{"id":20123845,"updated":"2023-07-27T21:21:43Z","additionalIndexing":"08;gewaltsames Verschwinden;Asylbewerber\/in;Politik der Zusammenarbeit;politische Verfolgung;Folter;Rückwanderung;Sri Lanka","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L04K03030407","name":"Sri Lanka","type":1},{"key":"L04K01080309","name":"Rückwanderung","type":1},{"key":"L04K04030102","name":"Folter","type":1},{"key":"L04K04030105","name":"politische Verfolgung","type":1},{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L04K04030103","name":"gewaltsames Verschwinden","type":2},{"key":"L03K100102","name":"Politik der Zusammenarbeit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348696800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1355439600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3845","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Bundesamt für Migration (BFM) beobachtet nebst der allgemeinen Lage in Sri Lanka u. a. auch die Entwicklung des Strafverfolgungs- und Justizsystems sorgfältig und berücksichtigt entsprechende Erkenntnisse bei der Behandlung der einzelnen Asylverfahren. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Lachenmeier 11.3139 vom 18. Mai 2011 festgehalten, müssen gemäss Einschätzung des BFM insbesondere regierungskritische Medienschaffende, Menschenrechtsaktivisten, Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen, Oppositionspolitiker oder ehemalige Aktivisten der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) Übergriffe oder willkürliche Festnahmen befürchten. Sri-lankische Asylsuchende, deren Sicherheit bedroht ist und die deshalb Schutz benötigen, werden nicht nach Sri Lanka weggewiesen, sondern in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt. So wurden von Januar bis September 2012 über 100 Personen aus Sri Lanka vom BFM als Flüchtlinge anerkannt und erhielten in der Schweiz Asyl. Dies entspricht einer Anerkennungsquote von 16 Prozent. Im selben Zeitraum wurden zudem rund 90 weitere Personen wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs vorläufig aufgenommen.<\/p><p>2. Das BFM erteilt den heimatlichen Behörden von Asylsuchenden generell nie Auskunft darüber, ob eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht hat. Nach Rechtskraft des Asylentscheids unterstehen die ausreisepflichtigen Personen nicht mehr dem Asyl-, sondern dem Ausländergesetz. Zwar findet im Rahmen der Papierbeschaffung ein Datenaustausch mit den sri-lankischen Behörden statt. Dieser beschränkt sich jedoch auf gesetzlich genau definierte Informationen; über ein früheres Asylgesuch werden keinerlei Angaben gemacht. Von Januar bis September 2012 sind rund 60 Personen aufgrund eines Wegweisungsentscheids kontrolliert nach Sri Lanka zurückgekehrt. Dem BFM sind keine Fälle bekannt, wonach aus der Schweiz zurückkehrende sri-lankische Staatsangehörige bei ihrer Einreise nach Sri Lanka Repressionen oder gar Folter ausgesetzt gewesen wären.<\/p><p>3. Ein nachhaltiger Friede in Sri Lanka bedingt eine politische Lösung der Kriegsursache (inklusive institutioneller Reformen), einen Prozess der Versöhnung sowie die Rechenschaft über mögliche Verbrechen von allen Kriegsparteien. Die Schweiz begrüsste daher den im April 2011 veröffentlichten Bericht des vom Uno-Generalsekretär eingesetzten Expertenpanels zur Rechenschaftslegung in Sri Lanka. Sie begrüsste grundsätzlich auch den von der sri-lankischen Regierung in Auftrag gegebenen und im Dezember 2011 veröffentlichten Bericht über Versöhnung und Lehren aus der jüngsten Vergangenheit, auch wenn darin die Verletzungen des Völkerrechts in der Endphase des Krieges nicht adäquat untersucht werden. Beide Berichte enthalten zahlreiche Empfehlungen, die die Versöhnung in Sri Lanka vorantreiben können. Die Schweiz hat im März 2012 eine Resolution im Menschenrechtsrat mitgetragen, die die sri-lankische Regierung dazu aufrief, die nötigen Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über Versöhnung und Lehren aus der jüngsten Vergangenheit zu unternehmen. Im März des kommenden Jahres wird die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte über die Fortschritte Bericht