{"id":20123848,"updated":"2023-07-28T09:14:20Z","additionalIndexing":"24;2846;Steuerabzug;Unterhaltskosten;Eigenmietwertbesteuerung;Gleichbehandlung;Wohneigentum;Mieter\/in;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L04K11070401","name":"Eigenmietwertbesteuerung","type":1},{"key":"L04K01020110","name":"Wohneigentum","type":1},{"key":"L06K070302020114","name":"Unterhaltskosten","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":1},{"key":"L05K0102010404","name":"Mieter\/in","type":2},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348696800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1355439600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.3848","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 23. September 2012 haben Volk und Stände die Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\" abgelehnt. Diese sah einen auf Rentnerhaushalte mit Wohneigentum eingeschränkten Systemwechsel mit Wahlrecht vor. Damit hat in den vergangenen 13 Jahren bereits die dritte Vorlage (Volksinitiative \"Wohneigentum für alle\" am 7. Februar 1999 abgelehnt, Steuerpaket am 16. Mai 2004 abgelehnt) keine Mehrheit gefunden, welche die geltende Besteuerung des Eigenmietwerts in unterschiedlicher Form zur Diskussion stellte. Auch nach der jüngsten Abstimmung bleibt die Eigenmietwertbesteuerung umstritten.<\/p><p>a. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit immer offen gezeigt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern sich diese als ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar erweist.<b><\/b>Er unterstützt daher die Motion Streiff-Feller 12.3778, die diese Voraussetzungen in hohem Masse erfüllt. Grundvoraussetzung für eine umfassende Reform ist die Aussicht auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den unterschiedlichen Anspruchsgruppen.<\/p><p>b.\/e. Bei der steuerlichen Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums sind insbesondere zwei verfassungsrechtliche Vorgaben von Bedeutung: das Gebot der Rechtsgleichheit und der Auftrag zur Förderung des Wohneigentums. Der erstgenannte Grundsatz verlangt die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Er ist insbesondere für die Behandlung von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern im Vergleich zu Mieterinnen und Mietern relevant. Die zweite Vorgabe erlaubt eine Förderung mit steuerlichen Mitteln, schreibt eine solche aber nicht vor. Im geltenden Recht wird dem Auftrag zur Förderung des Wohneigentums über die Möglichkeiten des Vorbezugs aus der zweiten Säule und der Säule 3a sowie die massvolle Festsetzung des Eigenmietwerts Rechnung getragen. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat der Gesetzgeber beide verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten, auch wenn diese in einem Spannungsfeld zueinander stehen. Eine massvolle Förderung von Ersterwerbern ist möglich, allerdings sind bei dieser ausserfiskalischen Zielsetzung für Abweichungen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit enge Grenzen gesetzt.<\/p><p>c. Fällt der Eigenmietwert, dürfen damit verbundene Gewinnungskosten aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht mehr abzugsfähig sein. Dazu zählen auch die Unterhaltskosten.<\/p><p>Mehr Spielraum besteht bei Abzügen für energetische oder umweltschonende Investitionen. Diese verfolgen genauso wie denkmalpflegerische Arbeiten ausserfiskalische Zielsetzungen. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 bereits konkrete Massnahmen in diesem Bereich vorgeschlagen. Damit sollen Anreize für Gesamtsanierungen geschaffen werden.<\/p><p>d. Ohne Mitsprache und Mitwirkung der Kantone ist ein umfassender Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung nicht durchsetzbar. Das hat die Abstimmung vom 16. Mai 2004 über das Steuerpaket deutlich vor Augen geführt.<\/p><p>f. Als Alternative käme infrage, das heutige System der Eigenmietwertbesteuerung grundsätzlich beizubehalten, jedoch in Teilbereichen (beispielsweise die Verankerung einer Härtefallregelung im Bundesrecht) zu korrigieren. Aus Sicht des Bundesrates wäre eine solche Strategie jedoch nicht zielführend. Sie würde ausserdem zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuersystems führen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Abstimmungskampf \"Sicheres Wohnen im Alter\" hat der Bundesrat betont, dass der vorgeschlagene Systemwechsel nur einer Minderheit der Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum zur Disposition stehe und daher eine Ungerechtigkeit wäre. <\/p><p>Er zeigte aber auch grosse Sorge bezüglich der gefährlich ansteigenden Hypothekarschulden der schweizerischen Privathaushalte und des Steuersystems, welches schuldenfreie Wohneigentümer bestraft.<\/p><p>Wir fragen den Bundesrat daher:<\/p><p>a. Ist er bereit, in einer Neubeurteilung eine Vorlage zu unterstützen, welche einen Systemwechsel auf alle Selbstnutzer von Wohneigentum ausdehnt? <\/p><p>Falls ja, <\/p><p>b. wie will er die Ersterwerber fördern, um der verfassungsmässig festgelegten Förderung des Wohneigentums nachzukommen?<\/p><p>c. ist er bereit, einen massvollen Unterhaltskostenabzug zuzulassen, und welche Ziele sollten damit verfolgt werden (Unterhalt, energetische Sanierungen und Effizienzmassnahmen, Denkmalpflege usw.)?<\/p><p>d. ist er bereit, die Kantone in diese Diskussion einzubeziehen?<\/p><p>e. wie will er dem Gebot der Gleichbehandlung von Hauseigentümern und Mietern Rechnung tragen?<\/p><p>f. sieht er andere Alternativen, um die vorherrschende Kritik an der Wohneigentumsbesteuerung zu beheben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abschaffung des Eigenmietwertes"}],"title":"Abschaffung des Eigenmietwertes"}