für Gesundheit","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Bekämpft. 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Bis 2009 handelte es sich hierbei ausschliesslich um kommerzielle Vergleichsdienste, die sich über die den Krankenkassen in Rechnung gestellten Vermittlungsgebühren finanzieren. Dieses System kostet die Krankenversicherung viel Geld - wir sprechen hier von Beträgen in zweistelliger Millionenhöhe, die die Krankenkassen den Vergleichsdiensten jährlich überweisen müssen. Zudem gibt es keine absolute Garantie dafür, dass die Informationen (Verbreitung und Darstellung) neutral sind.<\/p><p>Für eine erhöhte Transparenz und eine Senkung, der durch die Vermittlungsgebühren verursachten Kosten für die Prämienzahlerinnen und -zahler, haben Konsumentenorganisationen 2009 einen Vergleichsdienst lanciert, der sowohl für die Versicherer als auch für die Versicherten gratis ist. Im Herbst 2011 hat das BAG seinen eigenen Prämienrechner aufgeschaltet (www.priminfo.ch), der unabhängig und gratis ist und zudem über eine Funktion verfügte, dank der die Besucherinnen und Besucher mit einem Klick zu den Offerten der einzelnen Versicherer weitergeleitet wurden (\"Direktlinks\"), ohne dass dafür eine Vermittlungsgebühr fällig wurde. Die Konsumentenorganisationen haben den Betrieb ihres eigenen Prämienrechners auf Internet daraufhin eingestellt, da den Versicherten nun ein unabhängiger Prämienrechner gratis zur Verfügung stand.<\/p><p>Im Winter 2011\/12 hat Comparis damit gedroht, gegen das BAG ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs einzuleiten. Comparis beanstandete, dass dem BAG die Rechtsgrundlage fehle, um Direktlinks zu den Offerten der einzelnen Versicherer aufzuschalten und so gewissermassen als gratis Vermittler zwischen den Nutzerinnen und Nutzern und den verschiedenen Versicherern zu fungieren. In Wirklichkeit geht jeder Klick auf die Direktlinks zu den Offerten der einzelnen Versicherer für Comparis mit einer Umsatzbusse einher. Im April 2012 konnte Comparis dann die Unterzeichnung einer Vereinbarung erreichen: Der Prämienrechner des BAG bleibt damit zwar weiterhin aufgeschaltet, auf Direktlinks zu den Offerten der einzelnen Versicherer wird aber verzichtet.<\/p><p>Die Versicherten sind so also den kommerziellen Vergleichsdiensten ausgeliefert. Comparis hat im geschilderten Fall seine Partikularinteressen verteidigt. Es ist daher wichtig, dass die nötigen Rechtsgrundlagen für den Vergleichsdienst des BAG erlassen werden, damit es seinem Informationsauftrag im öffentlichen Interesse nachkommen kann.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Aus Sicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beginnt das Versicherungsverhältnis mit der Beitrittserklärung einer Person bei einem vom EDI anerkannten Versicherer. Das Versicherungsverhältnis wird also mit einer einseitigen Willenserklärung des Versicherten abgeschlossen, für die keine Annahme des Versicherers erforderlich ist. Demzufolge braucht es auch keine Offerte des Versicherers. Der Prämienrechner des EDI ermöglicht den Versicherten, sich über die Prämien (für alle Franchisen und alle Versicherungsmodelle) aller in ihrer Region tätigen Versicherer zu informieren und diese zu vergleichen. Gestützt auf diese neutralen und vollständigen Informationen wählen die Versicherten in voller Kenntnis der Sachlage ihren Versicherer, ihr Versicherungsmodell und ihre Franchise und beantragen den Beitritt.<\/p><p>Mit den jetzigen Funktionalitäten des Prämienrechners des EDI, für dessen Betreibung die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichen, können die Versicherten direkt auf die Internetsite der Versicherer, die über eine Internetsite verfügen, zugreifen. Damit ist die Umsetzung der KVG-Bestimmungen über den Beitritt zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf einfache Weise sichergestellt. Der Autor der Motion fordert hingegen den Bundesrat auf, seinen Vergleichsdienst so weiterzuentwickeln, dass die Versicherten beim Versicherer ihrer Wahl mit einem Klick direkt über priminfo eine Offerte erstellen lassen können. Dieser Prozess macht eine Übertragung der Daten der Versicherten vom Prämienrechner des Bundes zum Informatikprogramm der Versicherer notwendig. Für diese Art von Datenbearbeitung braucht es eine formell-gesetzliche Grundlage, die die Bundesverwaltung ausserdem ermächtigt, eine solche Dienstleistung zu erbringen.<\/p><p>Da der Bundesrat den Versicherten einen optimalen Dienst anbieten möchte, ist er bereit, den Vergleichsdienst des Bundes so auszubauen, dass die Versicherten ihre Personendaten nicht mehr für den Prämienvergleich und die Beitrittserklärung mehrmals einzugeben brauchen, sondern direkt vom Prämienrechner des Bundes eine Offerte erstellen lassen können, wenn sie dies wünschen. Der Bundesrat beantragt daher, die Motion anzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Rechtsgrundlagen für den Ausbau des Vergleichdienstes für Prämien der sozialen Krankenversicherung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu erlassen, damit der Bevölkerung ein unabhängiger und kostenfreier Vergleichsdienst zur Verfügung steht, der die Gesamtheit der Daten und Funktionen enthält, die für die ordnungsgemässe Anwendung des KVG nötig sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"KVG. Rechtsgrundlage für einen Krankenkassen-Vergleichsdienst des BAG"}],"title":"KVG. Rechtsgrundlage für einen Krankenkassen-Vergleichsdienst des BAG"}