erstatten. Die Schweiz unterstützt Versöhnung und Gerechtigkeit auch mit konkreten Projekten vor Ort. So ermöglicht die Schweiz Gespräche zwischen tamilischen Exponenten im Ausland, politischen Parteien in Sri Lanka und der sri-lankischen Zivilgesellschaft mit dem Ziel, Lösungen sowohl für die unmittelbaren Bedürfnisse der vom Krieg betroffenen Bevölkerung als auch für die längerfristigen institutionellen Reformen zu finden. Im Norden des Landes engagiert sich die Schweiz durch eine integrierte Herangehensweise verschiedener Instrumente (Humanitäre Hilfe, Friedensförderung, Menschenrechtsarbeit) für eine nachhaltige Rückkehr der Binnenvertriebenen.<\/p><p>4. Über den Verbleib von Herrn Ekneligoda liegen keine Angaben vor. Dieser Umstand weist auf die Dringlichkeit der Problematik des Verschwindenlassens hin, die eine Priorität des Schweizer Engagements in Sri Lanka darstellt. Die Schweiz hat verschiedentlich der Besorgnis über die unzähligen unaufgeklärten Fälle von Verschwundenen Ausdruck verliehen. Zugleich unterstützt die Schweiz die Zivilgesellschaft vor Ort in ihren Bemühungen, Fälle von Verschwindenlassen vollständig zu dokumentieren. Die Öffentlichkeit und die Behörden wurden verschiedentlich auf die Dringlichkeit des Themas aufmerksam gemacht. Die Schweiz wird auch in Zukunft darauf hinarbeiten, dass die sri-lankische Regierung einer Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Mechanismen (insbesondere der International Working Group on Enforced and Involuntary Disappearences) zustimmt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Berichten der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), von Human Rights Watch (HRW) und Amnesty International steigt in Sri Lanka die Fallzahl willkürlicher Inhaftierung und Folter tamilischer Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Europa. Die britische Zeitung \"The Guardian\" vom 5. Juni 2012 greift die Situation eines Rückgeführten auf, der nach seiner Ankunft vor Ort schwerste Misshandlungen durch die sri-lankischen Behörden über sich ergehen lassen musste. Bereits im Februar 2012 dokumentierte HRW acht Fälle willkürlicher Verhaftung und Folter an rückgeführten Asylsuchenden. Auf Uno-Ebene fand die unsichere Menschenrechtslage in Sri Lanka bereits im Komitee gegen Folter und im Menschenrechtsrat Erwähnung. Auch die Bundesbehörden halten einerseits im Dienstbericht des BFM wie auch im Grundsatzurteil vom 21. November 2011 (E-8649\/2007) fest, dass bereits der blosse Verdacht auf Support der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) die Gefahr von willkürlicher Inhaftierung und Folter erhöht. Des Weiteren sind Oppositionelle in Sri Lanka weiterhin der Gefahr der Verschleppung ausgesetzt, wie das Beispiel des Journalisten und Karikaturisten Prageeth Ekneligoda zeigt. Dieser ist und blieb gemäss Reporter ohne Grenzen seit dem 24. Januar 2010 verschwunden. Eine grosse Mehrzahl dieser Vorfälle bleibt ungeahndet. Im Zusammenhang mit Sri Lanka bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen: <\/p><p>1. Wie beurteilen Bundesrat und BFM gerade auch hinsichtlich der noch nicht funktionierenden Justiz in Sri Lanka die Situation von tamilischen Asylsuchenden im Allgemeinen, und welchen Einfluss hat dies auf die Rückführungen aus der Schweiz? <\/p><p>2. Wie können Bundesrat und BFM gewährleisten, dass Rückgeführte keiner Willkür und Folter ausgesetzt sind? Wie stellt das BFM sicher, dass nicht allein das Stellen eines Asylantrags und der Aufenthalt in der Schweiz zu Repressionen seitens der sri-lankischen Behörden führen? <\/p><p>3. Welche Möglichkeiten sehen Bundesrat, EDA und BFM, auf die Wiederherstellung der Gerechtigkeit und auf eine Basis für die Versöhnung in Sri Lanka hinzuwirken? Wie unterstützen die Schweizer Behörden diesen Prozess?<\/p><p>4. Wissen Bundesrat und EDA etwas über den Verbleib von Prageeth Ekneligoda? Sehen Bundesrat und EDA Möglichkeiten, in Zusammenarbeit mit NGO und Behörden vor Ort an Abklärungen zum Verbleib von Verschwundenen mitzuwirken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rückführungen nach Sri Lanka"}],"title":"Rückführungen nach Sri Lanka"}