﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123869</id><updated>2023-07-27T21:13:56Z</updated><additionalIndexing>2841;2811;ärztliche Versorgung;Asylbewerber/in;Kostenrechnung;Ausschaffung;Missbrauch;Kosten des Gesundheitswesens;Patient/in;Statistik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2704</code><gender>m</gender><id>3901</id><name>Reimann Lukas</name><officialDenomination>Reimann Lukas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-09-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4905</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01050517</key><name>Patient/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050501</key><name>Kosten des Gesundheitswesens</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020218</key><name>Statistik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105051104</key><name>ärztliche Versorgung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010219</key><name>Missbrauch</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-14T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-26T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-11-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-09-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-09-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2704</code><gender>m</gender><id>3901</id><name>Reimann Lukas</name><officialDenomination>Reimann Lukas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3869</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Zu den effektiv verursachten Gesundheitskosten der Asylsuchenden verfügt der Bundesrat über kein Zahlenmaterial.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat jedoch Kenntnis über den Umfang der Bundessubventionen für die Gesundheitskosten der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen. Diese beliefen sich in den Jahren 2008-2011 im Durchschnitt auf 3796 Franken pro Person und Jahr. Dieser Betrag diente im Wesentlichen zur Begleichung der Krankenkassenprämien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vom Interpellanten erwähnte Studie kommt nach Kenntnis des Bundesrates zum Resultat, dass asylsuchende Personen weniger Gesundheitskosten verursachen als die Personen in der Vergleichsgruppe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist dem Bund aufgrund der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und wegen der Vielzahl der involvierten Akteure (Kantone, Gemeinden, Betroffene, medizinische Dienstleister, Krankenversicherungen) nicht möglich, die gesamten Kosten der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden zu erheben. Das Bundesamt für Migration (BFM) führt zudem keine Vollkostenrechnung im Asylbereich. Zu Kosten in finanzieller Zuständigkeit von Kantonen, Gemeinden oder weiteren Akteuren ohne Abgeltung seitens Bund kann der Bund keine Aussage machen. Eine Erhebung der Kosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich, welche nicht in finanzieller Zuständigkeit des Bundes und somit nicht Bestandteil der Staatsrechnung des BFM sind, würde bei sämtlichen betroffenen Akteuren (insbesondere Kantonen und Gemeinden) einen enormen administrativen Aufwand generieren. Zudem müsste bei einer Vollkostenrechnung auch der volkswirtschaftliche Nutzen (Löhne, Steuererträge usw.) berücksichtigt werden, welcher im Zusammenhang mit dem Asylbereich entsteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Nach Ansicht des Bundesrates ist es sinnvoll, zur Information der Gesundheitsfachleute, die mit Gesundheitsfragen von Sans-Papiers in der Schweiz konfrontiert sind, eine Broschüre zum Thema des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für undokumentierte Migranten zur Verfügung zu stellen. Die Forschungsarbeiten, die im Rahmen einer europäischen Studie geleistet wurden, führten zu einer genauen Beschreibung der Situation der Sans-Papiers in der Schweiz auf politischer und rechtlicher Ebene. Sie zeigte auf, wie die Gesundheitsdienste für Sans-Papiers organisiert sind und welche Bedürfnisse und Strategien der Sans-Papiers in der Schweiz im Bereich der Gesundheit bestehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Forschungsarbeit dazu beiträgt, auf die Versicherungspflicht aufmerksam zu machen. Seiner Meinung nach wird die Nachfrage der Sans-Papiers nach Gesundheitsleistungen durch diese Broschüre nicht stimuliert, da diese für die Gesundheitsfachleute bestimmt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bund hat durch Erlass von Artikel 82a des Asylgesetzes (SR 142.31) die ihm im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung möglichen Massnahmen getroffen. Diese Bestimmung stellt den für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zuständigen Kantonen das notwendige Instrumentarium zu Verfügung, um die Wahl der Versicherer und Leistungserbringer einzuschränken und die entsprechenden Kosten im Griff zu behalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um der speziellen Situation der Nothilfeempfänger gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 1. August 2011 Artikel 92d in die Krankenversicherungsverordnung (KVV; SR 832.102) aufgenommen. Diese Bestimmung ermöglicht es den Kantonen, die Wahl der Leistungserbringer einzuschränken und mit dem Versicherer ein an diese Personengruppe angepasstes Versicherungsmodell abzuschliessen. Sie sieht im Übrigen auch die Möglichkeit vor, die Prämienzahlung für diejenigen Personen zu sistieren, die die Schweiz wahrscheinlich verlassen haben. Damit wird einerseits der Zugang zu Gesundheitsleistungen sichergestellt und andererseits werden wirkungsvoll Steuergelder geschont.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Frage der Krankenversicherung von abgewiesenen Asylsuchenden und Personen mit einem Nichteintretensentscheid geäussert (Interpellation Heim 09.4122, "Menschenwürde für Papierlose"; Motion Kuprecht 10.3203, "Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht für Sans-Papiers"; dringliche Anfrage Goll 10.1053, "Krankenversicherung. Wird das Obligatorium ausgehöhlt?"). Er hat insbesondere auf die zentrale Bedeutung der Tatsache hingewiesen, dass es vorrangig ist, dass allen in der Schweiz wohnhaften Personen - unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus - dieselbe medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt wird. Erst kürzlich hat er in Beantwortung der Frage Geissbühler 12.5238 daran erinnert, dass nicht versicherte Personen sehr hohe soziale Kosten verursachen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die unter Ziffer 4 erwähnte Bestimmung von Artikel 92d KVV ausreichend ist, um der besonderen Situation der Nothilfeempfänger Rechnung zu tragen, und dass man nun deren weitere Wirkung beobachten muss. Personen von der Krankenversicherung auszuschliessen ist nicht geeignet, um das angestrebte Ziel zu erreichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Asylbereich allgemein und auch während des Wegweisungsvollzuges liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Durch die analoge Anwendung von Artikel 82a des Asylgesetzes auch auf ausreisepflichtige Personen stehen den Kantonen Instrumente zur Verfügung, um dem Anliegen des Interpellanten Rechnung tragen zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Psychische oder psychosomatische Probleme werden von ausreisepflichtigen Personen in der Regel im Rahmen eines Wiedererwägungsgesuches vorgebracht. Das zuständige BFM prüft in solchen Fällen umgehend, ob eine Behandlung im Heimatland möglich ist und folglich der Vollzug nicht ausgesetzt werden muss, oder ob die geltend gemachte Krankheit den Vollzug der Wegweisung hindert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Akut- und Psychiatriespitäler, Ärzte, Zahnärzte und weitere Institutionen des Gesundheitswesens klagen zunehmend über stark steigende Fallzahlen von Asylanten, darunter auch viele Personen mit abgewiesenen Asylgesuchen und solche mit NEE. Ein Forschungsbericht "Gesundheitsversorgung und -kosten von Asylsuchenden in Basel" aus dem Jahr 2005 zuhanden des Bundesamtes für Migration erhob die Kosten und die Krankheitsfälle für die Jahre 2000 bis 2003 detailliert. Es geht um hohe Millionenbeträge alleine in einem einzelnen Kanton. Darin werden auch die betroffenen Krankenkassen zitiert, nach welchen die Gruppe der Asylsuchenden rund 40 Prozent höhere Kosten als der Durchschnitt gleichaltriger Versicherter verursache. Die Eidgenossenschaft verteilt in den Asylzentren sogar Broschüren "Der Zugang zur Gesundheitsversorgung für undokumentierte Migranten in der Schweiz".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat der Bundesrat Kenntnis über die heute effektiv durch Asylbewerber verursachten gesamten direkten und indirekten Gesundheitskosten? Wie hoch sind diese Kosten insgesamt pro Jahr und pro Asylbewerber?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es wertvoll wäre, detailliert Kenntnis davon zu haben, wie viel das Asylwesen insgesamt und wie viel die medizinische Versorgung der Asylbewerber kostet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Erachtet er die Produktion von Broschüren "Der Zugang zur Gesundheitsversorgung für undokumentierte Migranten in der Schweiz" als sinnvoll? Wird dadurch der Zugang zu notwendigen medizinischen Behandlungen gesichert oder nicht eher die Nachfrage nach diversen Gesundheitsleistungen stimuliert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Mit welchen Massnahmen gedenkt er die steigenden Kosten im Gesundheitsbereich durch Asylsuchende zu senken oder mindestens zu stabilisieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Nach Artikel 3 KVG unterstehen abgewiesene Asylsuchende und Personen mit NEE der Krankenversicherung, solange sie sich in der Schweiz aufhalten, da sie im Sinne von Artikel 24 des Zivilgesetzbuches hier Wohnsitz haben. Ist dies noch zeitgemäss? Wäre es nicht einfacher und kostengünstiger, für diese Personen die notwendigen medizinischen Leistungen direkt zu bezahlen, statt sie obligatorisch zu versichern und für sie den Krankenkassen die Prämien zu bezahlen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Was unternimmt der Bundesrat dagegen, dass psychische und psychosomatische Gründe vorgeschoben werden können, um entsprechende medizinische Leistungen zu beanspruchen und um den Ausschaffungsvollzug zu verhindern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesundheitskosten von Asylsuchenden. Kostentransparenz</value></text></texts><title>Gesundheitskosten von Asylsuchenden. Kostentransparenz</title></affair>